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Grenzgebiet in Schaffhausen
Schweizer Schützen dürfen Waffe nicht mehr über deutsches Gebiet transportieren

Ein Sturmgewehr 90 beim "Wybergschiessen" des Quintner Militaerschuetzenvereins, am Samstag, 18. Mai 2019, in Quinten. In der Schweiz wird morgen Sonntag ueber eine Anpassung des Waffenrechtes abgestimmt. (KEYSTONE/Gian Ehrenzeller)
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Schweizer Schützinnen und Schützen dürften private Ordonnanzwaffen wie das Sturmgewehr 90 nicht mehr über deutsches Gebiet transportieren. Die deutschen Behörden stellen die dafür notwendigen Bewilligungen nicht mehr aus.

Die sogenannten Jahresdurchgangsscheine werden nicht mehr ausgestellt, wie die Schaffhauser Polizei am Dienstag mitteilte. Auch Schweizer Ordonnanzwaffen, die in einem Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind, seien von der Änderung betroffen.

Schützinnen und Schützen aus grenznahen Ortschaften wie etwa Buchberg SH oder Rafz ZH müssen künftig also einen Umweg fahren, wenn sie zum nächstgelegenen Schiessstand in Schaffhausen wollen. Der direkte Weg über deutsches Gebiet ist nicht mehr möglich.

SDA/ij