Streit um Pandemie-Schutz Nach der zweiten Welle kommt nun die Klageflut
Wenn in Restaurants wegen Covid-19 die Umsätze wegbrechen, zahlen Versicherungen oft nur einen Teil und vereinzelt gar nichts. Hunderte Wirte lassen sich das nicht bieten und gehen nun rechtlich gegen ihre Versicherer vor.
Viele Gastronomiebetriebe fühlen sich von ihren Versicherungen im Stich gelassen. Denn die Wirte sind davon ausgegangen, dass sie gegen Ertragsausfälle im Zusammenhang mit Covid-19 versichert sind. Doch die Versicherer stellten sich auf den Standpunkt, dass eine Pandemie nicht versichert sei.
Dennoch kam es oft zu einvernehmlichen Lösungen. Die Versicherungen sprechen dabei von grosszügigen Lösungen, bei denen mehr bezahlt worden sei als vertraglich vereinbart. Doch Brancheninsider sehen die Einigungen kritisch und sprechen gar von Knebelverträgen.
Dutzende Betriebe aus dem Gastrobereich beschreiten den Rechtsweg.
Wirte und Hoteliers, die wegen Umsatzeinbrüchen dringend auf flüssige Mittel angewiesen waren, willigten in Kompromisslösungen ein, die zum Beispiel die Rückerstattung von rund der Hälfte der bisherigen Ertragsausfälle vorsehen. Gleichzeitig verpflichteten sie sich häufig, auf weitere Forderungen im Zusammenhang mit der Pandemie zu verzichten.
Welche Versicherungsleistung den Gastrounternehmern zusteht, ist aber rechtlich noch umstritten. Andere Wirte lehnten deshalb einen solchen Kompromiss ab. Sie hoffen, dass ihnen die Gerichte am Ende recht geben.
Dutzende Betriebe aus dem Gastrobereich – darunter auch Zulieferer – beschreiten den Rechtsweg. Praktisch alle grossen Versicherungen sind in Rechtsverfahren involviert. Volker Pribnow, Anwalt in Baden, vertritt gegen 150 Betriebe. Er führt bereits sieben Prozesse und bereitet weitere vor. Diese richten sich unter anderem gegen die AXA, die Zurich, die Helvetia und die Mobiliar. Er konzentriert sich dabei auf einige wenige Musterbeispiele und klärt damit gleichzeitig auch allfällige Ansprüche der restlichen Betriebe.
Umsatzeinbussen in Millionenhöhe
Die Zürcher Anwältin Evalotta Samuelsson wurde von mehr als 100 Betrieben beauftragt, Versicherungsleistungen durchzusetzen. Sie führt ebenfalls sieben Verfahren gegen mehrere Versicherer. Selbst Versicherungen, die bei einer Pandemie alle Ertragsausfälle decken, werden nicht verschont. Wie Pribnow erläutert, wollten diese Versicherer nur bei einer kompletten Betriebsschliessung bezahlen. Bei Teilschliessungen lehnten sie Leistungen ab. Doch Teilschliessungen waren keine Seltenheit. Pribnow nennt als Beispiel das Fitnesscenter mit Bistro und Physiotherapieangebot. Während des Lockdown mussten Fitnesscenter und Bistro schliessen, die Physio aber nicht.
Evalotta Samuelsson machte die Erfahrung, dass Versicherer vor allem bei höheren Schadensummen Leistungen «ganz ablehnen». Sie vertritt eine Gastronomiekette, die wegen Covid-19 allein schon im Frühling mehrere Millionen Franken Umsatz eingebüsst habe. Auch bei Zulieferern von Backwaren und Fleisch habe es erhebliche Verluste gegeben.
Der Grund für den Streit sind unklare Vertragsbestimmungen. Ursprünglich hätten sich die Gastronomiebetriebe vor allem gegen Hygienerisiken wie Ungeziefer, Salmonellen oder verdorbene Esswaren versichert, sagen Versicherungsexperten. Mit der Zeit erweiterten die Versicherer diese Deckung. So fand zunehmend ein Versicherungsschutz für Epidemien Eingang in die Verträge. Einige schlossen dabei eine Pandemie aus, andere wiederum nicht oder nicht so genau. Ein Risiko wie Covid-19 hatte niemand auf dem Radar. Experten sprechen dabei von einem «Kumulrisiko», das sich weder kalkulieren noch versichern lasse.
Versicherungen haben Verträge angepasst
Sogar Rechtsanwalt Volker Pribnow bestätigt, dass für die Versicherer eine Pandemie nur schwer zu versichern sei. «Wenn die Versicherungen aber trotzdem eine Deckung vereinbaren, müssen sie auch Leistungen erbringen», ergänzt er. Aufgrund der Erfahrungen mit Covid-19 hat die Assekuranzbranche inzwischen ihre Verträge angepasst und schliesst solche Risiken konsequent aus. So bestätigt zum Beispiel die Mobiliar auf Anfrage, dass sie ihre «Epidemieversicherung neu konzipiert und auf den ursprünglichen Zweck einer Hygieneversicherung zurückgeführt» habe.
In rund 50 der Fälle, die Evalotta Samuelsson vertritt, geht es um die Allianz Suisse. Anders als andere Versicherer hat die Allianz Suisse prinzipiell keine Kompromisslösungen angeboten und auch keinen Schadenersatz bezahlt. «Bei uns sind weder Pandemie noch Epidemie versichert», sagt Allianz-Sprecher Bernd de Wall. Samuelsson hat trotzdem Musterprozesse eingeleitet und fordert von der Allianz Leistungen im Zusammenhang mit Versicherungen für Hygiene und Betriebsunterbrechung. Beides weist de Wall zurück. Dafür sei keine Deckung vorgesehen, argumentiert er. «Bei der Hygieneversicherung können Wirte Leistungen geltend machen, wenn der Betrieb beispielsweise wegen verdorbener Esswaren geschlossen werden muss», sagt de Wall. Mit einer Pandemie oder auch einer Epidemie habe das nichts zu tun, was auch ein im Frühling veröffentlichtes Gutachten des Versicherungsrechtsexperten Walter Fellmann bestätige.
Samuelsson verweist auf ein Gutachten von Professor Roland Schär, das zu einem anderen Schluss kommt. Zudem macht sie geltend, dass ein Allianz-Mitarbeiter vor Abschluss der Police per Mail auch einen Versicherungsschutz bei Epidemien versprochen habe. Zudem habe der Kunde explizit nach einer Epidemieversicherung gefragt. Dazu macht de Wall keine Angaben.
Verwirkungsfrist führt zu vielen weiteren Klagen
Samuelsson verweist auch auf eine Verwirkungsklausel in fast allen Verträgen der Allianz und der Axa, gemäss der alle Ansprüche nach zwei Jahren erlöschen. Wirte, die auf ein Bundesgerichtsurteil warten, kommen wahrscheinlich zu spät, wie Samuelsson erläutert. Diese Frist lasse sich nur mit eine Klage unterbrechen, weshalb sie für alle ihre Klienten gegen diese Versicherungen ein Verfahren einleiten wird. Weitere Gastronomiebetriebe, die bei der Allianz versichert sind und Ertragsausfälle geltend machen wollen, sollten demnach diesen Schritt auch prüfen.
Aufgrund unnachgiebiger Positionen dürfte in den meisten Fällen das Bundesgericht letztinstanzlich entscheiden, welche Versicherungsleistungen den Gastronomiebetrieben zustehen. In einem Verfahren von Volker Pribnow könnte noch bis Ende Jahr ein Urteil des Aargauer Handelsgerichts vorliegen.
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