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Bonuskürzung statt Bussen
So soll die Finma fehlbare Banker bestrafen können

Paradeplatz in Zürich: Die nicht enden wollende Skandalserie der Banken hat die Debatte entfacht, ob die Aufsicht schärfere Instrumente gegen fehlbare Bankmitarbeitende braucht. 
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Sollen Banker mit Bussen bei Skandalen zur Verantwortung gezogen werden? Ja, meint nicht nur der grüne Nationalrat Gerhard Andrey. Im März hatte der Nationalrat mit grosser Mehrheit sein Postulat angenommen. Es verlangt vom Bundesrat, in einem Bericht aufzuzeigen, ob die Finanzmarktaufsicht (Finma) neue Instrumente braucht, um die Topkader einer Bank stärker zur Verantwortung zu ziehen. 

Sogar Finanzminister Ueli Maurer – sonst kein Freund neuer Finanzregulierung – hatte das Postulat unterstützt. Aber es zeichnet sich ab, dass die Verwaltung wohl nicht die Einführung von Bussen für Banker vorschlagen wird. Ungeschoren sollen fehlbare Banker aber nicht davonkommen: Die Finma könnte ihnen in Zukunft möglicherweise die Boni kürzen. 

Finma braucht Hilfe der Banker, die wollen sich nicht belasten

Der Grund: Die Finma selbst ist skeptisch, ob die Einführung von Bussen für Banker ihr etwas bringt. «Die Einführung von Bussen gegen fehlbare Manager birgt die Gefahr, dass so die Mitwirkungspflicht der Betroffenen wegfällt», erklärt ein Finma-Sprecher auf Anfrage die Bedenken. 

Die Sorge: Müssten Banker im Zuge einer Finma-Untersuchung Bussen befürchten, hätten sie gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention das Recht, die Aussage zu verweigern, um sich nicht selbst zu belasten. Dabei ist die Aufsicht auf die Kooperation der Beteiligten angewiesen, um Sachverhalte wie den Greensill-Skandal bei der Credit Suisse aufzuklären. 

Zuvor hatte bereits die Finma-Präsidentin Marlene Amstad im Interview mit der «Finanz und Wirtschaft» betont, dass es «essenziell» sei, dass neue Instrumente nicht die Mitwirkungspflicht infrage stellen. Daher könne sie sich wohl vorstellen, dass die Finma künftig, «Bussen gegen beaufsichtigte Institute» verhängen dürfe. Von Bussen für Banker sprach sie indes nicht.

Vorbild Grossbritannien

«Ich habe Verständnis, dass die Finma die Sorge hat, dass die Einführung von Bussen für Banker die Mitwirkungspflicht von Bankmanagern gefährden könnte», sagt Nationalrat Andrey. Doch er beharrt darauf, dass trotz dieser Problematik die Finma zusätzliche Instrumente bekommen muss, um fehlbare Banker persönlich zur Verantwortung zu ziehen.

Das will die Finma auch. So würde es die Finma laut einem Sprecher begrüssen, wenn «über klarere rechtliche Grundlagen bei Fragen der persönlichen Verantwortlichkeit von Managern» nachgedacht würde. Andere Finanzplätze hätten dies bereits getan. 

Damit spielt die Finma auf das britische «Senior Managers and Certification Regime» an, das 2016 eingeführt wurde. Die Regeln sehen vor, dass jedem Topmanager ein klarer Verantwortungsbereich zugewiesen wird. Kommt es dann zu einem schweren Regelbruch in diesem Bereich, ist der zuständige Manager persönlich dafür verantwortlich, es sei denn, er kann belegen, dass er «angemessene Schritte» unternommen hat, um den Regelbruch zu verhindern. 

Kommt der Bussenverzicht? 

Die britischen Behörden dürfen als Sanktion dann fehlbare Manager mit Bussen belegen oder Bonusrückzahlungen anordnen. Mittlerweile haben Hongkong, Irland und Singapur ähnliche Haftungsregeln eingeführt.

Ein von der Finma verordneter Bonusverzicht könnte vor diesem Hintergrund ein Kompromiss sein, um die persönliche Verantwortung von fehlbaren Managern zu stärken, ohne dabei die Mitwirkungspflicht zu gefährden. Denn ein Bonusverzicht könnte als Administrativmassnahme verhängt werden, vergleichbar mit einem Führerscheinentzug, und nicht wie eine strafrechtliche Sanktion gewertet werden.

Zudem würde die Finma einen Bonusverzicht gegen eine Bank und nicht gegen Einzelperson verhängen. Sprich, die Strafe wirkt nur indirekt gegen fehlbare Manager. Der Effekt bliebe aber unter dem Strich gleich: Wer seiner Verantwortung nicht gerecht wird, kommt persönlich an die Kasse. 

Bisher kann die Finma gegen Einzelpersonen nur Berufs- oder Tätigkeitsverbote verhängen. Seit 2014 hat die Aufsicht 60 Berufsverbote ausgesprochen. Ferner kann die Aufsicht der obersten Geschäftsleitung und den Mitgliedern des Verwaltungsrats absprechen, Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit zu bieten. Sprich, die Finma verneint, dass ein Betroffener alle charakterlichen und fachlichen Eigenschaften für den Job hat. Doch von dieser Einzelaufsicht sind nur wenige Topleute betroffen. 

«Die Banken haben zig Milliarden im Ausland an Bussen bezahlt, ohne, dass dies zu sichtbaren Verhaltensänderungen geführt hätte.»

Gerhard Andrey, Nationalrat

Was fehlt, sind niederschwellige Sanktionsinstrumente gegen Personen. Nationalrat Andrey hält die Einführung eines Bonusverzichts für ein geeignetes Mittel: «Ein von der Finma verordnetes Bonusverbot wäre ein Weg, die persönliche Verantwortung von Bankmanagern bei Fehltritten zu stärken», argumentiert er.

Dagegen hält er nichts von der Idee, dass die Finma Finanzinstitute büssen können soll. «Die Banken haben zig Milliarden im Ausland an Bussen bezahlt, ohne, dass dies zu sichtbaren Verhaltensänderungen geführt hätte», meint er. 

Federführend für den Bericht, welche neuen Instrumente die Finma denn nun bekommen soll, ist das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF). Ein SIF-Sprecher wollte weder zu inhaltlichen Fragen Stellung nehmen, noch machte er Angaben, wann der Bericht fertig wird.