Corona-Medienkonferenz mit Alain BersetBundesrat lockert Corona-Massnahmen noch stärker als erwartet
Gesundheitsminister Alain Berset informierte in Bern über Bundesrats-Beschlüsse zu den Corona-Massnahmen. Wir berichteten live.
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Das Wichtigste in Kürze:
Ab Montag wird das öffentliche Leben wieder einfacher.
Der vierte Öffnungsschritt wird grösser als geplant. Das hat der Bundesrat heute entschieden.
Private Treffen mit bis zu fünfzig Personen, Publikumsevents mit maximal 300 Besuchern, Restaurants wieder offen (Details siehe Tickereintrag von 13:45 Uhr).
Ende Juni soll es weitere Lockerungen geben.
Die Fallzahlen in der Schweiz gehen zurück (zum Dashboard).
Auch mit dem Impfen geht es vorwärts (Übersicht zu den Impfquoten).
Lesetipp: Das müssen Sie über die neuen Corona-Regeln wissen
Bundesrat beschleunigt seine Öffnungspläne für Grossanlässe
In der Schweiz sind ab Dienstag probeweise wieder grössere Anlässe mit bis zu tausend Menschen erlaubt. Grossveranstaltungen mit 10'000 Gästen sollen ab dem 20. August über die Bühne gehen können. Der Bundesrat hat am Mittwoch seine ursprünglichen Pläne beschleunigt.
Der Bundesrat entschied an seiner Sitzung, wann und in welcher Form Grossveranstaltungen wieder stattfinden können. Er reagierte nach der Konsultation seiner Öffnungspläne unter anderem auf kritische Rückmeldungen der Wirtschaft. Diese hatte teils eine raschere und umfassendere Öffnung gefordert.
Der Öffnungsplan sieht weiterhin drei Schritte vor. Ab dem kommenden Dienstag sind grössere Pilotveranstaltungen wieder möglich. Die maximale Anzahl Personen für solche Anlässe in Innenräumen beträgt wie in der Konsultation vorgeschlagen 600 Personen. Im Freien hingegen sollen 1000 statt 600 Leute teilnehmen dürfen.
Jeder Kanton kann fünf solche Pilotanlässe bewilligen. Ursprünglich wollte der Bundesrat nur deren drei zulassen. Damit die ersten Pilotveranstaltungen so rasch wie möglich bewilligt werden können, tritt die entsprechende Verordnung umgehend am Donnerstag in Kraft. Für die Veranstaltungen im Freien hob der Bundesrat die Maskenpflicht für Sitzplätze auf.
Einlass für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete
In einem zweiten Schritt will der Bundesrat ab Anfang Juli wieder eigentliche Grossveranstaltungen erlauben. Die maximale Anzahl Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen bleibt wie vorgeschlagen bei 3000 Personen. Draussen dagegen können Grossveranstaltungen mit Sitzpflicht und zwei Drittel der Kapazität entgegen dem Vorentwurf neu mit maximal 5000 statt 3000 Personen stattfinden.
Für Veranstaltungen im Freien mit Stehplätzen etwa für Open Airs sind maximal 3000 Personen zugelassen, bei halber Kapazität und mit Maske. Der Einlass an diesen Grossveranstaltungen ist vollständig geimpften, von Covid-19 genesenen oder ein negatives Testresultat vorweisenden Gästen vorbehalten. Das Covid-Zertifikat soll dabei zum Einsatz kommen, sobald es vorliegt.
In einem dritten Schritt will der Bundesrat ab dem 20. August wieder Anlässe mit 10'000 Personen erlauben. Zunächst hatte er dafür den 1. September vorgesehen. In Innenräumen gibt es dabei wohl keine Kapazitätsbeschränkungen mehr. Bei Veranstaltungen im Freien mit Sitzpflicht will die Regierung dann ebenfalls auf eine Kapazitätsbegrenzung verzichten.
Die Umsetzung des dritten Schritts ist – wie bereits früher angekündigt – mit der epidemiologischen Lage und insbesondere mit der Situation verknüpft, wie viele Personen bis dahin geimpft sind.
«Schutzschirm» bei Absage
Der Bundesrat entschied daneben auch, wie Anlässe entschädigt werden, sollten sie trotz vorgängiger Bewilligungen der Kantone aus epidemiologischen Gründen dann doch nicht stattfinden können. Das Parlament hatte dazu in der Frühlingsession im Covid-Gesetz einen «Schutzschirm» eingeführt.
Der Veranstalter trägt demnach pro Anlass von den ungedeckten Kosten eine Franchise von 5000 Franken und vom verbleibenden Betrag einen Selbstbehalt von zehn Prozent. Der Bundesrat reduzierte nach der Konsultation die Franchise und den Selbstbehalt.
Sofern die Kantone die Hälfte der ungedeckten Kosten übernehmen, zahlt der Bund die andere Hälfte. Die Kostenbeteiligung von Bund und Kantonen beträgt pro Veranstaltung höchstens fünf Millionen Franken. Die Regelung gilt für Anlässe zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022. Für die Umsetzung müssen die meisten Kantone noch eine Rechtsgrundlage schaffen.
Bedingung für eine Entschädigung ist, dass der Kanton den betroffenen Publikumsanlass bewilligt und ihn zusätzlich dem Schutzschirm unterstellt hat. Weitere Bedingungen sind unter anderem ein Besucherkreis, der über den Kanton hinausgeht, in dem die Veranstaltung stattfindet sowie die Teilnahme von mindestens 1000 Personen pro Veranstaltungstag. Damit auch Fach- und Publikumsmessen vom Schutzschirm profitieren können, brauchen sie neu ebenfalls eine Bewilligung des Kantons.
Ausgangslage
Heute gibt der Bundesrat bekannt, welche neuen Freiheiten die Schweizer Bevölkerung ab ab nächster Woche erwarten. Es wird allgemein erwartet, dass die Landesregierung auch die Innenräume von Restaurants wieder öffnen will. Die Regeln für private Feiern sollen ebenfalls gelockert werden – und das stärker, als seit der Pressekonferenz vor zwei Wochen angenommen, wie der «Blick» am Dienstag berichtet hat.
Das würde bedeuten, dass sich bei privaten Festen bis zu 30 Personen drinnen treffen dürfen und bis zu 50 Personen draussen – und das ohne Schutzkonzept. Noch vor zwei Wochen wollte der Bundesrat die Beschränkungen bei 10 Personen drinnen und 15 Personen draussen belassen.
Die Lockerungen sollen auch öffentliche Veranstaltungen betreffen, etwa Vereinsanlässe. Bei solchen sollen sich drinnen und draussen bis zu 50 Personen treffen dürfen. Dies allerdings nur mit Maske und Abstand und wenn es ein Schutzkonzept gibt. Auch die Begrenzung auf 15 Personen bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum soll fallen.
In Restaurants soll es erlaubt sein, ohne Maske am Tisch zu sitzen. Die maximale Anzahl von Personen an einem Tisch soll aber bei vier bleiben. Auch die Kontaktdaten der Gäste sollen weiterhin erhoben werden.
Ob die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt wird, ist noch nicht klar. Eine Bedingung dazu wäre, dass Unternehmen ihre Angestellten regelmässig testen. Dies ist aber umstritten. Ebenso unklar ist, wie die präventiven Tests umgesetzt werden könnten. Lesen Sie mehr dazu in unserem Q&A zum Öffnungspaket: Das müssen Sie zu den neuen Plänen des Bundesrats wissen.
SDA/red
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