Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Abstimmung vom 27. September
Neues Jagdgesetz hebelt laut Gegnern den Artenschutz aus

Laut den Gegnern des Jagdgesetzes wird mit der Revision auch der Luchs vom Abschuss bedroht: Ein weiblicher Luchs im Zoo von Servion. (16. Juli 2020).
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Das neue Jagdgesetz schiesst laut den Gegnern weit übers Ziel hinaus. Das von Umwelt- und Tierschutzorganisationen ergriffene Referendum (zum Abstimmungsüberblick) unterstützen Parlamentarier aus verschiedenen politischen Lagern. Am Montag präsentierten Vertreter von SP, FDP, Grünen, GLP und EVP ihre Argumente gegen die Vorlage.

Im Kampagnen-Logo des Komitees «Nein zum missratenen Jagdgesetz» steht ein Luchs im Fadenkreuz. Dieses Wildtier sei bei einem Ja ebenso vom Abschuss bedroht wie der Biber, der Höckerschwan, der Graureiher, der Wolf und der Fischotter, heisst es in einer Mitteilung. Zudem fehle weiteren gefährdeten Arten wie dem Birkhahn, dem Schneehuhn, der Waldschnepfe, dem Schnee- und dem Feldhasen weiterhin der Schutz. Statt einer vernünftigen Regelung für den Umgang mit dem Wolf habe das Parlament einen «völlig unverständlichen Angriff auf zahlreiche Arten geschützter Tiere» verabschiedet.

Bundesrat pocht auf Verhältnismässigkeit

Das Gesetz ermögliche Abschüsse auf Vorrat, monieren die Gegner. Stossend sei auch, dass der Bundesrat die Liste bei Bedarf eigenmächtig anpassen könne. Im Parlament hatten sich die Interessen von Jägern und Bauern durchgesetzt.

So sieht das revidierte Jagdgesetz beispielsweise vor, dass Wölfe zur Bestandesregulierung geschossen werden dürfen, ohne dass sie Schaden angerichtet haben und ohne dass zuvor Schutzmassnahmen ergriffen werden mussten. Auch in Jagdbanngebieten – neu Wildtierschutzgebiete genannt – wären Wölfe nicht sicher. (Lesen Sie hier: Das Jagdgesetz – Der Überblick)

Im Entwurf der entsprechenden Jagdverordnung schreibt der Bundesrat aber, dass Wölfe nur in der Nähe von Siedlungen oder Schafherden geschossen werden dürften. Generell müssten die Kantone gegenüber dem Bund vorgängig begründen, weshalb Abschüsse erforderlich seien. Dabei müssten sie die Verhältnismässigkeit wahren.

Gegner haben momentan die Nase vorn

Das Volk kann am 27. September entscheiden, ob der Schutz des Wolfs und weiterer Tierarten gelockert werden soll. Momentan sind die Gegner im Aufwind. Gemäss der am vergangenen Freitag publizierten Tamedia-Abstimmungsumfrage sprechen sich derzeit 53 Prozent gegen das Jagdgesetz und nur 37 Prozent dafür aus. Demnach gibt es aber einen hohen Anteil an Befragten, der sich noch nicht festgelegt hat.

Die Vorlage findet der Umfrage zufolge derzeit nur bei Anhängern der CVP und der SVP eine Mehrheit, und sie ist auch populärer auf dem Land – aber mit 43 Prozent findet sie auch dort keine Mehrheit.

SDA