LiveNews-Ticker zur Herbstsession+++ Unbekannte stören Abstimmung im Nationalrat +++ Ausschaffungshaft für Minderjährige soll verboten werden
Am Freitagmorgen haben mehrere Personen die Schlussabstimmungen der Herbstsession gestört. Wir berichten laufend zur Session.
Das Wichtigste in Kürze
- Vom 7. bis zum 25. September halten National- und Ständerat im Berner Bundeshaus die Herbstsession ab.
- Trennwände aus Plexiglas sollen die Ratsmitglieder schützen. Das Tragen von Masken wird dringend empfohlen.
- Auf dem Programm stehen unter anderem: Covid-19-Gesetz, neue Corona-Kredite, Kulturbotschaft, Änderung des Arbeitslosengesetzes und die milliardenschwere Armeebotschaft. Die Diskussion über die AHV-Reform wurde verschoben.
«Saubande» stört Schlussabstimmungen im Nationalrat
Unbekannte haben am Freitagmorgen die Schlussabstimmungen der Herbstsession gestört. Dies berichtet das Online-Portal «nau.ch». Mehrere Personen haben von der Tribüne aus, sich lautstark bemerkbar gemacht. Ein Video der SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann zeigt die Aktion. Unklar ist bisher, wer dahinter steht.
Die SVP vermutet, dass es sich bei den Störenfrieden um Klima-Aktivisten handelt. SVP-Nationalrätin Verena Herzog schreibt auf Twitter: «Trotz Sicherheitspersonal schreit von der Tribünen eine Saubande, vermutlich von Klimaschützern, während unserer Sitzung und disqualifiziert sich endgültig.»
Schlussabstimmung des Parlaments
Mit den Schlussabstimmungen haben die eidgenössischen Räte am Freitag die Herbstsession abgeschlossen. 22 Vorlagen kamen parlamentarisch unter Dach und Fach, darunter das CO2-Gesetz und das Covid-19-Gesetz, mit welchem die Corona-Notverordnungen wo notwendig in ordentliches Recht überführt werden.
Bei diesen zwei Vorlagen steht ein Referendum im Raum. Auch weitere 18 Vorlagen unterliegen dem fakultativen Referendum. Ausgenommen sind die zwei Abstimmungsempfehlungen zur Trinkwasser- und zur Pestizidinitiative.
Nationalrat stimmt für Verbot von Ausschaffungshaft für Minderjährige
In der Schweiz sollen Minderjährige nicht länger in Ausschaffungshaft genommen werden dürfen. Der Nationalrat hat über eine Standesinitiative aus Genf ein zweites Mal abgestimmt und mit 95 zu 93 Stimmen bei 6 Enthaltungen doch noch zugestimmt.
In einem ersten Votum war der Entscheid gegen die Initiative mit 95 zu 95 Stimmen bei 3 Enthaltungen und dem Stichentscheid von Nationalratspräsidentin Isabelle Moret (FDP/VD) äusserst knapp.
Es wurde deshalb ein Ordnungsantrag gestellt, der eine Wiederholung der Wahl verlangte. Dieser wurde mit 115 zu 78 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. In einem zweiten Votum wurde nun also die Standesinitiative angenommen.
Für Kinder unter 15 Jahren ist die Administrativhaft schon heute verboten. Der Kanton Genf will sie mit seiner Initiative auch für 15- bis 18-Jährige untersagen.
Die Diskussion ausgelöst hatte ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats. Der Bericht hielt fest, dass in manchen Kantonen sogar Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren inhaftiert werden. Das Geschäft geht nun zurück an den Ständerat.
Überbrückungshilfe für ehemalige Parlamentsmitglieder bleibt
Nicht bestätigte und zurückgetretene Parlamentsmitglieder können weiterhin eine Überbrückungshilfe beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Parlament sieht keinen Grund, daran etwas zu ändern.
Nach dem Ständerat ist am Freitag auch der Nationalrat nicht auf eine Vorlage eingetreten, welche die Überbrückungshilfe abschaffen wollte. Der Entscheid fiel mit 106 zu 81 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Das Geschäft ist damit erledigt.
