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Konsumentenschutz lanciert Hilfstool
So lassen sich Abofallen umgehen

Abos von Fitnesscentern verlängern sich oft stillschweigend.
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Bei einem Kauf im Internet stimmen die meisten Kundinnen und Kunden per Mausklick unbesehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu. Wird wohl schon okay sein, denken sie sich. Meist ist es das auch. Manchmal kann das Übergehen der AGB aber unerwünschte Folgen haben. So etwa, wenn man als Kunde erst im Nachhinein realisiert, dass sich ein Vertrag stillschweigend erneuert hat und einem der Betrag direkt von der Kreditkarte abgezogen worden ist.

Die Anbieter sind nicht verpflichtet, ihre Kundschaft rechtzeitig vor Ablauf zu informieren, wenn sich ein Vertrag ohne Kündigung automatisch verlängert. Das hat das Parlament abgelehnt. Immerhin habe die öffentliche Diskussion in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass einige Unternehmen dies nun freiwillig tun, sagt Alex von Hettlingen von der Stiftung für Konsumentenschutz. Dennoch seien Verlängerungsklauseln in den AGB namentlich bei Onlineabonnements noch immer ein grosses Problem, so von Hettlingen. Manchmal seien sie schwer verständlich formuliert oder nicht ohne weiteres zu finden.

Verbreitet sind automatische Verlängerungen gemäss Konsumentenschutz heute bei Abos für Fitnessstudios, für Dating-Plattformen sowie für Zeitschriften und Zeitungen. Gerade bei Letzteren gibt es zudem Unterschiede. So verlängern sich etwa die teureren Abos für Printausgaben der Zeitungstitel nicht automatisch, wenn sie auf Rechnung gekauft werden. Wohl aber die Onlineabonnemente, die per Kreditkarte beglichen werden.

Einfach zu bedienen, aber nicht ganz fehlerfrei

Ein neues Tool, das die Konsumentenschutzorganisationen im Februar lanciert haben, verspricht nun Abhilfe. Der AGB-Check durchsucht mittels künstlicher Intelligenz die AGB nach allfälligen Verlängerungsklauseln. Unter der Adresse www.agb-check.ch gelangen Konsumenten direkt zum Tool. Dieses ist selbsterklärend und sehr einfach zu bedienen.

Das geht so: Man lädt die AGB eines Anbieters hoch, etwa indem man den AGB-Text integral markiert, kopiert und in die Tool-Maske einfügt. In wenigen Sekunden liefert ein Ampelsignal das Ergebnis. Rot bedeutet, dass der Vertrag automatische Verlängerungsklauseln enthält. Werden die Abonnentinnen rechtzeitig vor der Verlängerung gewarnt, zeigt die Ampel dies zusätzlich mit Gelb an. Ein grünes Signal weist darauf hin, dass keine automatischen Verlängerungen gefunden wurden.

AGB-Check, Ampelanzeige (Screenshot).

Das Tool biete keine Garantie für absolut korrekte Ergebnisse. Das sei aus technischen Gründen nicht möglich, heisst es auf der Website. Das bestätigt ein Test mit den AGB diverser Anbieter. In einem Fall gab der AGB-Check ein teilweise falsch-negatives, in einem anderen Fall ein teilweise falsch-positives Signal an. Hilfreich ist das Instrument dennoch. Denn es zeigt den Konsumentinnen auch die einschlägigen Passagen in den AGB an und hebt sie farblich hervor.

Das erlaubt es, diese selber selber genauer anzuschauen und so auch zusätzliche nützliche Informationen zu bekommen, etwa über die Kündigungsmodalitäten. Erfährt der Kunde über das Tool, dass der Anbieter nicht rechtzeitig vor Ablauf des Vertrags warnt, kann er sich immerhin selber in der Agenda eine Erinnerung setzen, um so den Kündigungszeitpunkt nicht zu verpassen.

Ein Dauerthema in der Rechtsberatung

Hilfreich könnte das Tool insbesondere auch für Kunden von Dating-Plattformen sein. Denn diese Verträge müssen gemäss AGB oft lange vor Ablauf gekündigt werden. Damit rechnet kaum einer, weshalb viele in die Verlängerungsfalle tappen. Weil diese unerwünschten Vertragsverlängerungen ins Geld gehen, sind sie seit Jahren ein Dauerthema bei den Rechtsberatungen für Konsumentinnen.

Was zudem offenbar viele Kundinnen nicht wissen: Beim Vertrag mit einer Dating-Plattform handelt es sich um einen Auftrag zur Partnerschaftsvermittlung. Das bestätigt Vito Roberto, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität St. Gallen. Ein solcher Vertrag, so Roberto, sei jederzeit ohne besondere Gründe kündbar. Der Auftraggeber muss dann lediglich für bereits bezogene Leistungen zahlen und allenfalls einen Schadenersatz, wenn die Kündigung zur Unzeit erfolgt.

Die Plattformunternehmen erwähnen dies jedoch in ihren Vertragsbestimmungen nicht. Wie aus diversen Medienberichten der vergangenen Jahre hervorgeht, verweisen die Onlinedating-Betreiber bei Auseinandersetzungen mit Kundinnen regelmässig auf ihre AGB. Diese würden die Mitglieder deutlich über die automatische Verlängerung informieren.

Wer einen Vertrag mit einer Dating-Plattform vorzeitig kündigen und bereits vorausbezahlte Leistungen zurückhaben will, dem bleibt deshalb nichts anderes übrig, als rechtlich gegen den Plattformbetreiber vorzugehen. In Deutschland haben dies bereits zahlreiche Kunden erfolgreich getan. In der Schweiz schrecken die Konsumentinnen offenbar davor zurück. Solange sich daran nichts ändert, werden die Onlinedating-Plattformen an ihrer Praxis wohl festhalten.