Corona-Medienkonferenz mit Alain BersetBundesrat lockert Corona-Massnahmen noch stärker als erwartet
Gesundheitsminister Alain Berset informierte in Bern über Bundesrats-Beschlüsse zu den Corona-Massnahmen. Wir berichteten live.
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Das Wichtigste in Kürze:
Ab Montag wird das öffentliche Leben wieder einfacher.
Der vierte Öffnungsschritt wird grösser als geplant. Das hat der Bundesrat heute entschieden.
Private Treffen mit bis zu fünfzig Personen, Publikumsevents mit maximal 300 Besuchern, Restaurants wieder offen (Details siehe Tickereintrag von 13:45 Uhr).
Ende Juni soll es weitere Lockerungen geben.
Die Fallzahlen in der Schweiz gehen zurück (zum Dashboard).
Auch mit dem Impfen geht es vorwärts (Übersicht zu den Impfquoten).
Lesetipp: Das müssen Sie über die neuen Corona-Regeln wissen
Die wichtigsten Lockerungen
Der Bundesrat hat beschlossen, die Massnahmen gegen das Coronavirus weiter zu lockern. Am 31. Mai beginnt die Stabilisierungsphase. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:
GASTRONOMIE: Ab Montag dürfen die Restaurants auch die Tische im Innern wieder besetzen. An einem Tisch dürfen maximal vier Personen Platz nehmen, draussen sechs. Sämtliche Gäste müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen. Am Tisch muss keine Maske getragen werden. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben.
PRIVATE TREFFEN: Bis zu 30 Personen dürfen zu privaten Treffen in Innenräumen zusammenkommen. Im Freien gilt eine Obergrenze von 50. Findet ein Privatanlass – etwa ein Hochzeit oder ein Geburtstagsfest – nicht in den eigenen privaten Räumlichkeiten statt, sind bis zu 50 Personen zugelassen.
VERANSTALTUNGEN: Für Veranstaltungen mit Publikum gilt ab Montag eine Limite von 100 Personen in Innenräumen und 300 im Freien. Neu darf die Hälfte der Raumkapazität genutzt werden. Dieselben Regeln gelten für religiöse Anlässe.
SPORT UND KULTUR: Bis zu 50 Amateure dürfen gemeinsam Sport treiben. Dieselbe Regelung gilt für Laienkultur. Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen. Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen wieder öffnen.
PRÄSENZUNTERRICHT: An Hochschulen und in der Erwachsenenbildung wird die Kapazitätsbeschränkung für Präsenzveranstaltungen aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept und eine Genehmigung des Kantons.
QUARANTÄNE: Genesene sind für sechs Monate von der Kontakt- und der Reisequarantäne ausgenommen. Auch Geimpfte sind neu während sechs Monaten von den Quarantänen und der Testpflicht ausgenommen. Auch müssen sie bei der Einreise nicht ihre Kontaktdaten liefern, wenn sie vollständig geimpft sind. Die Regelungen gelten allerdings nicht, wenn man aus Ländern mit besorgniserregenden Virusvarianten einreist.
HOMEOFFICE: Für Betriebe, die regelmässig testen, wird die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt.
Ende der Medienkonferenz
Damit ist die Medienkonferenz beendet. Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Was ist, wenn die Lage erneut eskaliert?
Bersets Replik: «Wir wissen ja bereits, wie es geht, wenn wir wieder mal strenger sein müssen. Die Öffnungsschritte sind eine Mischung zwischen Vorsicht und kalkulierbarem Risiko. Wir haben viel Respekt vor der Lage und vor der Pandemie. Wir wollen auf keinen Fall wieder Wirtschaftsbereiche schliessen müssen.» Er hoffe, dass es weiter aufwärts gehe und Ende Juni weitere Öffnungen beschlossen werden können.
Wie sieht es mit dem Gastroangebot beim Openair in Gampel aus?