In seiner ersten Beratung in der Wintersession war die grosse Kammer noch auf den Entwurf eingetreten. Sie sprach sich aber dafür aus, die Überbrückungshilfe nicht abzuschaffen, sondern lediglich den Kreis der Berechtigten einzuschränken. Demnach sollten nur noch nicht wiedergewählte, nicht aber freiwillig aus dem Rat ausgeschiedene Parlamentsmitglieder eine solche Hilfe beantragen können. Diese sollte zudem nur für sechs Monate statt für zwei Jahre geleistet werden.
Die Überbrückungshilfe können ehemalige Ratsmitglieder unter 65 Jahren in Anspruch nehmen, wenn sie nach Ausscheiden aus dem Parlament keinen gleichwertigen Ersatz für das Einkommen als Ratsmitglied erzielen können oder bedürftig sind.
Zwischen 2004 und 2019 wurde die Überbrückungshilfe von maximal 2370 Franken pro Monat an 28 Personen ausgerichtet. Dabei wurden rund 950'000 Franken ausbezahlt. In diesem Jahr kommen etwa 130'000 Franken für sechs nicht wiedergewählte ehemalige Ratsmitglieder dazu.
Parlament lehnt drei Initiativen zu Postschliessungen ab
Nach dem Ständerat hat am Donnerstag auch der Nationalrat drei Standesinitiativen keine Folge gegeben, die die Schliessung von klassischen Poststellen verhindern wollten. Grund für das Nein ist, dass der Auftrag für eine Gesetzesvorlage bereits erteilt ist.
Im Herbst 2018 gaben die Räte einer Standesinitiative des Kantons Jura Folge. Auf diese will sich die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF) nun konzentrieren. Die Umsetzung der jurassischen Initiative ist im Gang, seit die Gesamtschau zur Post vorliegt.
Auch die Nationalratskommission hatte vor dem Entscheid Aussprachen mit der Post-Führung und auch mit Uvek-Vorsteherin Simonetta Sommaruga geführt. Es bestehe Handlungsbedarf, hielt sie nach der Sitzung fest. Die Anliegen der drei Standesinitiativen aus Basel-Stadt, Genf und Solothurn könnten in den Gesetzesvorschlag aufgenommen werden. Die Initiativen sind nach dem Nein der beiden Räte erledigt.
Einfacherer Wechsel der Geschlechtsidentität in Griffnähe
Menschen mit einer Transidentität und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung sollen ihr Geschlecht und den Vornamen im Personenstandsregister unbürokratisch ändern lassen können. Nach dem Ständerat unterstützt auch der Nationalrat diesen Vorschlag.
Noch geklärt werden muss die Frage, ob bei Minderjährigen für die Änderung die Zustimmung der Eltern oder der gesetzlichen Vertreter erforderlich ist. Der Nationalrat strich den fraglichen Artikel am Donnerstag. Der Ständerat und der Bundesrat dagegen befürworten die Zustimmung der Eltern.
Künftig sollen Personen, die innerlich fest davon überzeugt sind, das Geschlecht und den Vornamen wechseln zu wollen, mit einer Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt eine Änderung des Eintrags bewirken können.
Anträge für die Möglichkeit, nur schriftlich erklären zu können, den Eintrag ändern zu wollen, lehnte der Rat ab. Die Antragstellenden müssen persönlich vorsprechen. Ob Minderjährige die Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters brauchen, ist noch offen.
Betroffenen das Leben erleichtern
Mit dem einfachen Eintrag im Personenregister wolle der Bundesrat den Betroffenen das Leben erleichtern, sagte Keller-Sutter. Gegenwärtig definierten die Gerichte, was im Einzelfall gelte, die aktuelle Handhabung sei uneinheitlich, langwierig und teuer.
Bis vor wenigen Jahren war die Änderung des Geschlechtseintrages erst nach einer chirurgischen Sterilisation und einer operativen Geschlechtsumwandlung möglich. Das ist heute zwar nicht mehr Bedingung. Da es aber keine klare gesetzliche Regelung gibt, müssen Transmenschen weiterhin grosse Hürden überwinden.
Selbstbestimmung ist laut Keller-Sutter die zentrale Idee des Gesetzes. Die Einführung eines dritten Geschlechts sei nicht Gegenstand der Vorlage. Im Register gebe es weiterhin nur die Kategorien weiblich und männlich.
Eine Änderung im Personenstandsregister hat keinen Einfluss auf eine bestehende Ehe oder registrierte Partnerschaft. Auch Eltern-Kind-Verhältnisse bleiben unverändert.
