AboBundesgerichtsentscheidRadio- und TV-Gebühren für Firmen sind verfassungswidrig – bezahlt werden müssen sie trotzdem
Die Mediengebühr für Unternehmen bemisst sich nach deren Umsatz. Das ist laut einem neuen Urteil gegen die Verfassung, bleibt aber erst mal weiter so.
In Kürze:
- Das Bundesgericht bestätigt die Verfassungswidrigkeit der Fernseh- und Radio-Tarifstruktur für Unternehmen.
- Firmen müssten vorerst aber weiterhin abgestufte Gebühren zahlen, sagt das Bundesverwaltungsgericht.
- Die Tarifstruktur sollen bis 2029 schrittweise für Haushalte auf 300 Franken gesenkt werden.