Sonntagsarbeit: Ständeräte stossen Kirchen vor den Kopf
Die Wirtschaftskommission diskutiert das neue Arbeitsgesetz – ohne die Kirchenvertreter. Das sorgt für Misstöne.
Seit mehr als drei Jahren wälzen die parlamentarischen Wirtschaftskommissionen (WAK) das heikle Dossier zur «Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes», initiiert vom früheren CVP-Ständerat Konrad Graber. Die geltende wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 Stunden und die Restriktionen für Sonntagsarbeit sollen unter bestimmten Bedingungen gelockert werden. Künftig wären bis zu 67 Stunden Arbeit pro Woche für gewisse Arbeitnehmer zulässig.
Am Dienstag nun hört die Ständeratskommission interessierte Kreise und Organisationen zur umstrittenen Liberalisierung an. Auf die Anhörung pochten die Gegner, nachdem die Kommission im Herbst eine erste Einladung zum Hearing wieder zurückgenommen hatte. Dies, weil sie die Anhörung für überflüssig befand, nachdem bereits eine schriftliche Vernehmlassung durchgeführt worden war.
«Die Stimme der Kirchen fehlt»
Allerdings geht auch jetzt die Anhörung nicht ohne Misstöne über die Bühne. Denn nicht eingeladen wurden ausgerechnet die Kirchen, die sich in der Vergangenheit zusammen mit den Gewerkschaften mehrfach erfolgreich gegen die Ausweitung der Sonntagsarbeit gewehrt hatten. Diese sogenannte Sonntagsallianz reagierte letzte Woche in einem Brief an die WAK mit Unverständnis darauf, dass die Kirchenvertreter nicht eingeladen sind.
Zwar sind mit dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) und der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin zwei Mitglieder der Sonntagsallianz dabei. Mit den Kirchen fehle jedoch eine Stimme, die neben den arbeitsrechtlichen Argumenten auch auf die religiöse Bedeutung des Sonntags hinweise, sagt Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär von Justitia et Pax, einer sozial- und gesellschaftspolitischen Kommission der katholischen Kirche. «Der Sonntag ist eine kulturelle Errungenschaft, die für den Zusammenhalt von Familie und Gesellschaft zentral ist. Und er bietet einen Freiraum für die Religionsausübung», mahnt Bürgstein.
Zu reden geben wird in der Kommission auch eine neue Schätzung darüber, wie viele Arbeitnehmer von der Liberalisierung betroffenen wären. Laut Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) wären das 23 Prozent der dem Arbeitsgesetz unterstellten Arbeitnehmer, was zurzeit fast 700'000 Beschäftigten entspricht. Diese Zahl könnte jedoch in Zukunft weiter steigen, weil der Anteil der Bevölkerung mit tertiärem Bildungsabschluss in den nächsten 15 Jahren nochmals um rund 10 Prozentpunkte ansteigen dürfte. Dies prognostiziert das Bundesamt für Statistik. Der höhere Bildungsabschluss ist eine der Bedingungen dafür, dass die Erhöhung der Wochenarbeitszeit zulässig ist.
Arbeitsmediziner warnen vor gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen.
Zur Zahl der betroffenen Angestellten kursieren zahlreiche Schätzungen, die teilweise weit auseinanderliegen. So bezifferte der Bundesrat ihren Anteil auf 30 Prozent, während der Arbeitgeberverband von 10 bis 15 Prozent und die WAK von 13 bis 19 Prozent spricht. Das Forschungsinstitut Sotomo kommt auf 20 Prozent, die von der Erhöhung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit betroffen wären.
So oder so, die Gegner haben bereits das Referendum angekündigt, falls das Parlament die Lockerung des Arbeitsrechts beschliesst. Für den SGB führt diese zu verbreiteter Mehrarbeit «nach dem Gusto der Arbeitgeber», weil die gesetzliche Definition der Betroffenen aus «Gummibegriffen» bestehe. Mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer werde unter der Lockerung leiden. Auch die Arbeitsmediziner warnen vor schweren gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen.
Die bürgerlichen WAK-Mitglieder und der Arbeitgeberverband hingegen halten die Befürchtungen für übertrieben. Die starren Wochenarbeitszeiten genügten den Anforderungen der modernen Arbeitswelt nicht mehr. Ohne Reform drohe die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland.
Sonntagsarbeit ohne Bewilligung
Gemäss dem Gesetzesentwurf der Ständeratskommission soll die heute geltende wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 Stunden für leitende Angestellte und Fachspezialisten gelockert werden, wenn diese einem speziellen Jahresarbeitszeitmodell unterstellt sind und Autonomie bei der Festlegung ihrer Arbeitszeiten haben. Für Sonntagsarbeit wäre keine Bewilligung mehr erforderlich, wenn der Angestellte die Sonntagsarbeit nach freiem Ermessen erbringt.
Als zusätzliche Voraussetzung für die arbeitsrechtlichen Lockerungen sieht die WAK vor, dass die Arbeitnehmer über einen Bruttojahreslohn von mindestens 120'000 Franken oder einen höheren Bildungsabschluss verfügen müssen. Im Jahresdurchschnitt darf die wöchentliche Arbeitszeit weiterhin nicht mehr als 45 Stunden betragen, und die Jahresarbeitszeit muss auf mindestens 40 Wochen verteilt werden.
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch