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Rabatte mit durch­ge­stri­che­nen Preisen
Schweizer Händler reichen Beschwerde gegen Temu ein

«Verdacht von widerrechtlichen Rabattangaben»: Beim durchgestrichenen Preis soll es sich um die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers handeln.
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Die Swiss Retail Federation reicht beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) eine Beschwerde gegen Temu Schweiz ein. Der Verband der Detailhandelsunternehmen der Schweiz wirft der chinesischen Onlinehändlerin «unlautere Geschäftspraktiken» vor.

Beklagt werden «widerrechtliches Werben mit Prozentrabatten und durchgestrichenen Preisen» und «irreführende Werbung». Swiss Retail bezieht sich auf ein Rechtsgutachten, das dieser Redaktion vorliegt. Es bestehe ein allgemeines öffentliches Interesse vonseiten der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Mitbewerber, schreibt der Verband.

Dem Gutachten zufolge wirbt Temu auf der Onlineplattform in der Schweiz mit Prozentrabatten und durchgestrichenen Preisen. Dazu finde sich auf den einzelnen Produktseiten ein Hinweis, dass es sich um unverbindliche Preisempfehlungen der Hersteller handle.

Für die Swiss Retail Federation besteht der Verdacht, dass die Rabattangaben widerrechtlich sind. Dies, weil nach Schweizer Recht solche Preisvergleiche nur dann erlaubt seien, wenn das Produkt in der Schweiz von anderen Anbietern angeboten werde und der Preisvergleich der überwiegenden Menge der Angebote in der Schweiz entspreche. Es scheine ausgeschlossen, dass Temu für Hunderte Produkte diesen Nachweis erbringen könne, schreibt die Swiss Retail Federation.

«Fast ausverkauft»

Swiss Retail Federation wirft Temu Schweiz zudem vor, wiederholt mit Angeboten unter Einstandspreisen zu werben. Das sei in der Schweiz verboten, weil der faire Wettbewerb zwischen Grossanbietern und kleineren Detailhändlern, die sich Quersubventionierungen im Sortiment nicht leisten könnten, nicht sichergestellt werden könne.

Swiss Retail Federation wirft Temu ausserdem «Irreführung über die Verfügbarkeit der Angebote» vor: Auf der Website und in der App falle auf, «dass selbst ‹neue› Angebote in der Regel mit dem Vermerk ‹fast ausverkauft› oder mit Restmengenangaben wie ‹nur 5 übrig› etc. versehen sind».

Obwohl es sich angeblich um neue Angebote handelt, sollen sie schon fast ausverkauft sein.

Dass diese Angaben richtig sind, muss das Unternehmen der Swiss Retail Federation zufolge nachweisen können. Dass praktisch sämtliche Angebote fast ausverkauft oder nur in kleinen Stückzahlen verfügbar seien, obwohl schon mehrere Tausend Stück verkauft sein sollten, lasse «einen ersten Verdacht zu, dass die Angaben nicht richtig sind», schreibt der Verband. Und: «Selbst wenn die Angaben richtig sein sollten, stellt sich die Frage, ob durch den massiven Einsatz dieses psychologischen Druckes nicht irreführende Angaben zum Preis vorliegen.»

Der Beschwerde haben sich auch weitere Verbände angeschlossen: Der Verband Sportfachhandel Schweiz (ASMAS), der Spielwaren Verband Schweiz, der Textilverband Schweiz (Swiss Textiles), der Verband Schweizer Papeterien, der Verband Schweizer Spielwarendetaillisten und das Schweizerische Konsumentenforum (kf).

Temu und Shein geraten immer mehr unter Druck – nicht nur in der Schweiz. Mehrere Länder wollen politisch gegen die chinesischen Ultrabilliganbieter vorgehen. In der Schweiz mehren sich die Vorstösse: Händler und Politikerinnen wollen, dass Billiganbieter für ihre Produkte haften, gerade wenn es um Kinderspielzeug geht. GLP-Ständerätin Tiana Moser forderte in einer Interpellation, der Bundesrat müsse verhindern, dass über Temu, Shein & Co. Billigartikel in die Schweiz gelangen, die den Schweizer Vorschriften nicht entsprechen. «Auch importierte Produkte müssen die Schweizer Sicherheitsstandards erfüllen, denn Kinder nehmen Spielzeuge in den Mund», hatte Moser gesagt.

Im Ausland ist man bereits weiter. Deutschland plant strengere Kontrollen, Frankreich ein Werbeverbot für Wegwerfmode.