AboArbeitgeber und KurzarbeitOhne detaillierte Zeiterfassung zahlt der Kanton Zug nicht
Andere Kantone sind bei der Corona-Entschädigung für arbeitgeberähnliche Angestellte weniger streng.
Überbrückungskredite für Betriebe, Erwerbsersatz für Selbstständige, Kurzarbeit für Arbeitgeber: Der Lockdown als Folge von Corona brachte diverse Sonderentschädigungen. Die Umsetzung klappte indes nicht überall problemlos. Das zeigt der Fall von Leonhard Nauer (Name geändert), Inhaber einer Escort-Agentur in Zug. Wie Tausende andere, musste er seinen Betrieb schliessen. Also wollte er von der Kurzarbeitsentschädigung profitieren, die der Bundesrat ausnahmsweise den arbeitgeberähnlichen Angestellten gewährte. Eine Pauschale von höchstens 3320 Franken pro Monat für einen 100-prozentigen Arbeitsausfall.