AboExperte zu Ärger mit App-TicketsZu Unrecht als Schwarzfahrer abgestempelte SBB-Passagiere können Geld zurückfordern
Haben SBB und Co. in den vergangenen Jahren unzulässigerweise von Fahrgästen Zuschläge kassiert, so können Kundinnen und Kunden eine «ungerechtfertigte Bereicherung» geltend machen.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die Praxis der SBB und anderer Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs in deutlichen Worten kritisiert: Laut BAV ist es nicht zulässig, Fahrgäste als Schwarzfahrer abzustempeln, nur weil die Kaufbestätigung auf dem Smartphone wenige Sekunden nach Abfahrt des Zuges erfolgt. Das BAV stützt sich dabei auf eine Auslegung des Personenbeförderungsgesetzes.