Geldberater zur AltersvorsorgeSo schöpfen Sie die Möglichkeiten der Säule 3a voll aus
Einzahlungen in die steuerbegünstigte dritte Säule sind selbst im Jahr der Pensionierung gestattet.
Meine Frau ist weiterhin berufstätig und wird 69-jährig. Kann sie den 3a-Betrag noch für das ganze Jahr einzahlen? T. G.
Ja. Ihre Frau hat über das AHV-Rentenalter hinaus weiter gearbeitet und kann daher in die Säule 3a Beiträge einzahlen. Weil sie noch das Frauen-Rentenalter 64 hatte, endet für sie diese Möglichkeit mit 69. Solche Einzahlungen in die steuerbegünstigte Säule 3a sind selbst im Jahr der Pensionierung gestattet. Sie darf den gesamten Betrag für dieses Jahr in die Säule 3a transferieren, muss dies aber noch vor ihrem Geburtstag tun.
Da Ihre Frau nicht mehr einer Pensionskasse angehört, darf sie 20 Prozent ihres Erwerbseinkommen in die Säule 3a einzahlen. Wenn jemand noch einer Pensionskasse angehört, darf er oder sie im Pensionierungsjahr bis zum Geburtstag den Maximalbetrag von 7056 Franken anteilig einzahlen und für die verbleibenden Monate anteilig ebenfalls 20 Prozent des Erwerbseinkommens, wobei die Maximalbeträge nie überschritten werden dürfen.
Aus meiner Sicht ergibt es Sinn, wenn man auch im Pensionierungsjahr die Möglichkeiten der Säule 3a nochmals voll ausschöpft: So kann man nochmals seine Altersvorsorge stärken und profitiert zusätzlich von Steuereinsparungen, da der einbezahlte Betrag in der Steuererklärung im Folgejahr abgezogen wird. Dies bringt einiges, zumal im Alter nach der Pensionierung die meisten Steuerabzüge wegfallen.
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