Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

AboVerjährung von Gutscheinen
Gericht spricht Konsumenten eine längere Frist für Gutscheine zu

Ein Kunde verklagte einen Anbieter von Ballonfahrten, weil sein Geschenkgutschein nach zwei Jahren verfiel. Das Gericht gab dem Kunden recht. 
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Darüber haben sich schon viele geärgert: An Weihnachten oder aus anderem Anlass verschenkte Gutscheine bleiben zu lange in einer Schublade liegen. Wenn der Besitzer sie einlösen will, lehnt das Geschäft den Gutschein ab und verweist auf das Verfalldatum. Manchmal verfällt das Guthaben schon nach einem Jahr, oft nach zwei Jahren. Wer zu spät kommt, kann nur noch auf ein grosszügiges Entgegenkommen hoffen. In Konsumentenforen sind solche Probleme ein Dauerbrenner.

Um diesen Artikel vollständig lesen zu können, benötigen Sie ein Abo.

Abo abschliessenBereits registriert oder Abonnent:in?Login