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Zürcher Regionalspital in Finanznot
Gemeinden bieten Spital Wetzikon Geld an

Das GZO Spital Wetzikon, fotografiert am Freitag, 5. April 2024 in Wetzikon. Das Kinderspital Zuerich und das Spital Wetzikon sind in finanzieller Schieflage. Die Zuercher Gesundheitsdirektion hat deshalb entschieden, dem Kinderspital ein Millionen-Darlehen und Subventionsgelder zu gewaehren. Das Spital Wetzikon geht hingegen leer aus.(KEYSTONE/Christian Beutler)
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Die zwölf Aktionärsgemeinden haben am Freitag ihre Unterstützung für das in Schieflage geratene Spital Wetzikon angekündigt. Sie knüpfen diese allerdings an Bedingungen.

«Die 170 Millionen Franken können wir nach wie vor nicht finanzieren», erklärt der Wetziker Stadtpräsident Pascal Bassu (SP) auf Anfrage.

Die Gemeinden wüssten noch nicht, welcher genaue Betrag im Rahmen einer Sanierung gebraucht würde und welche Anträge in den Gemeinden dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden müssten.

Klar machen sie aber bereits jetzt, dass eine Unterstützung an Bedingungen geknüpft ist. Sie hätten dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung des Spitals bereits dargelegt, welche Voraussetzung erfüllt und welche Unterlagen vorliegen müssten.

«Gesundheitsraum Zürcher Oberland» wird geprüft

Zentrales Element sei ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept, dessen Grundlagen zurzeit erarbeitet würden. Die Aktionärsgemeinden halten allerdings fest, dass dies aufgrund der komplexen Situation noch einige Zeit in Anspruch nehme.

Nur was verstehen die Gemeinden konkret unter einem «wirtschaftlich tragfähigen Konzept»?

Das sei noch nicht klar definiert, sagt Bassu, der als Sprecher des Ausschusses der Gemeinden fungiert. «Bestandteil eines solchen Konzepts könnte die Prüfung eines langfristigen Gesundheitsraums Zürcher Oberland sein.» Zudem müsse im Rahmen eines solchen Konzepts geprüft werden, welche Leistungen das GZO in Zukunft noch anbieten, welche es allenfalls abgeben wolle. Schliesslich gebe es doch in der Region eine gewisse Überversorgung.

«Wir wollen, dass das Konzept auch noch in 20 Jahren Bestand hat und wir nicht in fünf Jahren wieder am selben Punkt stehen», so Bassu. «Wirtschaftlich muss das GZO keinen Riesengewinn erwirtschaften, aber die acht bis zehn Prozent Ebitda-Marge wären gut, auch um Investitionen wieder selber stemmen zu können.»

Beschwerde soll sistiert werden

Gleichzeitig sind die Gemeinden, die das GZO tragen, schriftlich an die Gesundheitsdirektion herangetreten. Dies, um den Verantwortlichen mitzuteilen, dass ein Gesuch des Spitals unterstützt wird. Das Gesuch verlangt die Sistierung einer hängigen Beschwerde beim Verwaltungsgericht.

So hatte das Spital gegen den Regierungsratsbeschluss, vom Kanton nicht finanziell unterstützt zu werden, nicht einfach hinnehmen wollen und die Beschwerde einen Tag nach der Bekanntgabe des Kantons beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Inzwischen wurde die Situation vertieft analysiert, mit dem Verwaltungsrat abgewogen. Gemeinsam mit hinzugezogenen Fachexperten der Aktionärsgemeinden sei man übereingekommen, eine Sistierung der Beschwerde anzustreben.

Der Grund, weshalb die Beschwerde nur sistiert und nicht zurückgezogen wird, bestehe darin, dass die Verantwortlichen des GZO den Entscheid der Gesundheitsdirektion immer noch für falsch halten. «Selbst wenn das GZO nicht finanziell vom Kanton unterstützt wird, gehen wir davon aus, dass gemeinsam mit der Gesundheitsdirektion Gespräche über das Leistungsangebot anstehen», legt Bassu dar. «Das Gerichtsverfahren würde solche Gespräche blockieren.» Diese Signale haben man auch von der Gesundheitsdirektion selbst erhalten.

Folgen eines Entscheids des Kantons

Das GZO AG betreibt in Wetzikon ein regionales Schwerpunktspital. Es verfügt über 150 Betten und beschäftigt rund 900 Mitarbeitende.

Anfang April wurde bekannt, dass sich das Spital an den Kanton Zürich gewandt und um ein Darlehen von 180 Millionen Franken gebeten hatte. Dem Gesuch kam der Kanton aber nicht nach. Das Spital gelte nicht als «unverzichtbar». Es sei für die Spitalversorgung der Zürcher Bevölkerung nicht zwingend notwendig.

Gegen den Entscheid des Regierungsrates hatte die GZO AG Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingelegt. Nun machen sich die Gemeinden dafür stark, dass die Beschwerde sistiert wird, wie es in der Mitteilung heisst. Dies sei nach einer «vertieften Situationsanalyse und sorgfältiger Abwägung» entschieden worden.

Seit Anfang Mai befindet sich das Spital in Nachlassstundung. Der Spitalbetrieb läuft aber weiter.