LiveWahl in den Ständerat aufgehobenKritik am Urteil: «Entspricht nicht mehr der Lebensrealität von Familien»«Ich will den vakanten Sitz für Schaffhausen wieder besetzen»Stocker: «Es ist ein schwieriger Tag»
Darf ein Ständerat im einen Kanton leben und sich in einem anderen wählen lassen? Im Fall des Schaffhauser SP-Ständerats Simon Stocker zog sich diese Frage bis vors Bundesgericht. Jetzt äussert er sich zur Aufhebung der Wahl.
Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.
An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.
Artikel zum Thema
Beschwerde nach Wahlsieg: Bundesgericht entzieht Ständerat Simon Stocker das Mandat per sofort
Debatte um Wohnsitzpflicht: Darf ein Ständerat auch in einem anderen Kanton leben?
Co-Chef der SP-Fraktion zuversichtlich für erneute Wahl von Stocker
Der Waadtländer Nationalrat Samuel Bendahan, Co-Chef der SP-Bundeshausfraktion, ist zuversichtlich, dass der Schaffhauser SP-Ständerat Simon Stocker nach der Annullierung eine erneute Wahl schaffen wird. Stocker kündigte bereits an, wieder anzutreten.
Die Gesetze seien einzuhalten, sagte Bendahan am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA zum Entscheid des Bundesgerichts. Auch wenn das massgebende Gesetz auf überholten Familienorganisationen basiere. Das sei enttäuschend und traurig.
Geht es um die erneute Wahl von Stocker, zeigte sich Bendahan zuversichtlich. Der Schaffhauser habe im Herbst 2023 die Wahl dank einer breiten Koalition gewonnen und habe im Rat Kompetenz und Engagement für das Land und für seinen Kanton bewiesen.
Der Entscheid aus Lausanne gilt per sofort. Formell müsse aber der Kanton Schaffhausen dem Ständerats-Sekretariat den Gerichtsentscheid melden, sagte eine Sprecherin der Parlamentsdienste zum weiteren Vorgehen. Deshalb wurde Stocker am Mittwoch auf der Webseite des Parlaments noch als Ratsmitglied aufgeführt.
Bei den Parlamentsdiensten wird davon ausgegangen, dass diese Meldung rasch eintreffen wird. Die SP-Fraktion kann zudem einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin für Stocker an Kommissionssitzungen schicken. Ob die SP dies tun wird, konnte Co-Fraktionschef Bendahan am Mittwoch noch nicht sagen. (SDA)
Ende der Medienkonferenz
Die Medienkonferenz zum Fall des Schaffhauser SP-Ständerats Simon Stocker ist beendet.
Stocker sei der SP gegenüber immer transparent gewesen
Das Wort übernimmt die Schaffhauser SP-Co-Präsident Romina Loliva. Auch sie übt Kritik am Urteil. Aber: «Wir akzeptieren das Urteil, auch wenn wir verloren haben.» Sie macht klar, dass Stocker sein Lebensmodell gegenüber der SP immer transparent dargestellt habe. Man könne an zwei getrennten Orten leben und eine Familie sein.
Für die nächste Wahl zeigt sie sich optimistisch: «Das Unverständnis in der Bevölkerung ist gross, wir hören das als Partei.» Man sei bereit und plane schon den Wahlkampf.
Kritik am Urteil: «Entspricht nicht mehr der Lebensrealität von Familien»
Das erste Statement von Simon Stocker ist beendet. SP-Nationalrätin Linda de Ventura übernimmt und sagt: «Simon ist Schaffhauser, er ist und bleibt unser Ständerat.» Die Nationalrätin kritisiert das Urteil und sagt: «Es entspricht nicht mehr der Lebensrealität von Familien. Das Festhalten am traditionellen Familienmodell stimmt mit der Realität immer weniger überein.»
Man habe gehofft, dass mittlerweile ein moderneres Familienmodell unterstützt werde.
«Ich will den vakanten Sitz für Schaffhausen wieder besetzen»

