Auch Nationalrat nimmt Friedli-Motion anDie Mindestfranchise bei den Krankenkassen soll erhöht werden
300 Franken beträgt der Mindestanteil, den jede Patientin und jeder Patient an Behandlungskosten selbst zahlen muss. Der Betrag soll nun höher ausfallen.

Die Mindestfranchise, also der Anteil, den Patientinnen und Patienten bei Behandlungen mindestens selber übernehmen sollen, liegt seit über 20 Jahren bei 300 Franken. Das soll sich nun ändern: Die Eidgenössischen Räte wollen die Mindestfranchise der Krankenkassen definitv erhöhen.
Der Bundesrat soll zudem befähigt werden, einen Mechanismus zur regelmässigen Anpassung der Franchise zu entwickeln. Am Mittwoch hat neben dem Ständerat auch der Nationalrat der Motion von SVP-Ständerätin Esther Friedli zugestimmt. Die bürgerliche Mehrheit setzte sich mit 118 zu 70 Stimmen bei vier Enthaltungen durch. Eine Motion von SVP-Nationalrätin Diana Gutjahr, die praktisch deckungsgleich mit derjenigen ihrer Parteikollegin ist, war schon im vergangenen Dezember durch den Nationalrat gekommen, ist aktuell aber noch beim Ständerat hängig.
Seit Einführung des Krankenversicherungsgesetzes erhöhte der Bundesrat die ordentliche Franchise zwar mehrmals, das letzte Mal vor zwanzig Jahren. Die Mindestfranchise betrug beim Inkrafttreten 150 Franken und wurde 1998 auf 230 Franken erhöht. 2004 fand die bisher letzte Erhöhung auf 300 Franken statt.
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