Corona-VerschärfungenParlament hält den Weg frei für 2-G
Die SVP wollte verhindern, dass Ungeimpfte von Veranstaltungen ausgeschlossen werden können. Der Nationalrat hält aber an der Option 2-G fest.
Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.
An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.
Kaum hat das Volk das Covid-Gesetz wuchtig angenommen, wird es wieder abgeändert. Der Nationalrat diskutierte am Donnerstag primär über gesetzliche Verlängerungen der Wirtschaftshilfe für Pandemie-betroffene Branchen. Die SVP wollte die Debatte aber nutzen, um dem Bundesrat weitergehende Corona-Verschärfungen zu verbieten.
Abgesehen hatte es die Volkspartei primär auf Einschränkungen, die nur Ungeimpfte betreffen. So wollte sie die Einführung einer 2-G-Regel verbieten. Das hätte es verunmöglicht, dass nur Geimpfte und Genesene Zugang zu bestimmten Orten haben. Ähnliche Bestimmungen gelten schon in Österreich und in Deutschland.
Weiter auf dem umfangreichen Menü der SVP: ein prophylaktisches Verbot von Ausgangssperren für Ungeimpfte und ein Verbot für Arbeitgeber, von ihren Angestellten das Covid-Zertifikat zu verlangen. Ebenso wollte die Partei es verunmöglichen, dass das Zertifikat auch für unter 16-Jährige für obligatorisch erklärt wird. Zurzeit ist das Zertifikat erst ab 16 nötig – anders als in den Nachbarländern.
«2-G oder sogar 1-G und Ausgangssperren sind faktisch eine Impfpflicht!»
In der Ratsdebatte machte Thomas de Courten (BL) unmissverständlich klar, worum es der SVP im Kern geht: «2-G oder sogar 1-G und Ausgangssperren sind faktisch eine Impfpflicht!» Das widerspreche den geltenden Gesetzen und dem Volkswillen.
Die SVP stand mit ihren Vorstössen allein da. Die anderen Parteien waren sich einig, dass sie den Spielraum des Bundesrats zur Bekämpfung der Pandemie nicht einschränken wollen, jedenfalls nicht durch ein Verbot von 2-G und anderen Einschränkungen für Ungeimpfte.
2-G freiwillig in Clubs?
Interessanter als das Resultat war darum, worüber diskutiert wurde – und worüber nicht. Niemand nahm den Ball der SVP auf. Über eine Impfpflicht, faktisch oder nicht, wurde nicht gesprochen. Ruth Humbel (Mitte, AG) aber machte klar, dass 2-G für manche keine Verschärfung, sondern eine Erleichterung darstellt: «Die Sitz- und Maskenpflicht bedeutet in Clubs eine starke Einschränkung, die ausgerechnet Jugendliche trifft», sagte die Gesundheitspolitikerin. Als Alternative würden die Clubs gern freiwillig 2-G einführen – also bloss Getestete vom Nachtleben ausschliessen.
Gesundheitsminister Alain Berset (SP) sagte, 2-G sei «eine Möglichkeit», auch auf freiwilliger Basis. Es gebe aber noch rechtliche Fragen. Der Bundesrat werde sich der Sache aber annehmen und an einer der nächsten Sitzungen darüber beraten.
Mit der Ablehnung der SVP-Anträge hat das Parlament nun nicht ausgeschlossen, dass 2-G eingeführt wird. Damit lässt es das Covid-Gesetz weiterhin zu, mehr Druck auf Ungeimpfte auszuüben. Ob die Räte aber 2-G tatsächlich unterstützen würden, falls es die Pandemielage nötig macht, bleibt indes offen.
Tests werden wieder gratis
Ein weiterer Entscheid mit Tragweite: Die grosse Kammer beschloss, dass der Bund die Kosten für Corona-Tests wieder übernehmen muss und dass die Kantone Personen, die bei regelmässig durchgeführten Tests in Betrieben, Schulen oder Pflegeeinrichtungen negativ getestet werden, ein Zertifikat ausstellen müssen. Die FDP wehrte sich vergeblich gegen die Kostenübernahme. Seine Fraktion sei aufgrund des Verursacherprinzips gegen eine generelle Übernahme, sagte Marcel Dobler (SG). Es sei zumutbar, dass die Testkosten für private Veranstaltungen selbst übernommen würden.
Die Tests seien ein Teil der 3-G-Strategie, entgegnete Kommissionssprecher Lorenz Hess (Mitte, BE). «Besser testen, als gar nichts machen», sagte er. Deswegen sei es begründet, dass der Bund die Kosten übernehme. Weiter fügte der Rat eine Datenschutzklausel ein, die im Gesetz bislang fehlte. Bei der Kontaktverfolgung sollen die erfassten Daten nach Abschluss der Datenauswertung, spätestens aber zwei Jahre nach der Erhebung, anonymisiert oder gelöscht werden.
Fehler gefunden?Jetzt melden.