Wahlbeschwerde abgewiesen Wirbel um Wohnsitz von Schaffhauser Ständerat – Gericht hat entschieden
Laut dem Schaffhauser Obergericht darf Ständerat Simon Stocker seinen Sitz in Bern behalten. Und sein Vorgänger Thomas Minder kann von der Beschwerde gegen Stockers Wahl nicht profitieren.

Das Schaffhauser Obergericht sieht es als erwiesen an, dass der SP-Politiker Simon Stocker bei der Wahl in den Ständerat seinen politischen Wohnsitz in Schaffhausen hatte. Den Entscheid hat das Gericht am Mittwoch veröffentlicht.
Somit war Stockers Wahl in den Ständerat im November 2023 gültig. Der Entscheid bedeutet, dass Stockers Vorgänger im Ständerat, der parteilose Unternehmer Thomas Minder, seinen Sitz zu Recht verloren hat.
Das Gericht teilte mit, es habe die verschiedenen Anhaltspunkte, die für einen politischen Wohnsitz von Simon Stocker in Schaffhausen oder Zürich sprechen, gegeneinander abgewogen.
In einer Gesamtwürdigung sei es zum Schluss gekommen, dass Simon Stocker spätestens im Wahlzeitpunkt seinen politischen Wohnsitz in Schaffhausen hatte. «Daran ändert der Wohnsitz von Ehefrau und Kind in Zürich nichts», heisst es im Urteil.
Der Anwalt des unterlegenen Beschwerdeführers sagte nach der Veröffentlichung, das Obergericht mache eine «fragwürdige Unterscheidung» zwischen zivilrechtlichem und politischem Wohnsitz. Denn selbst das Gericht anerkenne, dass Stocker zum Zeitpunkt der Wahl mit seiner Familie in der Stadt Zürich gelebt habe.
Der Anwalt sagt, es erscheine «möglicherweise sinnvoll», den Fall vor Bundesgericht weiterzuziehen.
Der Entscheid des Obergerichts wirft Fragen auf: Ist der Rekurs – und nun der wahrscheinliche Weiterzug – das böse Manöver eines gekränkten Abgewählten? Oder geht es darum, hehre staatsbürgerliche Prinzipien hochzuhalten? Und: Muss die Wohnsitzpflicht für Politikerinnen und Politiker neu diskutiert werden?
Der Verlierer schweigt
Die Geschichte lässt sich wahlweise als Krimi oder als Posse erzählen. Sie beginnt am 19. November 2023, dem Tag des zweiten Wahlgangs für den noch freien Schaffhauser Sitz im Ständerat.
An diesem Sonntag überrascht der SP-Politiker Stocker die Schweiz, weil er dem parteilosen Ständerat Thomas Minder den Sitz abjagt, dem Volkshelden und landesweit bekannten Vater der Abzockerinitiative. Stockers Vorsprung beträgt 2265 Stimmen.
Öffentlich sagt Minder nichts zum Resultat. Die übliche rituelle Gratulation des Unterlegenen an den Sieger bleibt aus. Dabei muss die Niederlage den Vollblutpolitiker Minder wurmen, ja verletzen – nach zwölf Jahren im Amt und ohne das geringste Anzeichen von Amtsmüdigkeit.

Sucht Minder nun nach einer Möglichkeit, den Sitz gerichtlich zurückzuerobern? Oder kommt sein Umfeld auf diesen Gedanken, vielleicht sein langjähriger politischer Assistent Claudio Kuster? Man weiss es nicht. Kuster bestreitet das auf Anfrage vehement.
Jedenfalls lässt die «Weltwoche» einen Monat nach der Wahl eine Bombe platzen: «Der neue Schaffhauser Ständerat wohnt in Zürich.» Stocker lebe mit seiner Frau und dem gemeinsamen Kind in einer «respektablen Mehrzimmerwohnung» im Quartier Wipkingen, schreibt das Blatt.
Damit hätte Stockers Wahl der Schaffhauser Kantonsverfassung und dem Wahlgesetz widersprochen. Denn diese schreiben vor, dass Ständeratsmitglieder in einer Schaffhauser Gemeinde wohnhaft sein müssen.
Die Beschwerde ist schon vorbereitet
Der «Weltwoche»-Journalist hat entweder sehr gut recherchiert. Oder er hat gezielt sehr konkrete Hinweise erhalten. Er schreibt, Stockers Name stehe auf dem Türschild der Wohnung im Quartier Wipkingen, und es gebe weitere Hinweise, dass der SP-Politiker seinen Lebensmittelpunkt nicht in Schaffhausen habe.
Die «Weltwoche» publiziert den Artikel am Freitag, 24. November 2023, um 17.01 Uhr. Dann geht es schnell: D., ein Schaffhauser Stimmbürger, der Minder im Wahlkampf beim Flyer-Verteilen unterstützt hatte, meldet sich am selben Abend bei Minders Assistent Claudio Kuster.

