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AboExperte zu Ärger mit App-Tickets
Zu Unrecht als Schwarz­fahrer abgestempelte SBB-Passagiere können Geld zurückfordern

Mit der SBB Zugbegleiterin Priska Portmann im ICN von Zuerich nach Genf. Scan eines Elektronischen Tickets.
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Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die Praxis der SBB und anderer Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs in deutlichen Worten kritisiert: Laut BAV ist es nicht zulässig, Fahrgäste als Schwarzfahrer abzustempeln, nur weil die Kaufbestätigung auf dem Smartphone wenige Sekunden nach Abfahrt des Zuges erfolgt. Das BAV stützt sich dabei auf eine Auslegung des Personenbeförderungsgesetzes.

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