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Meinung

Analyse zur Wahl der Bundesrichter
Eine Justizreform ist unumgänglich

Schaffte die Wiederwahl mit 177 Stimmen deutlich: Bundesrichter Yves Donzallaz.
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Zwei Wochen lang beschäftigte das Schicksal von Bundesrichter Yves Donzallaz die Schweiz. Am 8. September hat die SVP-Fraktion entschieden, ihren eigenen Richter zur Abwahl zu empfehlen, weil dessen Urteile nicht immer auf Parteilinie sind. Die Begründung von Nationalrat Gregor Rutz: Donzallaz und die Partei hätten sich «zu weit voneinander entfernt».

Donzallaz sieht das etwas anders. Am Mittwochmorgen setzte er sich demonstrativ direkt über der SVP-Fraktionsspitze auf die Zuschauertribüne des Bundeshauses. Fünf, vielleicht sechs Meter trennten ihn von Thomas Aeschi, dem SVP-Fraktionschef (lesen Sie das Interview mit Thomas Aeschi zum Konflikt).

Auch als Aeschi am Rednerpult erklärte, im Falle einer Wiederwahl sei Donzallaz nicht mehr ein SVP-Richter, blieb Donzallaz einfach bei der SVP sitzen. So einfach wird man einen Bundesrichter nicht los.

Die Schwächen im System

Das ist auch das Fazit des Wahlmorgens. Donzallaz schaffte mit 177 Stimmen die Wiederwahl deutlich. Er machte sogar ein besseres Ergebnis als bei der letzten Wahl 2014, als ihm die SVP bereits die Unterstützung versagt hatte. Das Parlament hat damit ein starkes Zeichen für die Unabhängigkeit der Justiz gesetzt. Aber es darf nicht das letzte sein.

Die Affäre um Donzallaz hat systemische Schwächen im Verfahren offengelegt, wie Bundesrichter bestimmt werden. Eine Schwäche ist, dass die Richter von den Parteien vorgeschlagen werden. Eine zweite Schwäche ist, dass die Richter den Parteien nach ihrer Wahl Mandatssteuern schulden. Eine dritte Schwäche ist, dass die Richter alle sechs Jahre zur Wiederwahl antraben müssen. Das sind zu viele Abhängigkeiten, zu viele Möglichkeiten, auf die Richter Einfluss zu nehmen.

Gegen den Druck

Gefährlich ist das deshalb, weil insbesondere die SVP, die übrigens am meisten Bundesrichter stellt, bereit ist, diesen Druck auch auszuüben. Der Schauprozess gegen Donzallaz ist nur der jüngste und gröbste Beweis. Was also tun? Die Justizinitiative, die Bundesrichter per Losentscheid bestimmen will, hat viele Schwächen. Die wichtigste: Die Aufgabe der Gerichte ist zu bedeutend und zu anspruchsvoll. Wer mit dieser Funktion betraut wird, sollte nicht dem Zufall überlassen sein.

Die Stossrichtung der Initiative ist dennoch richtig. Die Unabhängigkeit der Justiz – und das Vertrauen in sie – muss nachhaltig gestärkt werden. Institutionelle Reformen sind dafür unumgänglich. Nachdem der Bundesrat es versäumt hat, einen Gegenvorschlag zur Justizinitiative auszuarbeiten, muss das Parlament diese Aufgabe übernehmen.

Wie eine Reform aussehen könnte? Ein Vorschlag von FDP-Ständerat Andrea Caroni könnte die Richtung weisen. Dieser sieht vor, dass es weiterhin die Parteien sind, welche die Richter nominieren. Damit ist sichergestellt, dass die Wertvorstellungen der Bevölkerung in der Justiz angemessen vertreten bleiben. Zugleich könnte die Amtszeit verlängert und die Wiederwahl abgeschafft werden. Das würde gewählte Richter vor politischen Abstrafaktionen schützen und – als erfreulicher Nebeneffekt – eine regelmässige Blutauffrischung am Bundesgericht bewirken.

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