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Revision des Epidemiengesetzes
So will der Bundesrat die nächste Pandemie meistern

Bundesrat Alain Berset scannt sein Covid-Zertifikat vor einer Medienkonferenz ueber die neusten Entscheide des Bundesrates zur Coronavirus-Pandemie, am Mittwoch, 13. Oktober 2021, im Medienzentrum Bundeshaus in Bern. (KEYSTONE/Anthony Anex)
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Es sei ein Glücksfall gewesen, dass mit dem 2016 eingeführten Epidemiengesetz ein wirksames Instrument für die Pandemie zur Verfügung gestanden sei, sagte Gesundheitsminister Alain Berset am Mittwoch. Dennoch hätten die Erfahrungen mit Corona gezeigt, dass es punktuelle Anpassungen brauche. Optimierungsbedarf sieht der Bundesrat beim sogenannten Eskalationsmodell, das dem Bundesrat die Ausrufung der besonderen oder der ausserordentlichen Lage ermöglicht und das die Anordnung von Massnahmen erlaubt, die sonst in der Kompetenz der Kantone liegen.

Künftig sollen sich Bund und Kantone bei einer Gefährdung auf die besondere Lage vorbereiten, bevor der Bundesrat diese ausruft. Krisenorganisationen sowie die Ressourcen für ein Contact-Tracing oder für Impfungen müssten frühzeitig aufgebaut werden. Die Gesetzesrevision sieht zudem vor, dass der Bund bei aufziehender Gefahr schon in der normalen Lage Schutzmassnahmen im ÖV anordnen kann, dazu gehört etwa die Maskenpflicht.

«Man kann nicht alles regeln»

Es handle sich aber um kein Covid-Gesetz, betonte Berset. Deshalb verzichte der Bundesrat auf gesetzliche Schwellenwerte, die den Übergang zur besonderen Lage definierten. Vorstellbar für solche Werte wäre etwa die Belegung der Intensivstationen. Dies mache aber keinen Sinn, weil bei einer künftigen Pandemie nicht unbedingt wieder Intensivbetten mit Beatmungsgeräten notwendig sein müssten.

Zu Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen kam es während der Pandemie vor allem während der besonderen Lage, die vom 20. Juni 2020 bis zum 30. März 2022 galt. Der Bundesrat war nach Beendigung der ausserordentlichen Lage (16. März 2020 bis 19. Juni 2020) der Meinung, dass die Kantone in erster Linie über Massnahmen entscheiden müssten. Die Kantone warteten aber häufig zu in der Erwartung, dass der Bund beispielsweise Restaurantschliessungen bei drohender Überlastung der Intensivstationen anordnet.

Solche Konflikte lassen sich auch künftig in ähnlichen Situationen nicht vermeiden. «Man kann nicht alles regeln», sagte Berset. Neu soll aber im Epidemiengesetz festgeschrieben werden, dass die Kantone strengere Massnahmen als der Bund ergreifen dürfen. Ebenso soll der Bund Massnahmen anordnen können, die nur für bestimmte Regionen gelten.

Bund soll weiter Zertifikat herausgeben können

Einzelne Bestimmungen aus dem Covid-19-Gesetz will der Bundesrat übernehmen, so die Kompetenz des Bundes zur Beschaffung und Finanzierung von Medikamenten und Impfstoffen oder zur Herausgabe eines Impfzertifikats. Auch soll er die Herstellung medizinischer Güter in der Schweiz anordnen können. Die Kantone bleiben zuständig für die Gesundheitsversorgung und die Abgabe von Impfungen.

Offen lässt der Bundesrat, ob im Epidemiengesetz die Möglichkeit von Finanzhilfen an Unternehmen festgeschrieben werden soll. In der Vorlage, die nun in die Vernehmlassung geht, stellt er zwei Varianten zur Diskussion. Die eine sieht eine gesetzliche Regelung für Liquiditätshilfen vor, in der anderen Variante wird auf diese Regelung verzichtet.

Zu den grössten aktuellen Gefahren zählen laut Bund Antibiotikaresistenzen und die Verbreitung gefährlicher Keime in Spitälern und Praxen. Deshalb will der Bundesrat die Kompetenz erhalten, den Verbrauch antimikrobieller Substanzen zu überwachen. Auch will er Richtlinien zum Einsatz von Antibiotika erlassen können.