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Meinung

Kommentar zur Schuldeneintreibung
Postauto muss ihrer Inkassofirma genau auf die Finger schauen

Allein in den letzten vier Jahren haben sich bei Postauto 17 Millionen Franken an nicht beglichenen Rechnungen aufgetürmt.
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Postauto will offene Forderungen an Schwarzfahrer und Schwarzfahrerinnen, die sie selbst nicht einzutreiben schafft, an eine externe Firma übergeben. Es geht dabei um nicht bezahlte Rechnungen über Dutzende Millionen Franken, die seit 2017 angefallen sind und bis Vertragsende 2026 anfallen werden.

Der Entscheid, sich Hilfe zu holen, ist grundsätzlich richtig. Schulden gehören bezahlt beziehungsweise eingetrieben. Zumal es sich dabei indirekt um Geld handelt, das uns allen gehört, ist Postauto doch ein Staatsbetrieb.

Allerdings muss das Unternehmen umsichtig vorgehen. Die Inkassobranche hat ein miserables Image. Längst verjährte Forderungen, Besuche am Wohn- oder Arbeitsort, Telefonterror, angedrohte Gerichtsverfahren: Immer wieder machen Schauergeschichten über skrupellose Methoden Schlagzeilen.

Das überrascht nicht, schliesslich arbeiten die Firmen entweder auf Provision oder kaufen die Forderungen gleich ganz auf. Je erfolgreicher sie arbeiten, desto mehr verdienen sie. Was nicht verboten ist, wird gemacht. Das wird auch bei der Gewinnerin des Postauto-Auftrags so sein.

SBB-Zulieferer mit Fauxpas

Darum ist entscheidend, welche Vorgaben die Post-Tochter genau erlassen wird. Sie hat zwar angekündigt, dass sie sich an gewisse Standards wird halten müssen. Aber was heisst das schon?

Die SBB etwa schreiben ihrer Inkassofirma Intrum vor, sich an den ziemlich unscharfen SBB-Verhaltenskodex zu halten. Trotzdem ist Intrum in den vergangenen Jahren aufgefallen, indem sie Forderungen der SBB eintrieb, die entweder längst verjährt (Artikel kostenpflichtig) oder rechtlich umstritten waren.

Solche Verfehlungen dürfen Unternehmen, denen ihr guter Ruf wichtig ist, ob Staatsbetriebe oder nicht, ihren Zulieferern nicht durchgehen lassen.

Postauto muss darum zwingend schärfere Vorgaben erlassen als die SBB. Zum Beispiel, dass die Auftragserbringerin Mitglied beim Verband Inkasso Suisse ist, der einem Teil der Branche mit einem eigenen Kodex einen erträglicheren Anstrich zu verpassen versucht.

Zudem muss Postauto auch nach der Auftragsvergabe genau hinschauen und sich das Recht vorbehalten, bei Fehlverhalten die Zusammenarbeit sofort aufzukündigen.