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Pensionskassengeld für eine Wohnung im Ausland?

Wohnungstraum im Ausland: PK-Geld gibts nur, wenn Sie auch auswandern.
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Angesichts der hohen Preise für Eigentumswohnungen in der Schweiz planen wir, eine Wohnung im grenznahen Deutschland zu kaufen. Kann ich dafür Gelder aus meiner Pensionskasse vorbeziehen – und wie erfolgt die Besteuerung? Leserfrage von J. W.

Damit ein Vorbezug aus der Pensionskasse im Rahmen der Wohneigentumsförderung für eine Immobilie im Ausland – in Ihrem Fall in Deutschland – überhaupt möglich ist, müssen Sie auch Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Denn Zweit- und Ferienwohnungen dürfen nicht von den Geldern aus der Pensionskasse finanziert werden.

Problemlos ist ein Vorbezug, wenn jemand in einen Staat ausserhalb der EU auswandert: Dann darf man unabhängig von Wohneigentum das volle Pensionskassengeld beziehen. Wenn jemand indes, so wie Sie, in einen EU-Staat auswandert, ist der Bezug auf den überobligatorischen Bereich beschränkt.

Anders ist es, wenn Sie das Geld im Rahmen der Wohneigentumsförderung vorbeziehen möchten: Es ist erlaubt, auch den obligatorischen Teil des Geldes für selbstgenutztes Wohneigentum in einem EU-Land zu nutzen, wobei aber generell ein Mindestbetrag von wenigstens 20’000 Franken bezogen werden muss.

Die Voraussetzungen für einen vorzeitigen Bezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung wären bei Ihnen somit grundsätzlich erfüllt. Da Sie das Kapital aus der Pensionskasse vorbeziehen, während Sie noch in der Schweiz angemeldet sind, wird das Geld auch hier versteuert. Immerhin aber zu einem reduzierten Satz. Erfolgt die Auszahlung für ein Wohnobjekt im Ausland, wird die Quellensteuer bereits bei der Auszahlung des Vorbezugs in Abzug gebracht. Sollte es später zu einer Rückzahlung des Vorbezugs kommen, wird die bezahlte Steuer zinslos zurückerstattet.

Das Geld aus einem Vorbezug darf nur für das Wohneigentum eingesetzt werden und nicht etwa für die Bezahlung von Provisionen oder Steuern. Unabhängig von den steuerlichen Folgen und den rechtlichen Möglichkeiten für einen Vorbezug von PK-Geldern für Wohneigentum im Ausland gebe ich Ihnen zu bedenken, dass Ihnen das so bezogene Geld später für die Altersvorsorge fehlt.

Anhand Ihrer Schilderungen wird klar, dass Sie praktisch Ihr ganzes Vorsorgegeld für den Erwerb von Wohneigentum im Ausland verwenden müssten, inklusive 3. Säule und Kapital von Ihrer Freundin. Ich halte dies für hoch riskant und würde Ihnen von einem solchen Vorgehen abraten. Wohneigentum erwerben sollten Sie nur – egal ob in der Schweiz oder im Ausland –, wenn Sie zusätzlich zum nötigen Kapital für den Erwerb auch noch genügend anderweitige Reserven haben. Sie müssen sich vor Augen halten, dass neben den Erwerbskosten bei Wohneigentum noch erhebliche Kosten für den Unterhalt anfallen. Zudem sollten Sie jederzeit auch für unerwartete Ereignisse über finanzielle Reserven verfügen.

Ich rate Ihnen, Ihre Pläne einerseits mit Ihrer Pensionskasse und andererseits mit einer oder zwei Banken im Detail zu besprechen. Sollte für Sie die Finanzierung sehr eng werden, würde ich von einem Kauf von Wohneigentum absehen, da die finanzielle Belastung, sobald sich Ihre Lebensumstände nochmals verändern, schnell zum Albtraum werden kann. Erst recht im Alter, wenn Ihnen dann das zuvor bezogene Vorsorgegeld für den Lebensunterhalt fehlt.

Dieser Artikel wurde erstmals am 6. Juni 2017 publiziert und am 22. Juli 2023 in dieses Redaktionssystem übertragen.