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AboWolfswilderer kommt davon
Staatsanwaltschaft stellte Verfahren trotz starker Indizien ein

Wölfin M16: Trotz starker Indizien wurde ihr Wilderer nicht angeklagt.
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Mitten in der Nacht weckte ein Schuss die Bewohner des Val d’Anniviers. Die Polizei machte den Urheber nach ein paar Wochen ausfindig: Schütze soll der inzwischen pensionierte Ex-Kollege F. A. gewesen sein. Dies zeigt die Einstellungsverfügung der Walliser Staatsanwaltschaft.In der Nacht vom 6. auf den 7. Februar soll F. A. «aus einem Schlupfloch in seinem Chalet auf ein Tier geschossen» haben. Zuvor hatte er auf der Strasse davor Köder für die Fuchsjagd ausgelegt. Laut der Walliser Justiz hätte F. A. dazu seinen Unterstand ausserhalb des Dorfes nutzen sollen. Nur dafür hatte er eine Bewilligung zur Fuchsjagd.

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