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Geldwäscherei-Prozess
Niederlage der UBS in Frankreich

Die Bank bleibt wegen Geldwäscherei angeklagt: UBS-Hauptsitz am Zürcher Paradeplatz.
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In einem Teilprozess im Kontext des französischen Steuerstreits hat die UBS vor Gericht eine Niederlage erlitten. Während des Berufungsprozesses zum Geldwäscherei-Vorwurf hatte die UBS Beschwerde eingelegt. Die Bank argumentierte, dass sie statt wegen «Geldwäscherei» nur wegen des Vorwurfs «Beihilfe zur Steuerhinterziehung» hätte angeklagt werden dürfen.

Die UBS hatte gefordert, dass Frankreichs oberster Gerichtshof diese Rechtsfrage prüfen sollte. Doch das zuständige Berufungsgericht wies die Beschwerde Montag ab. Wäre die UBS mit dem Anliegen durchgedrungen, hätte dies vermutlich eine deutliche Absenkung der Busse zur Folge gehabt.

Nun bleibt die Bank wegen Geldwäscherei angeklagt. Das Urteil im Hauptverfahren wird für den 27. September erwartet.