50-Stunden-Woche und mehrSpitalpatienten aufgepasst: Der Arzt
ist womöglich übermüdet
Verstösse gegen das Arbeitsgesetz sind häufiger die Regel als die Ausnahme – was sich inzwischen auch bei den Arbeitsinspektoren herumgesprochen hat. Dass den Medizinern immer mehr Administrativaufgaben aufgehalst werden, verschärft das Problem.
Gut die Hälfte der Oberärztinnen und Assistenzärzte hat es in den letzten zwei Jahren erlebt: Patienten gerieten in Gefahr, weil die behandelnden Mediziner übermüdet waren. Zwischen 2013 und 2019 haben solche «Beinahe-Fehler» mit potenziell fatalen Folgen für Patienten deutlich zugenommen. Ist doch der Anteil der Ober- und Assistenzärzte, die Zeugen solchen Geschehens waren, in diesem Zeitraum von 38 auf 52 Prozent gestiegen.
«Dieses Resultat hat mich wirklich erschreckt», sagt Jana Siroka, Präsidentin des Verbands Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) Zürich. Ans Licht kam er in der jüngsten Mitgliederumfrage des Verbands.
Aus der Befragung wird auch der Grund für die Übermüdung der Spitalärzte ersichtlich: die langen Arbeitszeiten, die vielerorts nicht nur über die arbeitsvertraglichen Bestimmungen hinausgehen, sondern auch gegen das Arbeitsgesetz verstossen.
Am Limit
«Bei Kolleginnen und Kollegen erlebte ich immer wieder, dass sie sich aus Erschöpfung nicht mehr auf ihre Arbeit konzentrieren konnten», erzählt Siroka, die seit kurzem als Oberärztin in der Baselbieter Klinik Arlesheim arbeitet. «Aber es gibt niemanden, der einspringen könnte. Und zu sagen ‹heute nicht mehr›, das geht in einem Spital nicht.»
Laut der Umfrage, die sich auf das letzte Jahr bezog, entsprachen die Arbeitszeiten von 62 Prozent der Befragten nicht den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzeskonform waren sie nur bei 23 Prozent der teilnehmenden VSAO-Mitglieder, für den Rest liess sich dies nicht eindeutig ermitteln.
«In einigen Spitälern herrscht eine Angstkultur. «Das geht so weit, dass Assistenzärzte ausstempeln und anschliessend weiterarbeiten.»
Frappant ist ferner: Jeder zweite Befragte arbeitete 2019 länger als die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit von 50 Stunden pro Woche. 69 Prozent gaben an, sie arbeiteten länger als die im Arbeitsvertrag festgelegte Zeit. Tatsächlich dürfte die Zahl der Betroffenen noch grösser sein, denn durchschnittlich zweieinhalb geleistete Wochenarbeitsstunden wurden von den Befragten gar nicht gemeldet.
Wie kommt das? «In einigen Spitälern herrscht eine Angstkultur», sagt Siroka. «Das geht so weit, dass Assistenzärzte ausstempeln und anschliessend weiterarbeiten.» Die Spitalleitungen, so die Zürcher VSAO-Präsidentin, stünden unter wachsendem Druck, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten – was bei den oft knapp bemessenen Ressourcen schwierig sei. Somit werde dieser Druck «da und dort von oben nach unten weitergereicht», sagt sie.
Kein Feierabend nach Schichtende
Die Spitäler orten das Problem beim Arbeitsgesetz, das zu wenig flexibel sei. «Diese Flexibilität wäre wichtig, um die Arbeitszeiten von Assistenz- und Oberärzten an die klinische Realität anzupassen – dies unter Berücksichtigung der notwendigen Ruhezeiten», betont Anne-Geneviève Bütikofer, Direktorin von H+, dem Verband der privaten und öffentlichen Spitäler. Zu dieser Realität gehöre, dass «Notfallpatienten sich meist nicht an fixe Arbeitszeiten halten».
Hinzu kommt laut Bütikofer, dass Patienten möglichst durch die gleichen Ärzte betreut werden sollen. Davon hänge die Qualität der Versorgung entscheidend ab. «Kontinuität und häufige Schichtwechsel stehen aber oft in Widerspruch zueinander», gibt die H+-Direktorin zu bedenken.
«Notfallpatienten halten sich meist nicht an fixe Arbeitszeiten.»
