Umstrittener Wohnsitz des Nachfolgers Thomas Minder darf nicht nach Bern zurück
Die Schaffhauser Regierung hat eine Beschwerde gegen die Wahl des SP-Politikers Simon Stocker in den Ständerat abgewiesen. Damit bleibt es bei der Abwahl des «Abzocker-Schrecks» Thomas Minder.

Hat das Schaffhauser Wahlvolk am 19. November womöglich einen Zürcher in den Ständerat gewählt?
Diese Frage warf die «Weltwoche» kurz nach der überraschenden Wahl des SP-Politikers auf. Laut der Zeitung hat Stocker seinen Lebensmittelpunkt in der Stadt Zürich. Dort bewohne er mit seiner Frau und seinem Sohn eine gemeinsame Wohnung. In seiner Heimatstadt Schaffhausen dagegen sei er nur pro forma angemeldet.
Aufgrund des Artikels wandten sich zwei Schaffhauser Stimmberechtigte an den Winterthurer Rechtsanwalt Peter Rütimann. Er ist auf Wohnsitzfragen spezialisiert und sagt: «Ich habe das Mandat aus staatsbürgerlichen Überlegungen übernommen.» Rütimann recherchierte selbst und verfasste im Namen der beiden Schaffhauser eine Stimmrechtsbeschwerde.
Frau und Sohn in Zürich angemeldet
Demnach erfüllt Stocker die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wahl als Schaffhauser Ständerat nicht. In der Beschwerdeschrift wird zwar nicht bestritten, dass Stocker in Schaffhausen ordnungsgemäss angemeldet ist. Aber: Stockers Ehefrau und sein Sohn sind in Zürich angemeldet. Zudem würden verschiedene Indizien darauf hindeuten, dass Stocker seine Beratungsfirma für Alterspolitik auch von Zürich aus betreibe.

Auf dem Klingelschild der Wohnung in Zürich sind gemäss Rütimann sowohl Stocker als auch seine Frau eingetragen, während auf dem Klingelschild am Hauseingang in Schaffhausen nur Simon Stocker steht. Die Schaffhauser Wohnung sei mit zwei Zimmern und 44 Quadratmetern auch eigentlich zu klein als Familienunterkunft.
Für den Schaffhauser Regierungsrat ist der Fall nun klar. Demnach ist Stocker nicht nur im Einwohnerregister der Stadt Schaffhausen eingetragen, sondern hat Anfang 2022 auch den Sitz seiner Einzelfirma nach Schaffhausen verlegt. Zudem bezahle er seine Einkommens- und Vermögenssteuern in Schaffhausen.
«Zu Recht als gewählt erklärt»
Die Regierung hält fest: «Simon Stocker ist im Kanton Schaffhausen stimmberechtigt. Er wurde zu Recht im zweiten Wahlgang als in den Ständerat gewählt erklärt.»
Stocker, der sein Amt in Bern bereits angetreten hat, zeigt sich auf Anfrage zufrieden mit dem Entscheid: «Er stellt in aller Sachlichkeit fest, dass ich die rechtlichen Voraussetzungen für die Wahl erfülle.»
Das Klingelschild mit den beiden Namen erklärt Stocker damit, dass er während einer Auszeit in Zürich gemeldet gewesen sei und dort mit seiner Frau gewohnt habe. Nun sei er aber definitiv nach Schaffhausen zurückgekehrt, während seine Frau die Wohnung aus beruflichen Gründen behalten habe. Die Familie ist nun auf der Suche nach Wohneigentum in Schaffhausen.
Anwalt Rütimann hingegen sagt: «Mit seinem Entscheid widerlegt der Regierungsrat unsere Argumente nicht.» Unbestritten sei, dass Stocker mit seiner Ehefrau und dem gemeinsamen Sohn in ungetrennter Ehe lebe. Frau und Sohn seien aber in Zürich angemeldet.
Nach der Praxis des Bundesgerichts liege der Lebensmittelpunkt eines Verheirateten bei seiner Familie – in Stockers Fall also in Zürich, so Rütimann. Dass aber ein «Zürcher mit Schaffhauser Wurzeln» den Kanton im Ständerat vertrete, widerspreche der Kantonsverfassung.
Ob die Beschwerdeführer den Regierungsentscheid nun an die nächste Instanz weiterziehen, war am Dienstag noch offen.
Von einem Erfolg der Beschwerde hätte der abgewählte langjährige Ständerat Thomas Minder profitiert. Er hätte wieder nach Bern zur Wintersession reisen dürfen.
Sowohl Rütimann als auch einer der Beschwerdeführer dementierten, dass der «Abzocker-Schreck» sie zur Beschwerde veranlasst habe. Der zweite Beschwerdeführer war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Auch Minder selbst und sein persönlicher Berater Claudio Kuster reagierten nicht auf Anfragen.
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