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Meinung

Kommentar zu den Kampfjetkosten
Parlament muss den Sachverhalt klären

Eine F-35A zündet den Nachbrenner an einer Airshow in Australien.
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Die Zahl erstaunte manche, als Verteidigungsministerin Viola Amherd den Preis für 36 Stück des hochmodernen US-Kampfjets F-35A für die Schweiz nannte: 5,068 Milliarden Franken – und damit eine Milliarde weniger, als Stimmvolk und Parlament bewilligt hatten. Nun wird klar: Zu den gut 5 Milliarden Franken kommt noch die US-Teuerung hinzu – und die liegt heute mit happigen 5 Prozent deutlich höher als in den europäischen Nachbarstaaten, die mit dem Eurofighter (D, GB, I, E) und der Rafale (F) ebenfalls Kampfjets angeboten haben.

Bundesrätin Viola Amherd verstiess damit kurz vor den Sommerferien bei der Verkündung des Typenentscheids gegen die Usanz, dass Preise für Rüstungsgüter die prognostizierte Teuerung bis zur Auslieferung und zum damit zusammenfallenden Zahlungszeitpunkt beinhalten. Das ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil Amherd den Entscheid für den US-Jet auch damit begründete, dass dieser das günstigste Flugzeug sei. Damit steht der Bundesrat in der Pflicht, Kostentransparenz zu gewähren.

Die Kommunikation des Bundesrats beim Preis für die F-35 ist nicht dazu geeignet, Vertrauen zu schaffen.

Diese ist heute gegenüber der Öffentlichkeit nicht gewährleistet. Es brauchte vier Anfragen an die Rüstungsbehörde Armasuisse und mehrere Wochen Recherche, bis endlich klar wurde, dass im Betrag von 5,068 Milliarden Franken die gesamte US-Teuerung nicht enthalten ist. Und dass diese erst später in Verträgen zwischen dem Staat USA und der Jet-Herstellerfirma Lockheed Martin fixiert werden soll.

Die Kommunikation des Bundesrats beim Preis für die F-35 ist nicht dazu geeignet, Vertrauen zu schaffen. Weshalb nennt die Bundesrätin einen Preis, der um über eine Milliarde tiefer liegt als jener in internen Berechnungen unter Einbezug der Teuerung, die das VBS gemäss Insiderinformationen vorliegen hat?

Gefragt ist nun das Parlament mit seinen Aufsichtskommissionen. Sie müssen jene Zahlen prüfen, die der Öffentlichkeit aus Geheimhaltungsgründen verwehrt bleiben. Sollte diese Prüfung Ungereimtheiten aufzeigen, müsste der Wettbewerb wieder geöffnet werden.