AboVerjährung von GutscheinenGericht spricht Konsumenten eine längere Frist für Gutscheine zu
Ein Solothurner Gerichtsurteil bringt Bewegung in eine alte Streitfrage: Geschenkgutscheine sollen nicht schon nach wenigen Jahren verfallen.
Darüber haben sich schon viele geärgert: An Weihnachten oder aus anderem Anlass verschenkte Gutscheine bleiben zu lange in einer Schublade liegen. Wenn der Besitzer sie einlösen will, lehnt das Geschäft den Gutschein ab und verweist auf das Verfalldatum. Manchmal verfällt das Guthaben schon nach einem Jahr, oft nach zwei Jahren. Wer zu spät kommt, kann nur noch auf ein grosszügiges Entgegenkommen hoffen. In Konsumentenforen sind solche Probleme ein Dauerbrenner.