Parlament setzt Zeichen für selbstständige Mütter
Selbstständigerwerbende sollen im Falle einer Mutterschaft Anspruch auf Betriebszulagen erhalten. Das will das Parlament. Der Nationalrat hat am Donnerstag eine entsprechende Motion aus dem Ständerat angenommen – mit 127 zu 44 Stimmen bei 7 Enthaltungen.
Mit Betriebszulagen wird ein Teil der Kosten entschädigt, die trotz Mutterschaft weiterhin anfallen. Wehrdienstpflichtige erhalten dafür zusätzlich 67 Franken pro Tag. Es sei nicht einzusehen, warum das für Selbstständigerwerbende bei Mutterschaft anders sein sollte, hatte alt Ständerätin Liliane Maury Pasquier (SP/GE) ihre Motion begründet.
Eine Gleichbehandlung sei angezeigt, sagte Christian Lohr (CVP/TG) im Namen der Kommissionsmehrheit. Der Bundesrat zeigte sich mit dem Vorstoss einverstanden. Die Änderung sei bereits in Arbeit, sagte Sozialminister Alain Berset.
Einzig die SVP-Fraktion lehnte die Motion ab. Eine weitere Belastung der Erwerbsersatzordnung (EO) sei aus finanzpolitischen Gründen nicht tragbar, argumentierte sie. Die EO könne nicht dauernd für alle möglichen Versicherungsansprüche beigezogen werden, sonst entleere sich der Fonds noch schneller.
Parlament will Agrarforschung stärken
Vor zwei Jahren hatten die angekündigten Einschnitte bei der Forschungsanstalt Agroscope das Parlament in Aufruhr versetzt. Inzwischen hat der Bundesrat den Kurs geändert. Den Räten genügt das noch nicht ganz: Sie dringen darauf, die Agrarforschung zu stärken.
Der Ständerat hat am Donnerstag eine Motion aus dem Nationalrat mit dem Ziel angenommen: Der Bundesrat wird beauftragt, das mit dem neuen Agroscope-Standortkonzept gesparte Geld vollumfänglich der Agrarforschung zukommen zu lassen. Die Regierung hatte angekündigt, bis 2028 rund die Hälfte der Einsparungen für Bauten zu verwenden, die zur Umsetzung des Konzepts benötigt werden.
Landwirtschaftsminister Guy Parmelin warnte, dass andernfalls das Bundesbudget belastet werden müsste. Die Mehrheit des Nationalrat beeindruckte das nicht. Die Landwirtschaft stehe wegen des Klimawandels und des öffentlichen Drucks zur Reduktion des Pestizid- und Antibiotikaeinsatzes vor grossen Herausforderungen, sagte Kommissionssprecher Hannes Germann (SVP/SH). Die Agrarforschung und der Wissensaustausch mit der Praxis müsse unbedingt gestärkt werden.

Eine weitere Motion verlangt, die Umwandlung von Agroscope in eine autonome öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes zu prüfen. Der Ständerat erklärte sich einverstanden damit, das Anliegen in einen Prüfauftrag umzuwandeln.
Resistente Sorten statt Pestizide
Ebenfalls angenommen hat er eine Motion, die zusätzliche Mittel für eine Forschungs- und Züchtungsinitiative verlangt. Die Forderung stammt von der ständerätlichen Wirtschaftskommission. Diese will erreichen, dass die Risiken im Zusammenhang mit Pestiziden verringert und alternative Lösungen entwickelt werden.
Kommissionssprecher Peter Hegglin (CVP/ZG) erinnerte daran, dass der Ständerat den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbindlich reduzieren will. Dafür brauche es resistente Sorten. Die Schweiz habe in der Vergangenheit zu wenig geforscht. Der Bundesrat unterstützt die Motion. Diese geht nun an den Nationalrat
Parlament gegen mehr Schutz bei automatisch verlängerten Verträgen
Der Ruf nach mehr Schutz für Konsumentinnen und Konsumenten bei automatischen Vertragsverlängerungen ist verhallt. Der Nationalrat hat eine Vorlage seiner Kommission im zweiten Anlauf abgelehnt. Weil auch der Ständerat Nein gesagt hat, bleibt es beim Status quo.
Der Entscheid in der grossen Kammer am Donnerstag fiel knapp aus – mit 99 zu 82 Stimmen bei 9 Enthaltungen. In der Frühjahrssession hatte der Nationalrat mit 106 zu 70 Stimmen noch für Eintreten gestimmt. Der Ständerat war in der Sommersession danach nicht auf die Vorlage eingetreten, in einer knappen Abstimmung.
