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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Rabenmutter beschuldigt fälschlich ihren Sohn

Eine Autofahrerin wollte nicht zugeben, dass sie innerorts schneller als 50 km/h gefahren ist.
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Mutterliebe war hier wohl nicht im Spiel. Eine 62-jährige Küsnachterin fährt im vergangenen Frühling abends zu schnell durch Zollikon. Statt 50 km/h innerorts hat sie nach Abzug der Toleranzmarge 19 km/h zu viel auf dem Tacho. Prompt wird sie geblitzt.

Doch sie mimt das Unschuldslamm. Auf dem Polizeiposten in Küsnacht behauptet sie, ihr Sohn sei hinter dem Steuer gesessen. Dies, wie die Staatsanwaltschaft im kürzlich ausgestellten Strafbefehl festhält, obwohl die Frau weiss, dass das Statthalteramt dadurch ein Verfahren gegen ihren Sohn anstreben wird.

Doch am Schluss kommt die Polizei der Lügnerin auf die Schliche. Die Staatsanwaltschaft hat die Schweizerin deshalb kürzlich wegen falscher Anschuldigung und vorsätzlicher Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 160 Franken, also 9600 Franken, verurteilt. Bezahlen muss sie diese nur, wenn sie sich in den nächsten zwei Jahren nochmals etwas zuschulden kommen lässt. Hingegen muss sie eine Busse von 2500 Franken hinblättern – und damit rechnen, dass sie am nächsten Muttertag von ihrem Sohn keinen Blumenstrauss geschenkt bekommt.