Osterhase geniesst MarkenschutzNur der Lindthase darf goldig verpackt sein
Die Farbe der Osterhasen-Verpackung von Lindt & Sprüngli geniesst Markenschutz. Das entschied ein deutsches Gericht.

Nicht jeder darf Schokoladen-Osterhasen herstellen und in Goldfolie wickeln – denn dafür geniesst Lindt & Sprüngli mit ihrem «Lindt Goldhasen» Markenschutz. Das hat der deutsche Bundesgerichtshof entschieden und damit einer entsprechenden Klage der Firma gegen eine bayerische Confiserie stattgegeben.
Der «Lindt Goldhase», geschmückt mit roter Schleife und Glöckchen um seinen Hals, ist nicht nur in der Schweiz bekannt. In den vergangenen 30 Jahren hat Lindt & Sprüngli nach eigenen Angaben allein in Deutschland mehr als 500 Millionen Exemplare verkauft. Er soll gar der meistverkaufte Osterhase Deutschlands sein, sein Marktanteil bei 40 Prozent liegen. Gold trägt er seit bald 70 Jahren.
Vor drei Jahren verkaufte die Confiserie Heilemann in der kleinen Gemeinde Woringen im Allgäu ebenfalls einen Schokohasen in Goldfolie. Dagegen ging Lindt gerichtlich vor und versuchte, die Farbe des Goldhasen exklusiv für sich schützen zu lassen. Das Argument: Die Kombination aus Schokohase und Gold stehe in der Wahrnehmung der meisten Menschen für ihr Produkt. Deswegen könne sich da ein Konkurrent nicht einfach draufsetzen und versuchen, den Kunden glauben zu machen, sie hätten einen Original-«Goldhasen» vor sich.
Gleiche Farbe, andere Form
Vor einem Jahr lehnte das Oberlandesgericht in München die Klage ab. Kunden betrachteten nicht nur die Farbe des Produkts, sondern auch die Gestalt, urteilten die Richter – und die Hasen von der Konkurrenz aus dem Allgäu sähen, davon habe man sich auch durch eigene Anschauung überzeugt, anders aus. Und anders als bei anderen Firmen, die spezielle Farben für ihre Produkte nutzten, setze Lindt das Gold nur bei einem einzigen ein, dem Hasen nämlich, nicht für die ganze Produktpalette.
Dieses Argument hat der deutsche Bundesgerichtshof nun verworfen. Da bei einer Umfrage 70 Prozent der Menschen die Gold-Farbe dem Produkt von Lindt zuordneten, habe dieses «Verkehrsgeltung» erworben, wie Juristen das nennen. Ob die bayrische Confiserie im konkreten Fall aber gegen den Markenschutz verstossen hat, muss nun erneut das Oberlandesgericht München entscheiden, an das die Bundesrichter den Fall zurückgegeben haben.
Nicht der erste Goldhasen-Streit
Die Auseinandersetzung ist nicht die erste, die Lindt führt, um allzu ähnliche Konkurrenzprodukte aus den Verkaufsregalen zu verbannen. Im Jahr 2013 verlor der Konzern gegen die deutsche Confiserie Riegelein aus Mittelfranken, die ebenfalls einen goldenen Hasen im Angebot hatte. Damals ging es darum, ob der Lindt-Goldhase insgesamt Markenschutz geniesst.
Mit der bayerischen Confiserie wurde nun nur um den Goldton gestritten. Lindt hat die Farbmarke «gold (Pantone Premium Metallics coated 10126 C)» im Mai 2017 auch beim Deutschen Patent- und Markenamt für Schokohasen eintragen lassen. Die Confiserie Heilemann hat die Löschung beantragt, dieses Verfahren lag zuletzt beim Bundespatentgericht.
Lindt & Sprüngli hatte erst am Dienstag gemeldet, im ersten Halbjahr 2021 den Umsatz um ein Sechstel erhöht zu haben – auf 1,8 Milliarden Franken; der Nettogewinn habe 100 Millionen Franken betragen. Grund dafür sei auch gewesen, «dass sich das für das Unternehmen wichtige Ostergeschäft deutlich erholte und gar über den Erwartungen abschloss».
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