Die von der Nationalratskommission ausgearbeitete Gesetzesänderung sah vor, dass Konsumenten spätestens ein Monat vor der erstmaligen automatischen Verlängerung eines Vertragsverhältnisses benachrichtigt werden müssen. In der Nachricht sollte ausdrücklich auf das vereinbarte Recht zur Beendigung des Vertrages hingewiesen werden.

Im ersten Anlauf war eine Mehrheit der Ansicht gewesen, dass der Konsumentenschutz bei der stillschweigenden Verlängerung von Dienstleistungsverträgen gestärkt werden solle. Die Informationspflicht sei dafür ein geeignetes Mittel. Erfolglos gab Kommissionssprecherin Florence Brenzikofer (Grüne/BL) zu bedenken, dass vergessene Kündigungsfristen einen Nachteil bedeuten könnten – wegen unerwünschter Kosten.
Gegner verneinen Mehrwert
Dagegen stemmten sich Vertreterinnen und Vertreter der SVP-, FDP- und Mitte-Fraktion. Sie kritisierten die Vorlage als gesetzlichen Eingriff in die Vertragsfreiheit. «Konsumenten sollten als mündige Menschen angesehen werden», sagte Christa Markwalder (FDP/BE). Sie sah auch Vorteile in der automatischen Verlängerung eines Vertrages, wenn jemand nicht an die Verlängerung denke.
Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter sah keinen Mehrwert in der Anpassung des Rechts. Sie bezeichnete eine solche Informationspflicht für die Anbieterfirmen als «komplizierte und bürokratische Lösung». Es gebe bereits Korrekturmechanismen: Auf überraschende, ungewöhnliche Klauseln müssten die Kunden und Kundinnen hingewiesen werden, sagte sie.
Die geplante und nun gescheiterte Ergänzung des Obligationenrechts hat eine lange Vorgeschichte. Den Anstoss gab 2013 der damalige Genfer Nationalrat Mauro Poggia (MCG) mit einer parlamentarischen Initiative. Die Kommission hatte diese zunächst angenommen, wollte sie nach der Vernehmlassung aber abschreiben. Der Nationalrat lehnte das aber ab. Nun ist die Vorlage doch noch gescheitert.
Räte einigen sich auf Kulturförderung für die nächsten vier Jahre
Die «Lex Netflix» bleibt umstritten, auf die übrigen Teile der Kulturbotschaft 2021-2024 haben sich National- und Ständerat geeinigt. Der Ständerat hat am Donnerstag die letzten Differenzen ausgeräumt.
Unter anderem ging es noch um Finanzhilfen durch das Bundesamt für Kultur. Der Nationalrat hatte den Beitrag um 1,2 Millionen Franken aufgestockt, um Memoriav, den Verein zur Erhaltung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz, unterstützen zu können. Der Ständerat wollte stattdessen 800'000 Franken für die vom Bund unterstützte Fotostiftung sprechen, lenkte aber ein.
Ebenfalls nachgegeben hat er bei den Mitteln für den Austausch zwischen den Sprachregionen. Diese wollte er um 10 Millionen auf 80 Millionen Franken aufstocken. Darauf hat er nun verzichtet. Der Rat vertraue auf die Zusicherung des Bundesrats, dass die Mittel für den Austausch ausreichten, sagte Kommissionssprecher Matthias Michel (FDP/ZG).
«Lex Netflix» ausgeklammert
Die Kulturbotschaft umfasst insgesamt fünf Gesetzesänderungen und acht Finanzierungsbeschlüsse. Der Bundesrat hatte für die Jahre 2021 bis 2024 insgesamt 934,5 Millionen Franken beantragt. Die Räte stockten die Kredite punktuell auf. Neben Memoriav profitieren die Baukultur von zusätzlichen 20 Millionen Franken und das Rätoromanische von plus 1,2 Millionen Franken. Die Mittel für die Kultur belaufen sich damit auf rund 957 Millionen Franken.
Ausgeklammert blieb die Änderung des Filmgesetzes. Der Bundesrat will ausländische Streaming-Dienste wie Netflix und ausländische Fernsehsender mit Schweizer Werbefenster verpflichten, einen Teil ihrer Einnahmen in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Der Nationalrat zeigte sich grundsätzlich einverstanden damit, reduzierte aber die vom Bundesrat vorgeschlagene Quote von 4 auf 1 Prozent. Der Ständerat entschied, diese Diskussion auf die Wintersession zu verschieben.
