Einigung mit BundRoger Federer verzichtet auf sein Bootshaus am Zürichsee
Der ehemalige Tennisprofi wollte auf seinem Grundstück in Kempraten ein Bootshaus bauen. Das Bundesamt für Umwelt erhob dagegen Einsprache. Nun gibt es eine Einigung.

Ein Bootshaus für sein Elektromotorboot hätte das Anwesen von Roger Federer im Rapperswiler Stadtteil Kempraten vervollständigen sollen. Seit fünf Jahren wird auf dem 16’000 Quadratmeter grossen Grundstück gebaut, mehrere Gebäude wachsen bereits in die Höhe. Doch zumindest aus dem Bootshaus wird nichts. Der ehemalige Tennisprofi verzichtet auf den Neubau, wie die Stadt Rapperswil in einer Mitteilung schreibt.
Federer tut das allerdings nicht ganz freiwillig. Der Verzicht ist vielmehr Bestandteil einer Einigung mit dem Bundesamt für Umwelt. Dieses hatte Beschwerde gegen die Baupläne für das Bootshaus der Federers erhoben und damit die Stadt Rapperswil-Jona sowie den Kanton St. Gallen zurückgepfiffen. Beide hatten zuvor die Bewilligung für das Vorhaben erteilt.
Beschwerde mit Seltenheitswert
Somit kommt zu den sechs Gebäuden auf dem Anwesen kein weiteres hinzu. Dabei sollte das Bootshaus längst gebaut werden. Der Baustart war auf vergangenen Winter geplant gewesen. Zwei Einsprachen machten diesen Zeitplan jedoch zunichte. Eine davon stammte vom Verein Rives Publiques, der schweizweit dafür kämpft, dass durchgehend öffentliche Seeuferwege gebaut werden. Der Verein bezog sich dabei auf den Richtplan des Kantons St. Gallen, gemäss dem ein solcher Seeuferweg durch das Grundstück von Roger Federer verlaufen soll.
Die Einsprachen gegen das Projekt wurden jedoch sowohl vom Stadtrat als auch von den zuständigen kantonalen Stellen abgewiesen. Anfang September erteilte Rapperswil die Baubewilligung. Federers Freude währte allerdings nur kurz. Denn wie eingangs erwähnt, griff daraufhin das Bundesamt für Umwelt ein.
Weshalb der Bund interveniert hat, ist nicht klar. Allerdings geschieht dies nur dann, wenn aus seiner Sicht eine klare Rechtsverletzung vorliegt. Eine solche Behördenbeschwerde hat darum Seltenheitswert. In der Zürichseeregion war es jedoch die zweite solche Beschwerde innerhalb kurzer Zeit. Auch bei einem fast fertig gebauten Haus in Hombrechtikon griff der Bund ein und verlangte gar den Abbruch des Hauses.
Bewilligung für Steg und Fahrrinne
Auf ein Boot verzichten muss Roger Federer jedoch trotz der Einigung mit dem Bund nicht. Den 20 Meter langen Steg darf er nämlich ebenso erstellen wie die Zufahrtsrinne, mit der das Boot, ohne den Boden zu berühren, ein- und ausfahren kann. Für Letztere wird der Seegrund auf 140 Quadratmetern abgegraben.
Auch die bestehende Bootshaab darf Federer abbrechen und eine neue Bootsanlegestelle bauen. Gegen diese Bestandteile der Baubewilligung hatte der Bund nämlich keine Einwände erhoben. Der Kanton hat sie darum für rechtskräftig erklärt, womit sie rasch realisiert werden können.
Fehler gefunden?Jetzt melden.