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Überlastete Spitäler
Wer den Notfall aufsucht, dem drohen 50 Franken extra

Ein Schild mit der Aufschrift ’Notfall Patientenaufnahme’ und einem roten Kreuz beim Spital Rorschach, aufgenommen am 16. September 2020.
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Die Zahl der Notfallkonsultationen in Spitälern hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Dies führt zu Überlastungen und langen Wartezeiten. Mit ein Grund dafür ist, dass viele Menschen den Notfall auch bei Bagatellfällen aufsuchen. Um dem entgegenzutreten, wurde im Jahr 2017 aus den Reihen der Grünliberalen ein Vorstoss eingereicht.

Er verlangt, dass Personen, die den Notfall aufsuchen, pauschal 50 Franken zum Selbstbehalt hinzuzahlen müssen. Bei Bagatellen soll dies vor dem Besuch einer Notfallstation abschrecken und so die Spitäler entlasten. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder und Schwangere. Zudem entfällt die Gebühr, wenn man eine schriftliche Überweisung von einer Apotheke oder einem Arzt vorweist.

«Mit der Gebühr wollen wir die Menschen sensibilisieren»

Seit acht Jahren wird die Idee im Parlament hin- und hergeschoben. Am Freitagnachmittag sprach sich nun die Gesundheitskommission des Nationalrats mit einer hauchdünnen Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen für das Anliegen aus. GLP-Nationalrat Patrick Hässig sagt: «Mit der Gebühr wollen wir die Menschen sensibilisieren. Es muss uns bewusster werden, dass der Gang auf die Spital-Notfallstation einer der teuersten medizinischen Prozesse ist. Viele kleinere Fälle könnten in einer Apotheke oder mit einem Anruf einer medizinischen Notrufnummer zufriedenstellend geregelt werden.»

Dagegen hält SP-Nationalrätin Sarah Wyss: «Einmal mehr trifft es die sozial Schwächeren stärker. Sie werden sich überlegen müssen, ob sie es sich leisten können, sich behandeln zu lassen. Zudem ist die Vorlage ein teueres Bürokratiemonster.»

Sollte das Anliegen angenommen werden, dürfen die Kantone autonom entscheiden, ob und in welcher Höhe sie die Gebühr von maximal 50 Franken umsetzen, sobald die versicherte Person die jährliche Franchise erreicht hat. Als Nächstes wird der Nationalrat voraussichtlich im Herbst als erster Rat über den aktuellen Entwurf abstimmen.