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Geldberater zur Säule 3a
Bei der Säule 3a sollte man genauer auf die Bankqualität achten

Ein junger Mann spricht mit seiner Beraterin am Bankschalter über Mietanforderungen, während sie lächeln.
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Meine Frau und ich erwägen die Neueröffnung je eines 3a-Kontos bei der Caisse d’Épargne d’Aubonne (CEA), da diese einen attraktiven Zins offeriert. Ist aus Ihrer Sicht die Einlage recht sicher? B.V.

Ja. Die Regionalbank aus dem Kanton Waadt ist solid finanziert und weist gute Kennzahlen auf. Zudem untersteht sie wie jede Bank in der Schweiz, die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) beaufsichtigt wird, der gesetzlichen Einlagensicherung, die einen Schutz von maximal 100’000 Franken pro Kunde und Bank vorsieht. Dies gilt auch für die Caisse d’Épargne d’Aubonne.

Doch Vorsicht: Anders als übliche Kontoeinlagen sind Guthaben auf Säule-3a-Konten – und übrigens auch auf Freizügigkeitskonten – nicht durch die Einlagensicherung gesichert. Das ist nicht eine Besonderheit der Caisse d’Épargne d’Aubonne, sondern trifft auf alle Banken zu.

Immerhin ist laut der Einlagensicherung Esisuisse das Guthaben bis maximal 100’000 Franken pro Kunde und Vorsorgestiftung konkursrechtlich privilegiert. Diese Privilegierung gilt zusätzlich und unabhängig von den übrigen gesicherten und privilegierten Guthaben.

Dank der konkursrechtlichen Privilegierung hätten Sie im Krisenfall eine hohe Wahrscheinlichkeit, wieder zu Ihrem Geld zu kommen. Aber die Forderungen von Säule-3a- und Freizügigkeitskonten würden erst im Laufe oder am Ende des Liquidationsverfahrens an die Vorsorgestiftung ausbezahlt.