Simon Stocker hatte bereits angekündigt, dass er wieder antreten möchte. Aber er macht nochmals deutlich: «Ich will den vakanten Sitz für Schaffhausen wieder besetzen.»
Zu seiner Wohnsituation sagt er: «Ich lebe mit meiner Familie in Schaffhausen.» Aus beruflichen Gründen seiner Ehefrau habe er jedoch weiterhin eine Wohnung in Zürich, sie sei Wochenaufhalterin in der Stadt.
Stocker: «Es ist ein schwieriger Tag»
Simon Stocker äussert sich zum Entscheid. Er sagt: «Es ist ein schwieriger Tag.» Für ihn fühle es sich aber auch «gelöster» an, weil er die letzten anderthalb Jahre in Ungewissheit lebte. Das Urteil akzeptiere er.
Stocker sagt aber auch, dass er «stolz darauf ist», wie seine Frau und er das gemeinsame Leben in Zürich und Schaffhausen bisher bestritten. Es enttäuscht ihn, dass die Rechtssprechung so ist, wie sie aktuell ausgelegt ist.
Medienkonferenz zum Fall Stocker startet um 14 Uhr
Die SP des Kantons Schaffhausen führt eine Medienkonferenz zur Annullierung der Wahl von Ständerat Simon Stocker durch. Sie startet um 14 Uhr.

Neue Wahl für zweiten Ständeratssitz findet am 29. Juni statt
Der Kanton Schaffhausen hat den Termin für die Neubesetzung von Simon Stockers Ständeratssitz bekannt gegeben. Die Wahl findet am 29. Juni 2025 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 24. August 2025 durchgeführt, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei.
Die Ansetzung der Wahl am 29. Juni ermögliche die Teilnahme des neu gewählten Mitglieds des Ständerates in der am 8. September beginnenden Herbstsession des Parlaments. Somit würde der zweite Schaffhauser Ständeratssitz nur in der Sommersession 2025 vakant sein.
Stocker ist enttäuscht und will wieder antreten
Simon Stocker will erneut zur Schaffhauser Ständeratswahl antreten. Dies teilte der SP-Politiker am Mittwoch auf Instagram mit. Das Urteil des Bundesgerichts gelte es zu akzeptieren, auch wenn es eine Absage an ein gleichberechtigtes Familienmodell sei.
Er und seine Frau hätten eine pragmatische Lösung gefunden, um ihr Leben, das beruflich an unterschiedlichen Orten in der Schweiz stattfinde, gleichberechtigt zu organisieren, schrieb Stocker auf Instagram. Dass das Bundesgericht ihre Art zu Leben als nicht vereinbar mit einem politischen Amt erachtet und das ihn seine Wahl koste, sei «enttäuschend und stimmt uns traurig».
2023 habe er die Wahl «dank einer ganz breiten Koalition» gewinnen können. Sein Blick sei nach vorne und in die Zukunft gerichtet, schreibt Stocker weiter. Die Planung des Wahlkampfs starte heute.
Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.
An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.
Wahl von Simon Stocker aufgehoben: Das ist passiert
Hat das Schaffhauser Wahlvolk am 19. November womöglich einen Zürcher in den Ständerat gewählt? Diese Frage tauchte nach der Wahl von Simon Stocker im November 2023 auf. Der SP-Mann hatte sich überraschend gegen den parteilosen «Abzockerschreck» Thomas Minder durchgesetzt. Kurz darauf wurden Vorwürfe laut, Stocker habe seinen Lebensmittelpunkt in der Stadt Zürich, in seiner Heimatstadt Schaffhausen sei er nur pro forma angemeldet.

Zwei Schaffhauser Stimmberechtigte gingen gegen Stockers Wahl vor. Zunächst legten sie dagegen Beschwerde beim Schaffhauser Regierungsrat ein, was dieser zurückwies. Dann kam der Fall vors Schaffhauser Obergericht, wo Stocker nachweisen musste, dass sein «politischer Wohnsitz» in Schaffhausen liegt und nicht in Zürich, wo er mit seiner Frau eine gemeinsame Wohnung hat.
Im Juli 2024 entschied auch das Obergericht, dass Stockers Wahl rechtens war. Die Beschwerdeführer liessen nicht locker und zogen den Streit weiter ans Bundesgericht. Dieses gab ihnen am Mittwoch recht. Demnach war Stocker zum Zeitpunkt der Wahl in der Stadt Schaffhausen angemeldet, hatte seinen Lebensmittelpunkt aber in der Stadt Zürich. Seine Wahl wird aberkannt.
Fehler gefunden?Jetzt melden.