Sie verweist ferner auf den «Wunsch vieler Assistenz- und Oberärzte, phasenweise einen überdurchschnittlichen Einsatz zu leisten, auch was die Arbeitszeiten betrifft». Wer danach strebe, beruflich rasch weiterzukommen, wolle in der Weiterbildungszeit möglichst viel lernen und sei deshalb bereit, einen besonderen Effort zu leisten.
Jana Siroka stellt dem ihre klinische Realität gegenüber: «Die Spätschicht beginnt um 13 Uhr und endet um 23 Uhr. Dann ist aber oft nicht Feierabend, vielmehr muss ich noch Berichte schreiben, was bis weit nach Mitternacht dauern kann.» Das zermürbe und lauge einen aus.
Administratives nimmt überhand
Wars früher nicht noch schlimmer? Ältere Chefärzte erinnern gerne daran, dass sie seinerzeit als Assistenz- und Oberärzte 70 und mehr Stunden pro Woche gearbeitet hätten. «Vor 20 Jahren war alles langsamer und ruhiger», entgegnet Siroka. Beispielsweise blieben Patienten mit einer Lungenentzündung zwei Wochen in Spitalpflege – heute werden sie nach fünf Tagen entlassen. Das mache die Arbeit hektischer und intensiver, so die VSAO-Vertreterin.
Noch etwas hat sich verändert: Die Ärzte müssen einen viel grösseren administrativen Aufwand bewältigen – zulasten der Patientenbetreuung. Verantwortlich dafür sind die Rufe nach vermehrter Transparenz und Beweispflicht seitens der Behörden und Krankenkassen. Siroka kann dieses Verlangen nachvollziehen. In der Pflicht sieht sie die Spitäler. Diese sollten Administrativ- und Dokumentationsaufgaben möglichst auf nicht ärztliches Personal übertragen.
Darauf angesprochen, meint Bütikofer vom Spitalverband H+: «Dass die Bürokratie im klinischen Alltag überhandnimmt, ist primär den gesetzlichen Vorgaben geschuldet. Dem müssen wir den Kampf ansagen.»
Schärferes Auge der Arbeitsinspektoren
Den Ober- und Assistenzärztinnen und -ärzten ist damit erst mal wenig geholfen. Umso mehr pocht Jana Siroka auf die konsequente Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitvorgaben. «Mir scheint, dass einige Spitalleitungen das Arbeitsgesetz eher als Empfehlung auffassen – es ist aber ein Muss.»
Hier zum Rechten zu schauen, ist Aufgabe der kantonalen Arbeitsinspektorate. Sikora bescheinigt diesen, dass sie inzwischen ein schärferes Auge auf die Spitäler werfen. «Sehr gute Arbeit leisten insbesondere die Zürcher, auch wenn sie natürlich nur Stichproben machen können», sagt die Ärztin.
Zwischen 2017 und 2019 seien im Kanton Zürich elf Kontrollen in Spitälern erfolgt, heisst es im Amt für Wirtschaft und Arbeit. In sieben Fällen wurden Verstösse bezüglich der Überzeit festgestellt; in den übrigen vier kamen keine Verstösse zutage, oder sie betrafen nicht die Arbeitszeit.
«Da, wo es in Einzelfällen geboten war, sind wir bei den Spitalleitungen vorstellig geworden.»
Der Kanton Bern nimmt für sich in Anspruch, als erster Kanton die Umsetzung des Arbeitsgesetzes in Spitälern umfassend geprüft zu haben. Die Kontrollen hätten gezeigt, so das Amt für Wirtschaft, «dass die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften Schwierigkeiten bereitet». Es sei aber vielerorts ein Bewusstsein für Verstösse gegen das Arbeitsgesetz geschaffen worden.
Die Spitäler in Basel seien von 2014 bis 2016 im Fokus der Arbeitsinspektoren gestanden, sagt Michael Mauerhofer, zuständig für den Bereich Arbeitsbedingungen im Amt für Wirtschaft und Arbeit in Basel-Stadt, «das wäre ohne Corona auch 2020 so gewesen». Aus den Stichproben hätten sich keine Anhaltspunkte für systematische Verletzungen des Arbeitsgesetzes ergeben, so Mauerhofer. «Da, wo es in Einzelfällen geboten war, sind wir bei den Spitalleitungen vorstellig geworden.»
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