Ratifizierte Übereinkunft von 1974Neues Grenzgänger-Abkommen mit Italien
Auch das italienische Parlament in Rom hat der neuen Übereinkunft zugestimmt. Das ist aus Steuergründen nicht unwesentlich.

Die italienische Abgeordnetenkammer hat dem neuen Grenzgänger-Abkommen zwischen der Schweiz und Italien am Donnerstag zugestimmt. Die ratifizierte Vereinbarung ersetzt die bisherige Übereinkunft von 1974 und soll hauptsächlich eine Doppelbesteuerung vermeiden.
Die Abgeordnetenkammer in Rom hiess das Abkommen einstimmig mit 239 Stimmen gut. Es muss jedoch wegen einiger Änderungen nochmals in den Senat, die kleinere der beiden Kammern des italienischen Parlaments. Der Senat hatte dem Grenzgänger-Abkommen Anfang Februar bereits einmal zugestimmt. Das Schweizer Parlament wiederum hatte die Vereinbarung schon im März 2022 abgesegnet.
Gemäss dem von der italienischen Abgeordnetenkammer genehmigten Abkommen soll die Schweiz künftig 80 Prozent der Quellensteuern behalten, die auf das Einkommen von italienischen Grenzgängern erhoben werden. Die neuen Grenzgänger sollen auch im Wohnsitzstaat ordentlich besteuert werden, und der Wohnsitzstaat soll eine allfällige Doppelbesteuerung beseitigen.
Dem Abkommen zufolge gelten als «Grenzgänger» Menschen, die in einem Umkreis von 20 Kilometern zur Grenze wohnen und grundsätzlich täglich an ihren Wohnort zurückkehren. Diese neue Definition gilt für alle Grenzarbeitnehmenden ab dem Inkrafttreten des Abkommens.
Rund 77'000 italienische Arbeitnehmende überqueren täglich die Schweizer Grenze in Richtung Kanton Tessin. Der Grossteil von ihnen stammt aus der Lombardei.
SDA/fal
Fehler gefunden?Jetzt melden.