Teilentscheid des Zuger KantonsgerichtsRingier akzeptiert Urteil in Sachen Spiess-Hegglin
Der «Blick» hat mit seiner Berichterstattung die Persönlichkeitsrechte der ehemaligen Zuger Kantonsrätin verletzt. Nun muss der Zürcher Verlag Informationen zum Gewinn liefern.
Der Ringier-Verlag muss Informationen zum Gewinn herausgeben, den er mit «Blick»-Artikeln über die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin nach der Zuger Landammannfeier 2014 gemacht hat. Das Medienhaus hat ein Urteil des Zuger Kantonsgerichts akzeptiert.
Das Urteil vom Juni sei rechtskräftig, teilte das Zuger Kantonsgericht am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Beide Parteien haben demnach darauf verzichtet, das Urteil an die nächste Instanz weiterzuziehen.
Das Kantonsgericht Zug hatte in einem wegweisenden Urteil in erster Instanz entschieden, dass der Verlag «sämtliche Informationen zur Eruierung und Abschätzung des erzielten Gewinns offenzulegen» habe, den er mit vier Artikeln erzielt hat. Mit diesen habe das Ringier-Blatt «Blick» die Persönlichkeit von Spiess-Hegglin verletzt.
Bei den Artikeln ging es um Geschehnisse an der Landammannfeier im Jahr 2014. Nach der offiziellen Feier kam es zwischen der damaligen Kantonsrätin Spiess-Hegglin (damals Grüne) und einem SVP-Kantonsratskollegen zu einem Sexualkontakt.
60 Tage Zeit
Bei den vier Artikeln geht das Kantonsgericht davon aus, dass sie sich positiv auf den Absatz des «Blick» und damit den Geschäftserfolg von Ringier ausgewirkt haben. Es begründet dies mit der Aufmachung und der Ausrichtung der Artikel.
Das Gericht präzisierte in seinem Urteil die geforderten Informationen, etwa die Anzahl Einzelverkäufe gewisser «Blick»-Nummern oder die Anzahl Geräte, von denen aus an gewissen Tagen auf Online-Artikel zugegriffen wurde.
Beim nun rechtskräftigen Urteil handelt es sich um einen Teilentscheid. Ringier hat nun 60 Tage Zeit, die Informationen zu liefern. Nach der erfolgten Herausgabe ist es an Spiess-Hegglin, ihren Anspruch am Gewinn zu beziffern.
SDA/fal
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