Schweizer Begnadigungskommission Nach zwölf Jahren Nichtstun soll sie wieder Gnade walten lassen
Einen Menschen zu begnadigen, ist in anderen Ländern Monarchen oder Präsidenten vorbehalten, in der Schweiz tut das eine Kommission im Bundeshaus. Zum ersten Mal seit vielen Jahren bekommt sie wieder Arbeit.
Zwölf Jahr verharrte sie im Tiefschlaf. Nun aber ist nach langer Zeit wieder ein Gesuch im Bundeshaus eingetroffen und die parlamentarische Begnadigungskommission wurde reaktiviert. Sie soll eine Aufgabe wahrnehmen, die in anderen Ländern Königen oder Staatspräsidenten vorbehalten ist: Sie berät darüber, ob sie Gnade walten und einen Inhaftierten in die Freiheit entlassen soll oder nicht. Am Mittwoch entscheidet die Vereinigte Bundesversammlung wieder einmal über einen Antrag dieser Kommission.
«Viele Parlamentarier werden sich wundern und fragen, was das für eine Kommission ist, die ihr einen Antrag stellt», sagt Daniel Fässler, Innerrhoder CVP-Ständerat und Präsident der Begnadigungskommission, kurz BeK. Seit sie letztmals aktiv wurde, ist das Parlament dreimal erneuert worden. Auch die meisten Mitglieder wurden ausgewechselt. Kaum einer der heutigen Parlamentarier war an jenem 11. Juni 2008 zugegen, als über den letzten Antrag der BeK entschieden wurde. Auch Fässler nicht.
Der neuste Fall
Die Kommission hatte bis vor kurzem auch keinen Präsidenten. Bevor sie am 9. September das neuste Gesuch behandeln konnte, musste sie erst einen solchen ernennen und einen Vize bestimmen. Das hatte sie bisher nicht getan – sie wusste ja nicht, ob im Laufe ihrer Amtszeit je ein Gesuch eintreffen wird.
Am Mittwoch wird das Parlament über die Zukunft eines tschechischen Geldwäschers entscheiden. Er wurde bereits 2013 vom Bundesstrafgericht schuldig gesprochen, aber erst 2019 in Haft gesetzt. Er hatte alles unternommen, um seine Strafe nicht absitzen zu müssen. Er ist ans Bundesgericht gelangt, an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, und im Gefängnis schliesslich hat er ein Gesuch um vorzeitige Entlassung gestellt. Alles ohne Erfolg.
Der Tscheche wollte unbedingt freikommen, um an den Verhandlungen seiner mutmasslichen Komplizen in Tschechien auszusagen; er glaubte, dass er für sie einen Freispruch hätte herausholen können. Das wäre auch für ihn nicht von Nachteil gewesen; würden seine Komplizen freigesprochen, wäre das Grund genug, um sein Verfahren in der Schweiz aufzurollen und – so hofft der Tscheche – den Schuldspruch aufzuheben. Dann hätte er sein Ziel erreicht: Die Schweiz müsste ihm seine blockierten Gelder freigeben.
«Eine Begnadigung setzt unter anderem voraus, dass jemand Reue zeigt und seinen Fehler anerkennt.»
Von der Bundesversammlung kann er sich allerdings auch keine Unterstützung erhoffen. Sämtliche Mitglieder der Begnadigungskommission drehten an ihrer Sitzung den Daumen nach unten und empfahlen der Bundesversammlung geschlossen, das Gesuch des Tschechen abzulehnen (lesen Sie hier, wie die Kommission zu diesem Entscheid gekommen ist). «Eine Begnadigung setzt unter anderem voraus, dass jemand sühnewürdig ist. Dass er Reue zeigt und seinen Fehler anerkennt», sagt Daniel Fässler. Diesen Eindruck bekam die Kommission vom Tschechen offensichtlich nicht.
