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AboNach Anpassung des Referenzzinssatzes
Viele Vermieter fordern überrissene Mietzinserhöhungen

Wollen Vermieter die Miete bereits zum 1. Oktober erhöhen, müssen sie die Mieterschaft bis zum 20. Juni darüber informieren. Eine Familie in ihrer Wohnung in Oberwinterthur ZH.
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Sabine M. (voller Name der Redaktion bekannt) staunt nicht schlecht, als sie den eingeschriebenen Brief ihres Vermieters öffnet: 106 Franken mehr Miete soll sie ab dem 1. Oktober zahlen. Das macht eine  Mietzinserhöhung von 7,7 Prozent aus. Überrascht ist sie auch deshalb, weil sie beim Einzug in ihre Wohnung 2021 bereits eine Mieterhöhung erhielt. Im Vergleich zu ihrem Vormieter zahlt sie fast 10 Prozent mehr.

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