Datenschutzgesetz nach drei Jahren bereinigt
Nach einer dreijährigen Debatte ist die Modernisierung des Datenschutzgesetzes praktisch am Ziel. Der Nationalrat hat am Donnerstag den höheren Hürden beim automatisierten Auswerten von Personendaten im letzten Moment zugestimmt. Ein Totalabsturz wurde so abgewendet.
In den drei Beratungsrunden wehrte sich eine bürgerliche Mehrheit in der grossen Kammer jeweils stark gegen strengere Regeln beim Profiling, mit welchem durch Verknüpfen von verschiedenen Daten Verhaltensmuster und Persönlichkeitsprofile erstellt werden können. Ein Beispiel sind Onlineshops, die das Surfverhalten von Nutzern und Nutzerinnen analysieren und diesen dann Kaufempfehlungen unterbreiten.
Der Wirtschaft sollten bezüglich Profiling keine engen Schranken gesetzt werden, argumentierten SVP, FDP und ein grosser Teil der Mitte-Fraktion. Befürchtet wurde ein «Swiss finish», der negative Folgen für die Schweizer Wirtschaft haben könnte. Vertreterinnen und Vertreter der SP, Grünen und GLP warnten lange Zeit vergeblich, dass eine solche Regelung die Nutzerinnen und Nutzer eben gerade nicht vor dem Missbrauch ihrer Daten schützen würde.

Die Fronten waren verhärtet. Die Einigungskonferenz musste sich mit der Vorlage befassen. Nun ist die FDP- und die Mitte-Fraktion auf ihren Entscheid zurückgekommen. Selbst einzelne SVP-Vertreter stimmten Ja zum Kompromissvorschlag des Ständerats, wonach zwischen normalem Profiling und Profiling «mit hohem Risiko» unterschieden wird. Für Letzteres ist eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen nötig.
Mit EU-Recht kompatibel
Hauptgrund für den Sinneswandel war der drohende Absturz des Datenschutzgesetzes bei der Schlussabstimmung. SP und Grüne drohten, mit der SVP – die grundsätzlich nichts mit dem modernisierten Datenschutzgesetz anfangen kann – eine Nein-Allianz einzugehen und die Vorlage im letzten Moment bachab zu schicken.
Die Linken machten seit Beginn der Verhandlungen klar, dass sie am Schluss nur einem Gesetz zustimmen würden, das erstens mit der Datenschutzgrundverordnung der EU kompatibel sei und zweitens das heute geltende Schutzniveau in der Schweiz nicht unterschreite. Das ist mit der nun gefundenen Formulierung der Fall.
Wenn Firmen Daten von Personen sammeln, müssen sie sich dann an verschärfte Vorschriften halten, wenn mit der Datenverknüpfung wesentliche Aspekte der Betroffenen beurteilt werden können. Oder anders gesagt: wenn Daten verschiedener Herkunft systematisch verknüpft werden oder Rückschlüsse auf unterschiedliche Lebensbereiche zulassen.
Überholtes Gesetz
Neben dem Profiling gaben weitere Pfeiler des neuen Datenschutzgesetzes im Verlauf der Ratsdebatten zu reden. Die Fahne der Totalrevision des Datenschutzgesetzes sowie der Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz umfasste zu Beginn 258 Seiten. Hauptziel der Vorlage des Bundesrats ist es, die 28 Jahre alten Regeln zum Datenschutz einem Update zu unterziehen und jenen der EU anzugleichen. Im Grundsatz ist sich die Politik einig, dass es gewisse Anpassungen braucht.
Nationalrat bewilligt Armee-Zahlungsrahmen
Investitionen von 21,1 Milliarden Franken können 2021 bis 2024 für die Armee eingeplant werden, so wie es der Bundesrat beantragt hat. Das Parlament hat diesen Zahlungsrahmen gutgeheissen. Damit ist für die Armee für die nächsten vier Jahre ein reales Wachstum des Budgets von 1,4 Prozent pro Jahr vorgesehen. Der Nationalrat bewilligte den Zahlungsrahmen am Mittwoch als Zweitrat mit 124 zu 65 Stimmen bei einer Enthaltung. Ebenfalls wie der Ständerat hiess er für Rüstungsgüter, den Kauf von Material und für Immobilien insgesamt rund 2,7 Milliarden Franken gut. Die Armeebotschaft 2020 ist damit bereinigt.