Nur: Sie hätte auch anders entscheiden und dem Gericht sozusagen dreinreden können. Gnade vor Recht, Legislative schlägt Judikative. Fässler, Anwalt und ehemaliger Richter, hat durchaus Gehör für Fragen zur Gewaltenteilung. Aber er sagt: «Es geht nicht darum, das Urteil des Gerichts zu korrigieren.» Die Kommission könne aber eingreifen, wenn sich die Situation für einen Inhaftierten etwa durch eine Krankheit grundlegend geändert habe. So könne sie auf aussergewöhnliche Härten reagieren.
Alleine deshalb hat die Kommission, die meistens schläft, nach Ansicht ihres Präsidenten eine Daseinsberechtigung. Das Schweizer Strafgesetzbuch schreibt aber auch eine Begnadigungsinstanz vor – bei Bund und Kantonen. Angerufen werden muss die Instanz dort, wo man erstinstanzlich verurteilt wurde. Für jene, die es mit dem Bundesstrafgericht zu tun hatten, ist also Fässlers Kommission zuständig.
In den USA, wo der Präsident selber Verurteilte begnadigt, geschieht dies jeweils mit grosser Geste. Populäre Begnadigungen werden vorzugsweise kurz vor den Wahlen getätigt, unpopuläre am letzten Tag der Amtszeit. So hat Bill Clinton 2001 den Luzerner Financier Mark Rich begnadigt. Die amerikanischen Behörden hatten ihn unter anderem wegen Steuerbetrugs über Jahre verfolgt. Die Entrüstung über seine Begnadigung war gross, auch in der Schweiz. Richs Ex-Frau hatte dem Präsidentenpaar und dessen Partei zuvor grosszügige Spenden zukommen lassen.
Der spektakulärste Fall
Auch die BeK hatte einmal einen grossen Moment: 1999, als das Gesuch des libanesischen Luftpiraten Hussein Hariri beraten wurde. Dieser hatte 1987 ein Flugzeug der Air Afrique entführt. Weil auf dem Weg nach Beirut der Sprit ausging, musste es in Genf landen. In der Folge eskalierte die Situation im Flugzeug und Hariri tötete einen Flight Attendant. Der Libanese argumentierte, nur weil er in seiner Jugend Gewalt durch die israelischen Streitkräfte erfahren habe, sei er zum Widerstandskämpfer geworden und habe letztlich das Flugzeug gekapert. Deshalb habe er Gnade verdient. Die Mehrheit der Bundesversammlung sah es anders und lehnte sein Gesuch ab.
Zwischen 1994 und 2008 befand die Begnadigungskommission fast jährlich über ein oder zwei Gesuche. Darunter jene von Drogenschmugglern und geschmierten Beamten. Auch in diesen Fällen sagte die Bundesversammlung häufiger Nein als Ja. Oft, weil sie die Sühnebereitschaft vermisste.
Der grösste Fall
Gnade zeigte sie hingegen gegenüber 135 Flüchtlingshelfern zur Zeit des Zweiten Weltkrieges. Sie hatten aus Überzeugung oder gegen Geld Pässe gefälscht oder Flüchtlingen über die Grenze geholfen. Vier von ihnen erlebten die Begnadigung noch.
Wie viele Gesuche die BeK bereits behandelt hat und wie oft die Bundesversammlung hat Gnade walten lassen, ist nicht bekannt. Die Kommission existiert bereits seit 1851, fast so lange wie der Bundesstaat. Belege für ihr Wirken vor 1994 verlieren sich allerdings in den Regalen eines Bundesarchivs.
Am Mittwoch, wenn die Vereinigte Bundesversammlung entscheidet, ob sie den tschechischen Geldwäscher begnadigt, wird die Kommission keinen grossen Auftritt haben. Es wird keine Wortmeldungen geben, keine Debatte, lediglich einen Entscheid. Und er wird erst noch zu spät kommen. Der tschechische Geldwäscher wird das Gefängnis zu diesem Zeitpunkt bereits zehn Tage zuvor verlassen haben; er hat dann den unbedingten Teil seiner Strafe bereits abgesessen.
Fehler gefunden?Jetzt melden.