Berset sagt schmunzelnd: «Wann ist dieses Openair? Am 1. September, aha. Das ist in einer Pandemie noch weit weg.» Aber die Regeln gelten auch für das Openar – Stand der Dinge jetzt.
Wann kommt die Phase der Normalität?
In die Normalisierungsphase übertreten könne man laut Berset, sobald alle geimpft seien, die das wollten. Das hänge von der Impfbereitschaft der Bevölkerung ab. Im Moment befinde sich das Land noch in der Stabilisierungsphase.
Was ist der Stand der Dinge mit dem Covid-Zertifikat?
Berset antwortet: «Meiner Meinung nach sind wir weit fortgeschritten. Das Ziel ist es wie gehabt, im Juni damit auszurollen. Es ist wieder eine riesige logistische Übung, das darf man nicht vergessen. Wir sind aber im Plan.»
Für Genesene soll es sechs Monate lang gelten. Wie lange die Impfung hält, werde man dann sehen.
Zum Thema: Streit um Impfzertifikat
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Keine Konsumation im Stehen?
Bei der Konsumation müsse man weiterhin sitzen, sagt Berset. Neu könnte auch im Kino und Theater Verpflegung angeboten werden, dies aber auch sitzend und mit Kontaktdatenerfassung wie im Restaurant. Das sei nötig, um das Contact-Tracing zu gewährleisten, erklärt der Gesundheitsminister.
Was passiert mit den spontanen Partys während der Fussball-EM?
Berset sagt, dass es ab Montag für spontane Versammlungen keine Begrenzung mehr gebe. «Aber es gelte die Abstands- und Maskenpflicht.» Der Freiburger bittet alle, sich daran zuhalten.
Keine Impfungen für Kinder
Die Impfstoffe in der Schweiz sind nach wie vor nicht für Kinder zugelassen. Mathys sagt dazu: «Ja, bei den Kindern ist es so, da sie nicht geimpft werden können: Sie werden sich weiterhin anstecken, aber zum Glück sind die Verläufe meist harmlos.» Berset sagt aber noch, dass man erwarte, dass auf den Sommer hin es Zulassungen der Impfungen für Jugendliche ab 12 Jahren geben werde. Aber natürlich müsse Swissmedic erst diese Impfungen zulassen.
Hören Sie dazu den Podcast «Apropos» – Sollen wir unsere Kinder impfen lassen?
Sind die Öffnungen nicht zu forsch?
Der Gesundheitsminister antwortet dazu: «Sicher können wir nicht sein.» Aber der Bundesrat glaube, dass diese Öffnungen nun möglich seien, sofern die Schutzmassnahmen weiterhin eingehalten werden.
Sind alle Risikopersonen geimpft?
Gehen Sie davon aus, dass bereits alle Risikopersonen, die das wollen, geimpft sind? Berset antwortet: «Ich glaube schon ja, es gibt aber Personen, die sich nicht impfen lassen möchten.»
Zwei Drittel der Risikopersonen seien geimpft. Bei den hohen Alterskategorien seien es sogar mehr, fügt Patrick Mathys vom BAG bei.
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Frage: Muss man draussen eine Maske tragen?
Die Fragerunde für Medienleuten ist eröffnet.
Muss man draussen eine Maske tragen? «Wenn kein Abstand eingehalten werden kann, dann gilt die Maskenpflicht», erklärt ein Vertreter des BAG. Es gebe aber Spezialregeln für Freibäder. Diese können etwas Anderes bestimmen, was die Liegeflächen betrifft. Im Wasser gelte natürlich keine Maskenpflicht.
Bitte das Impfen nicht vergessen
Der nächste mögliche Lockerungsschritt sei dann frühestens in einem Monat geplant, sagt Berset. Ursprünglich seien im Juni zwei Schritte geplant gewesen. Berset erklärt dazu: «Wir vom Bundesrat haben uns entschieden, jetzt grössere Schritte zu machen. Das war auch ein Wunsch der Kantone. Bis jetzt hat sich die Strategie des Bundesrates mit kleineren Schritten bewährt.» Und er fügt bei: «Es ist wichtig, dass sich alle gut schützen, bis sie geimpft sind.»
