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Abstimmung vom 15. Mai 2022
Organtransplantation: Das Dossier zum Referendum

Der Bedarf übersteigt das Angebot: Organbehälter in einem Genfer Spital (Symbolbild).
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Darum gehts

450 Menschen in der Schweiz erhalten pro Jahr ein gespendetes Organ. Der Bedarf ist aber höher: Ende 2021 standen 1434 Menschen auf der Warteliste. Die Vorlage, über die jetzt abgestimmt wird, soll bewirken, dass mehr Spenderorgane zur Verfügung stehen. Mit den Anpassungen des Transplantationsgesetzes werden alle nach dem Tod grundsätzlich Spenderin oder Spender, es sei denn, er oder sie hat ausdrücklich festgehalten, keine Organe spenden zu wollen. Liegt keine solche Willensäusserung vor, werden die nächsten Angehörigen befragt, und sie können eine Spende ablehnen. Sind keine Angehörigen erreichbar, etwa bei Touristinnen, Touristen oder Geflüchteten, dürfen keine Organe entnommen werden. 

Wer ist dafür?

Für Gesundheitsminister Alain Berset entspricht die Widerspruchslösung einem europäischen Trend. Die Änderung sei eine Antwort auf den Organmangel und die Tatsache, dass zu wenig Menschen sich zu Lebzeiten dazu äusserten, sagte er. Gemäss Umfragen wären viele Menschen bereit, ein Organ zu spenden, tun diesen Willen aber nicht kund. Die erweiterte Widerspruchslösung erhöht laut den Befürwortern die Chancen für kranke Personen, ein gesundes Organ zu erhalten. Organe spenden können wie heute auch weiterhin nur Personen, die in einem Spital sterben. Im Nationalrat wurde die Vorlage mit grosser Mehrheit angenommen.

Wer ist dagegen?

Das Komitee «Nein zur Organspende ohne explizite Zustimmung» hat das Referendum ergriffen. Es hält es für «ethisch fragwürdig», mündige Menschen zu Organspendern zu machen, wenn diese zu Lebzeiten nicht widersprochen haben. Es kritisiert einen massiven Eingriff in die Grundrechte: Der Verfassung garantiere das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung. In den Augen des Komitees ist es zudem nicht machbar, dass alle Menschen in der Schweiz ausreichend über das Thema Organtransplantation informiert sind – etwa weil sie die Sprache nicht sprechen oder sich nicht mit ihrem eigenen Tod befassen.

SDA/Redaktion