Covid-Gesetz auf Zielgeraden
Die Details der Corona-Finanzhilfe für «vergessene Branchen» und Selbstständigerwerbende sind geregelt. Die Räte haben dem Vorschlag der Einigungskonferenz deutlich zugestimmt. Damit ist das vieldiskutierte Covid-19-Gesetz auf der Zielgeraden.
Bei der Vorlage handelt sich um ein dringliches Bundesgesetz, das am Samstag in Kraft treten soll und in weiten Teilen Ende 2021 wieder ausläuft. Der Bundesrat will mit der Vorlage die Corona-Notverordnungen, die er seit dem Frühjahr erlassen hat, wo notwendig in ordentliches Recht überführen.
Bevor das Covid-19-Gesetz bereit für die Schlussabstimmung ist, müssen noch beide Räte der Dringlichkeitsklausel zustimmen. Das gilt als unbestritten.
Bundesrat will Industriezölle abschaffen — Ständerat tritt auf Vorlage ein
Der Bundesrat will die Industriezölle abschaffen, um die Wirtschaft zu entlasten. Der Vorschlag ist umstritten. Der Nationalrat hatte den Schritt im Juni abgelehnt. Der Ständerat jedoch ist am Mittwoch auf die Vorlage eingetreten - gegen den Willen seiner vorberatenden Kommission.
Die Gegner hatten unter anderem die Einnahmeausfälle für den Bund von über 500 Millionen Franken ins Feld geführt. Sie warnten auch, dass damit ein Trumpf bei FreihandelsVerhandlungen verloren gehe. Die Mehrheit zeigte sich jedoch überzeugt, dass es gerade jetzt gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft brauche. Der Ständerat entschied deutlich mit 29 zu 14 Stimmen für Eintreten. Nun ist wieder seine Kommission am Zug.
Einigungsantrag zum CO2-Gesetz kommt durch
Flugticketabgabe, Abgaben auf Benzin und Heizöl, Klimafonds: Diese und weitere Massnahmen sollen den CO2-Ausstoss senken. Sie sind im totalrevidierten CO2-Gesetz enthalten, das nun bereit ist für die Schlussabstimmung.
Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat den Antrag der Einigungskonferenz zum totalrevidierten CO2-Gesetz gutgeheissen, mit 30 zu 4 Stimmen aus der SVP und bei 8 Enthaltungen. Die grosse Kammer hatte zuvor mit 138 zu 55 Stimmen und bei vier Enthaltungen Ja gesagt. Die Nein-Stimmen kamen von der SVP sowie je eine aus der FDP- und der Mitte-Fraktion.
Die Schweiz muss ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 halbieren. Das totalrevidierte CO2-Gesetz stellt die Weichen, damit dieser Verpflichtung nachgekommen werden kann. Unter anderem enthält es Lenkungsabgaben, die in einen Klimafonds fliessen und die den Menschen im Land zurückerstattet werden.
Bis zuletzt umstritten war die Abgabe für private Flüge. Sie beträgt nun zwischen 500 und höchstens 3000 Franken. Massgebend ist die höchstzulässige Startmasse des Flugzeugs, die Flugdistanz und die Wettbewerbsfähigkeit des Flugplatzes.
Der Nationalrat hatte zunächst abgestufte Beträge ab 500 Franken und bis 5000 Franken gewollt, je nach Gewicht des Flugzeuges und Reisedistanz. Der Ständerat hingegen hätte ursprünglich eine Pauschale von 500 Franken bevorzugt, baute dann aber mit einer Abstufung zwischen 500 und 3000 dem Nationalrat eine Brücke. Diese Version übernahm die Einigungskonferenz.
Nicht nur vorsätzlich, sondern auch aus Fahrlässigkeit begangene Hinterziehung der CO2-Abgabe wird mit einer Busse bestraft. Die Einigungskonferenz übernahm hier mit Stichentscheid von Präsident Bastien Girod (Grüne/ZH) den Beschluss des Nationalrates.
