Zusatzkosten für BeratungSind die Zuschläge der Apotheken gerechtfertigt?
Ein Leser bezahlt für ein Medikament fast den doppelten Preis von 16.25 anstatt 8.70 Franken. Für ihn ist das nicht nachvollziehbar, denn er hat das Medikament nur abgeholt.
Ein Leser ist überrascht, als er in der Apotheke für seine Frau ein Medikament abholt: Am Ende bezahlt er einen Preis, der fast doppelt so hoch ist, wie das Medikament selbst kostet. Die Apotheke verrechnet ihm neben dem Medikamentenpreis von 8.70 Franken auch noch 4.30 Franken für einen «Medikamentencheck» und 3.25 Franken für den «Bezugscheck». Der Leser wundert sich über die Zuschläge und die zusätzliche Leistung, welche die Apotheke erbracht haben soll. Denn die Beratung war bereits durch den Arzt erfolgt, der das Rezept ausgestellt hatte.
Der Schweizerische Apothekerverband Pharmasuisse räumt auf Anfrage ein, dass im vorliegenden Beispiel der Zuschlag hoch erscheinen mag. Der Interessenverband betont aber, dass die Gebühr aus Sicht der Apotheke immer noch niedrig sei. Denn manchmal sei die Beratung durch eine erfahrene Apothekerin oder einen Apotheker komplex und zeitaufwendig. So zum Beispiel, wenn mit dem Hausarzt Rücksprache genommen werden muss, um die Dosierung eines Medikaments anzupassen.
«In diesem Sinne halten wir die Pauschalabgeltung für sehr sinnvoll, notwendig und gerechtfertigt», teilt Pharmasuisse mit. Da es sich um eine pauschale Abgeltung handelt, lässt sich aber natürlich nicht vermeiden, dass viele Konsumentinnen und Konsumenten relativ hohe Zuschläge bezahlen, wenn sie wie der Leser im vorliegenden Fall das Medikament nur abholen. Eine aufwandgerechte Gebühr wäre allerdings nicht verhältnismässig und würde andere Probleme schaffen.
Unverträglichkeiten und Dosierung werden geprüft
Bei den zwei vom Leser erwähnten Zuschlägen geht es um den Medikamenten- und den Bezugscheck. Der Medikamentencheck kostet 4.30 Franken pro verordnetes Medikament. Dabei ist es Aufgabe des Apothekers oder der Apothekerin, das Rezept zu prüfen.
Laut Pharmasuisse wird es von zwei Mitarbeitenden kontrolliert. Dabei geht es um Fragen wie: Stimmt die Dosierung? Welche Packungsgrösse ist angebracht? Wie und wann soll das Medikament eingenommen werden? Und bestehen Risiken, oder gibt es Wechselwirkungen mit anderen verschriebenen Medikamenten? Falls vom gleichen rezeptpflichtigen Medikament mehrere Packungen mit derselben Dosierung verordnet worden sind, darf dieser Zuschlag nur einmal verrechnet werden.
Der Bezugscheck kostet 3.25 Franken pro Arzt und Tag. Es spielt also keine Rolle, wie viele Packungen eine Kundin oder ein Kunde bezieht. Dabei geht es darum, dass die Apothekerin oder der Apotheker sicherstellt, dass die neu verschriebenen Medikamente zu den bisherigen passen. Dies wird in einem Patientendossier festgehalten, was es erlaubt, später Unverträglichkeiten festzustellen.
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