Debatte um WohnsitzpflichtDarf ein Ständerat auch in einem anderen Kanton leben? SP, Grüne und GLP sagen Ja
Der Fall um Simon Stocker wirft die Frage auf, ob die Wohnsitzpflicht noch zeitgemäss ist. Links liebäugelt mit der Abschaffung. Mitte-rechts ist klar dagegen.

Nach einem Rekurs gegen seine Wahl hing Simon Stockers Zukunft als SP-Ständerat an einem seidenen Faden. Nach einem Rekurs gegen seine Wahl musste er vor dem Schaffhauser Obergericht bis in intimste Details nachweisen, dass sein «politischer Wohnsitz» in Schaffhausen liegt und nicht in Zürich, wo er mit seiner Frau eine gemeinsame Wohnung hat.
Jetzt hat das Gericht entschieden, dass Stockers Wahl im November 2023 rechtens war. Der Fall kann aber noch vor Bundesgericht weitergezogen werden.
Eine Medienkontroverse gab es auch um die Zürcher GLP-Ständerätin Tiana Angelina Moser. Ihr wurde vorgeworfen, sie wohne eigentlich in Bern, wo das gemeinsame Kind mit dem Berner SP-Nationalrat Matthias Aebischer die Krippe besuchte.
Nationalrätinnen dürfen auch im Ausland wohnen, Ständeräte nicht
Kein Thema ist das bei Mitgliedern des Nationalrats. Gemäss Bundesverfassung müssen sie einfach in der Schweiz stimmberechtigt sein, der Wohnort spielt keine Rolle. Das gilt auch für Auslandschweizer. Der SP-Politiker Tim Guldimann wohnte als Nationalrat in Berlin.
Für Mitglieder des Ständerats gilt aber das Wahlrecht des jeweiligen Kantons. In Schaffhausen schreibt die Verfassung vor, dass sie im Kanton wohnhaft sein müssen. Ähnlich ist es in Zürich, Luzern und Basel-Stadt, St. Gallen, im Aargau und in anderen Kantonen geregelt.
In den Parteien sind die Ansichten darüber geteilt, ob diese Vorschriften noch zeitgemäss sind.
«Diese Regel ist anachronistisch»
SP-Nationalrätin Céline Widmer, Mitglied der Staatspolitischen Kommission, sagt: «Persönlich bin ich für eine Abschaffung der Wohnsitzpflicht für politische Ämter. Wir sind heute vernetzter, leben in unterschiedlichen Familienmodellen. Wohn- sowie Arbeitsort sind längst nicht immer identisch.»
Gerade in ländlichen Kantonen und Gemeinden werde es zudem immer schwieriger, für politische Ämter eine Auswahl zu bieten. «Mein Eindruck ist, dass die Wähler gut einschätzen können, ob eine Person mit dem Wahlkreis verbunden ist und so die Repräsentation übernehmen kann.»
Lisa Mazzone sagt, sie finde es wichtig, dass diese Diskussion in den Kantonen geführt werde. Denn: «In der Tat ist diese Regel anachronistisch und verhindert die Vereinbarkeit zwischen Ständerat und gleichberechtigtem Familienleben, wenn man aus einer Region kommt, die weit von Bern entfernt ist.»

Eine Wohnsitzpflicht im Wahlkanton schaffe Hindernisse für moderne und junge Eltern, meint die Präsidentin der Grünen. «Das Einzige, was für die gute Vertretung eines Kantons entscheidend ist, ist die Wahl durch die Stimmbevölkerung.»
GLP-Präsident Jürg Grossen ist klar für die Abschaffung: «Die Wählerinnen und Wähler sind mündig genug, selbst zu entscheiden.»
Anders beurteilt Mitte-rechts die Wohnsitzpflicht. SVP-Chef Marcel Dettling ist klar gegen eine Abschaffung: «Gerade Ständeräte sind Kantonsvertreter. Da ist es klar, dass sie auch im Kanton wohnen sollen, den sie vertreten.»
Wenn ein Politiker nicht mehr im Kanton wohne, in dem er gewählt wurde, könne er durchaus im neuen Wohnkanton kandidieren: «Das verbietet ja niemand.»
Politiker müssen lokale Gegebenheiten kennen
FDP-Präsident Thierry Burkart hält eine Wohnsitzpflicht für Ständeräte nach wie vor für sinnvoll: «Sie vertreten offiziell den Kanton. Es ist wichtig, dass sie die kantonalen Gegebenheiten kennen und mit dem Kanton verbunden sind.»
Mitte-Präsident Gerhard Pfister macht es kurz und bündig: «Ich sehe keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.»
Pfister könnte sich täuschen: Gerade jüngere Politikerinnen und Politiker wenden sich von traditionellen, örtlich gebundenen Lebensentwürfen ab und leben in interkantonalen Patchworkbeziehungen. Wie Simon Stocker oder Tiana Moser.
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