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Events draussen bis 300 Personen
Auch bei den Veranstaltungen gibt es Lockerungen. Drinnen seien bei Kultur- und Sportveranstaltungen und Gottesdiensten neu 100 Personen erlaubt, draussen 300 Personen. Auch dürfe an Veranstaltungen im Sitzen wieder konsumiert werden. Voraussetzung sei, dass sich die Teilnehmer registrierten.
Kontaktdaten im Kino und bei religiösen Veranstaltungen
Im Kino dürfe man konsumieren, wenn man sitze. Aber auch hier müssen Kontaktdaten registriert werden, das gelte auch für religiöse und politische Veranstaltungen. An eine Sache erinnert der SP-Magistrat: «Wenn wir etwas gelernt haben in dieser Pandemie, dann ist es, dass man immer auf Überraschungen gefasst sein muss.»
Keine Homeoffice-Pflicht mehr
Berset geht die beschlossenen Dinge durch (siehe weiter unten). Er äussert sich auch zum Homeoffice: Es gebe keine Homeoffice-Pflicht für Betriebe mehr. Und wichtig: «Keine Quarantäne für Geimpfte und Genesene.» Berset warnt aber: «Besonders gefährdete Angestellte sollen weiter geschützt werden.» Auch Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen wieder öffnen.
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Weitere Öffnungsschritte
Ab Montag erfolge ein weiterer Öffnungsschritt. Dabei gehe der Bundesrat weiter als in der Konsultation vorgeschlagen, insbesondere bei den Events, den privaten Treffen und in der Gastronomie. Das sei eine Reaktion auf die verbesserte epidemiologische Lage.
Impfen und Testen nützen
Berset fügt auch an, dass weniger Fälle zu konstatieren seien. Das Impfen und Testen nütze in der Pandemie, bringe die Zahlen runter. Zudem hätten bis Ende Monat die meisten Kantone die Impfung der besonders gefährdeten Personen abgeschlossen. «Wir sind optimistisch», stellt der Gesundheitsminister aus Freiburg erfreut fest (zum Impfmonitor).
Die Medienkonferenz beginnt
Alain Berset eröffnet die PK mit den Worten: «Die Entwicklung verläuft gut. Aber wir sind noch nicht über dem Berg mit der Pandemie.»
Das wird ab Montag wieder möglich
Private Treffen mit bis zu fünfzig Personen, Publikumsevents mit maximal 300 Besuchern, Restaurants wieder offen: Ab Montag wird das öffentliche Leben wieder einfacher. Der vierte Öffnungsschritt wird grösser als geplant. Ende Juni soll es weitere Lockerungen geben.
Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Er folgte mit seinen Entscheiden dem Ruf der Wirtschaft und der Kantone, rascher vorwärtszumachen. Im Gegensatz zu früheren Beschlüssen ging die Regierung auf zahlreiche Forderungen ein.
Er reagiere auf die verbesserte epidemiologische Lage, schreibt der Bundesrat. Die Fallzahlen sinken. Zudem schliessen die meisten Kantone in den kommenden Tagen die Impfung der besonders gefährdeten Personen ab. Nun beginnt die Stabilisierungsphase, in der die gesamte erwachsene Bevölkerung Zugang zur Impfung erhält.
Nächster Öffnungsschritt
Laut dem Bundesrat soll noch vor dem Sommer «ein weiterer, ebenfalls grösserer Öffnungsschritt» folgen.
Voraussichtlich am 11. Juni sollen die Pläne in Konsultation gehen.
Am 23. Juni will der Bundesrat einen Entscheid über das nächste Öffnungspaket fällen, das dann ab dem 1. Juli gelten soll.