Dieser sagt ihm, eine Beschwerde gegen Stockers Wahl sei bereits aufgegleist, er könne sich ihr anschliessen, ohne etwas bezahlen zu müssen. Deshalb wendet sich D. am nächsten Tag an den Winterthurer Rechtsanwalt Peter Rütimann. So wird es D. später im Prozess vor dem Schaffhauser Obergericht erzählen.
Anwalt Rütimann politisiert im Bezirk Winterthur für die FDP. Er habe das Mandat aus staatsbürgerlichen Überlegungen übernommen, sagt er. Die Fakten habe er selbst recherchiert.
Er sei zuerst von einem anderen Stimmberechtigten auf die Zweifel der «Weltwoche» an Simon Stockers Wohnsitz aufmerksam gemacht worden. Wer die Kosten übernimmt, sagt Rütimann nicht.
Fristgerecht, drei Tage nach Erscheinen des Artikels, reicht Rütimann die Beschwerde beim Schaffhauser Regierungsrat ein.
Regierungsrat stützt Stocker
Die Regierung weist die Beschwerde im letzten Dezember ab: Simon Stocker sei nicht nur im Einwohnerregister der Stadt Schaffhausen eingetragen, sondern bezahle dort auch seine Einkommens- und Vermögenssteuern. Die Wahl sei rechtmässig erfolgt.
Der Beschwerdeführer und der Anwalt lassen nicht locker. Der Anwalt sagt: «Ich kann den ganzen Tag in Schaffhausen arbeiten und trotzdem den Lebensmittelpunkt in Zürich haben. Der Lebensmittelpunkt ist dort, wo mein Kind ist, wo meine Familie ist.»
Die beiden ziehen den Fall weiter ans Obergericht. Dort findet am 11. Juni die Befragung der Beteiligten statt.
Wegen des grossen Interesses sind ausnahmsweise Presse und Publikum zugelassen. Simon Stocker wird zu intimen Details aus seinem Leben befragt. Später sagt er, er habe sich bis auf die Unterwäsche entblössen müssen, um seinen Lebensentwurf zu rechtfertigen.
In einem 50-seitigen Dossier mit Restaurantquittungen, E-Mail-Auszügen und privaten Fotos will Stockers Anwalt belegen, dass der angehende Ständerat seinen Lebensmittelpunkt zur Zeit der Wahl tatsächlich in Schaffhausen hatte und nicht in Zürich.
Auszeit in Zürich
Zusammengefasst lautet Stockers Argument so: 41 der 42 Jahre seines Lebens habe er in Schaffhausen verbracht. Nur ein Jahr lang habe er in Zürich gewohnt, weil er dort nach seinem Ausscheiden aus dem Stadtrat 2020 und der Geburt seines Kindes eine Auszeit genommen habe.
Die Wohnung in Zürich hätten er und seine Frau aber auch nach seiner Rückkehr nach Schaffhausen behalten, weil für sie der Arbeitsweg von Schaffhausen aus zu weit gewesen sei.
Stockers Anwalt Arnold Marti sagt zudem, Stockers Frau und das gemeinsame Kind hätten weiterhin in Zürich gewohnt, während er selbst wieder nach Schaffhausen gezogen sei.
Die Richterin interveniert
Auch Beschwerdeführer D. muss vor Gericht aussagen. Er will anonym bleiben, um persönliche und familiäre Konsequenzen zu vermeiden. Doch er erzählt ausgiebig, auch davon, wie er von Minders Assistent Claudio Kuster an Anwalt Rütimann verwiesen wurde.
Während D. Dinge ausplaudert, die seine Beschwerde gefährden könnten, schiebt ihm der Anwalt einen Zettel zu. Da greift Oberrichterin Annette Dolge ein: Sie sagt, das sei unzulässige Beeinflussung, und mahnt Rütimann bei Androhung einer Busse, den Zettel sofort verschwinden zu lassen.
Aber auch Stockers Anwalt Marti zieht den Unmut von Richterin Dolge auf sich: Sie schneidet ihm mehrmals das Wort ab, als er sich in seinen Argumenten verheddert und Stellungnahmen macht, statt Fragen zu stellen.
Simon Stocker, der Hand in Hand mit seiner Frau das Gericht verlässt, sagt: «Ich kämpfe nicht nur für uns und unsere Familie, sondern auch für andere mit ähnlichen Lebensentwürfen.»
Später bezeichnet die NZZ den Streit um Simon Stockers Wahl als «bizarr». Das rechtsbürgerliche Blatt fordert: «Regeln, die eine Wahl vom Privatleben abhängig machen, gehören abgeschafft.»
Anwalt Rütimann sieht dies anders: «Wenn es so wäre, wie die NZZ schreibt, dann müsste sie wohl die Bundesverfassung ändern.» Es gehe auch nicht um den hehren Kampf für unterschiedliche Lebensentwürfe, sondern um das Einhalten von Spielregeln, die für alle gelten.
Ob bizarr, Krimi oder Posse: Der Fall Stocker hat die Diskussion über die Wohnsitzpflichten von Politikerinnen und Politikern angeheizt.
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