Geldblog: Steuerspartipps für SeniorenSoll ich vor der Pension umziehen?
Beim Bezug von Vorsorgegeldern wird eine Kapitalbezugssteuer fällig. Je nach Wohnsitz könnte sich ein Umzug auszahlen.
Ich bin 59 und habe mich entschieden, bei der Pensionskasse später bei der Pensionierung das Kapital zu beziehen, da dies für mich vorteilhafter ist, wie eine Analyse der Bank ergeben hat. Allerdings weiss ich, dass ich dann einiges an Steuern abliefern muss. Was für Möglichkeiten habe ich, um weniger Steuer zahlen zu müssen? Leserfrage von Z.R.
Wenn Sie Vorsorgekapital – in diesem Fall aus der Pensionskasse – beziehen, werden Kapitalbezugssteuern fällig. Diese müssen Sie nicht nur beim Bezug des PK-Geldes entrichten, sondern auch bei einem Bezug einer allfälligen Säule 3a. Während eine PK-Rente nach der Pensionierung jeweils jährlich als Einkommen zu versteuern ist, fällt die Kapitalbezugssteuer nur einmalig beim Bezug des Geldes an. Dazu kommt, dass diese getrennt vom übrigen Einkommen und Ihrem Vermögen erhoben wird. Auch kommt ein reduzierter Tarif zur Anwendung.
Wie viel Steuern Sie beim Kapitalbezug dem Fiskus abliefern müssen, hängt auch davon ab, wo Sie wohnen. Denn die Kapitalbezugssteuer fällt auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene an. Positiv ist, dass wir in der Schweiz einen Steuerwettbewerb haben: Nicht überall bezahlen Sie für den Bezug des gleichen Vorsorgekapitals gleich viel Steuern. Im Gegenteil: Die Unterschiede sind je nach Kanton zum Teil riesig. Je nach ausbezahlter Summe kann man nur schon mit der Steuerersparnis eine luxuriöse Weltreise unternehmen, soweit dies dann irgendwann coronabedingt überhaupt wieder möglich ist, oder sich sonst etwas Besonderes gönnen.
Falls Sie ein oder mehrere Säule 3a-Konten besitzen, ist es ratsam, diese nicht gleichzeitig mit dem Pensionskassenkapital zu beziehen.
Dieser Steuerwettbewerb gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Vorsorgekapital in einem Kanton zu beziehen, der tiefere Steuern verrechnet als andere. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie rechtzeitig vor einem Bezug Ihren Wohnsitz in einen steuerlich attraktiven Kanton verlegt haben. Ob sich dies für Sie tatsächlich lohnt, hängt allerdings nicht nur von den Steuern ab. Sinnvoll ist ein solcher Umzug aus meiner Sicht nur, wenn Sie sich im neuen Kanton wirklich wohlfühlen und für Sie neben den Steuern auch die Lebensqualität vorteilhaft ist.
Wie viel Sie in Ihrem Fall konkret in welchem Kanton beim Kapitalbezug zu berappen hätten, kann Ihnen Ihre Bank ausrechnen, bei der Sie offenbar eine Vorsorgeanalyse machen liessen. Auch im Internet finden Sie Steuer-Vergleichsrechner. Die Berechnung ist für Laien allerdings nicht ganz einfach, da sich die kantonalen Steuerbestimmungen auch bei der Kapitalbezugssteuer nicht nur in der Höhe, sondern auch bei den zur Anwendung gelangenden Regeln stark unterscheiden.
Beachten sollten Sie bei Ihren Erwägungen über den Kapitalbezug bei der Pensionskasse hinaus auch die eingangs erwähnte Säule 3a. Falls Sie ein oder mehrere Säule 3a-Konten besitzen, ist es ratsam, diese nicht gleichzeitig mit dem Pensionskassenkapital zu beziehen, da Vorsorgezüge aus der zweiten und dritten Säule, die im gleichen Jahr getätigt werden, von den Steuerämtern zusammengezählt und entsprechend höher besteuert werden. In den meisten Kantonen lässt sich durch einen gestaffelten Bezug einiges an Steuern sparen. Die Säule 3a dürfen Sie als Mann bereits ab 60 beziehen. Falls Sie erwerbstätig bleiben, können Sie die Säule 3a auch bis 70 behalten und weiter einzahlen. Es besteht beim Bezug somit einiger Spielraum, den man zur Steueroptimierung ganz legal nutzen kann.
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