Begnadigungsgesuch
National- und Ständerat haben das Begnadigungsgesuch eines Tschechen, der wegen Betrugs und Geldwäscherei vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verurteilt worden ist, abgelehnt. Die Begnadigungskommission hatte der Vereinigten Bundesversammlung einstimmig empfohlen, das Gesuch abzulehnen. Dass die Bundesversammlung über eine Begnadigung entscheidet, kommt selten vor - zuletzt war das 2008 der Fall.
Lesen Sie dazu: Nach zwölf Jahren Nichtstun soll sie wieder Gnade walten lassen
14 Tage Adoptionsurlaub?
Künftig soll es auch für Eltern, die ein Kind adoptieren, während maximal 14 Tagen Erwerbsersatz geben. Der Nationalrat hat am Mittwoch eine parlamentarische Initiative von Marco Romano (CVP/TI) gutgeheissen. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.
Der Nationalrat stimmte der Einführung eines Erwerbsersatzes bei Adoptionen mit 123 zu 70 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Er hat dem Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende bei Mutterschaft (EOG) das entsprechende neue Kapitel hinzugefügt.
Alle bisherigen Bundesrichter wiedergewählt
Die Vereinigte Bundesversammlung hat am Mittwoch alle wieder angetretenen Bundesrichterinnen und Bundesrichter wiedergewählt – auch den von der SVP zur Abwahl empfohlene Yves Donzallaz.
SVP-Fraktionspräsident Thomas Aeschi (ZG) argumentierte vor der Wahl vergebens für die Abwahl des eigenen Richters. «Jede Partei hat das Recht, seinen Richter nicht mehr zu wählen.» An einem Hearing sei klar geworden, dass seine Werthaltung nicht mit der Werthaltung der SVP übereinstimme. Die SVP wolle die Verantwortung für Yves Donzallaz nicht mehr tragen. «Wählen Sie ihn, tragen Sie die Verantwortung.»

Und Tiana Moser (GLP/ZH) hielt fest, dass die SVP mit ihrem Vorgehen an den Grundfesten des Rechtsstaates rüttle. Die SVP stelle die Unabhängigkeit aller Bundesrichter infrage. Ausser der SVP unterstützten schliesslich alle Fraktionen die Wahl Donzallaz'. Lesen Sie hier den Ablauf des Prozederes in unserem Ticker zur Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter nach.
Lesetipp: Analyse zur Wahl der Bundesrichter – Eine Justizreform ist unumgänglich
Terrorismus: Strafrecht wird verschärft
Die Räte haben sich im Kampf gegen den Terrorismus auf eine Verschärfung des Strafrechts geeinigt. Im Zentrum steht eine neue Bestimmung, die das Anwerben, die Ausbildung und Reisen im Hinblick auf einen Terrorakt unter Strafe stellt. Zuletzt ging es noch um die vorzeitige Übermittlung von Informationen an ausländische Ermittlungsbehörden. Die Räte haben sich darauf geeinigt, dass das nur in Fällen von organisierter Kriminalität oder Terrorismus erlaubt sein soll. Zudem gibt es eine «Lex IKRK», die eine explizite Ausnahme für humanitäre Organisationen von der Terror-Strafnorm festlegt.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Saudi-Arabien bewilligt
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Saudi-Arabien ist nun bewilligt. Der Ständerat hiess es am Dienstag als Zweitrat mit 24 zu 2 Stimmen gut, bei 10 Enthaltungen, vor allem auf der linken Ratsseite.
Der Bundesrat hatte das Steuerabkommen vor gut zweieinhalb Jahren in Riad unterzeichnet. Wie andere ähnliche Abkommen soll es eine Doppelbesteuerung bei Einkommens- und Vermögenssteuern verhindern. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen.
Nach dem Mord am saudischen Journalisten Jamal Khashoggi im Oktober 2018 lag die Vorlage ein Jahr lang auf Eis. Die vorberatende Kommission des Nationalrates, der das Abkommen als Erstrat behandelte, wartete einen Bericht des Bundesrats ab, der Fragen rund um Menschenrechtsverletzungen im Königreich klären sollte.
Im Herbst 2019 – nach Erklärungen des Bundesrats – zeigte sich die Mehrheit der Nationalratskommission überzeugt, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus politischer Sicht wichtig sei. Die Schweiz könne sich nur für die Menschenrechte und die Geschlechtergerechtigkeit einsetzen, wenn sie den Dialog mit Saudi-Arabien fortsetze, lautete der Tenor.
Fehler gefunden?Jetzt melden.