Grössere private Treffen möglich
Der aktuelle Öffnungsschritt erfolgt nach den guten Erfahrungen der vergangenen Wochen und den Fortschritten bei der Impfkampagne. Bei den einzelnen Lockerungen stützt sich der Bundesrat mehrheitlich auf die Forderungen der Kantone.
So werden die Limiten für private Treffen von zehn auf dreissig in Innenräumen und von 15 auf fünfzig draussen erhöht. Für diesen Bereich hatte der Bundesrat in der Konsultation zunächst keine Änderungen vorgesehen.
Für Veranstaltungen mit Publikum wie Public Viewings oder Konzerte gilt neu in Innenräumen eine Obergrenze von hundert statt fünfzig Personen und draussen von 300 statt hundert Personen.
Dieselben Regeln gelten für religiöse Veranstaltungen.
Im Unterschied zur Konsultationsvorlage müssen die Sitzplätze bei Publikumsanlässen nicht mehr fest zugeordnet werden.
Veranstaltungen ohne Publikum, wie Vereinsanlässe oder Führungen, sollen innen und aussen mit maximal fünfzig statt wie bisher 15 Personen möglich sein.
Dies gilt auch für private Anlässe wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern, die nicht in den eigenen privaten Räumlichkeiten stattfinden.
Für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum gelten keine Einschränkungen mehr.
Frohe Kunde für Gastronomen
Auch die Beizer können sich freuen. Nach monatelanger Schliessung können Restaurantbetreiber am Montag auch ihre Innenräume wieder öffnen. Es gilt:
Abstand oder Abschrankung
Maximal vier Personen pro Tisch
Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste
Sitzpflicht
Am Tisch muss keine Maske getragen werden
Wer sich im Restaurant bewegt – drinnen und draussen – muss hingegen eine Maske tragen
Für das Personal gilt eine Maskenpflicht
Auf der Terrasse sind neu Sechsertische möglich
Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben
Die Öffnung der Gastronomie sei mit Risiken verbunden, hatte der Bundesrat zu Beginn der Konsultation mitgeteilt. Es sei essenziell, dass die Schutzkonzepte eingehalten würden. Für die Kontrollen sind die Kantone zuständig.
Amateur-Fussballspiele wieder möglich
Weitere Öffnungen betreffen den Amateursport und die Laienkultur, wo maximal fünfzig statt 15 Personen gemeinsam tätig sein dürfen.
Publikum ist zugelassen.
Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt.
Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen, im Amateur- und Profibereich.
Auch Hallen- und Thermalbäder sowie Wellnesseinrichtungen dürfen ab Montag wieder öffnen. An Hochschulen wird die Beschränkung auf maximal fünfzig Personen für Präsenzveranstaltungen aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept und eine Genehmigung des Kantons. Die Masken- und Abstandspflicht gilt weiterhin.
Homeoffice
Laut dem Bundesrat wird zudem die Homeoffice-Pflicht in eine -Empfehlung umgewandelt – jedoch nur für Betriebe, die einmal pro Woche testen.
Sobald alle Personen geimpft sind, die dies möchten, soll die Homeoffice-Regel ohne Vorgaben gelockert werden.
Gelockerte Quarantäneregeln
Schliesslich werden neu auch Geimpfte und Personen unter 16 Jahren für sechs Monate von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne ausgenommen. Sie müssen bei der Einreise auch keinen Testnachweis oder Kontaktdaten vorlegen. Voraussetzung ist laut dem Bundesrat eine vollständige Impfung mit einem in der Schweiz oder durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff.
Auch Personen unter 16 Jahren werden von der Reisequarantäne und der Testpflicht bei der Einreise ausgenommen. Die Ausnahmen von der Reisequarantäne und von Testpflicht gelten nicht für genesene und geimpfte Personen, die aus Ländern mit besorgniserregenden Virusvarianten einreisen.
SDA/red
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