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Leserinnen und Leser fragen
Muss ich ohne Lohn an Sitzungen teilnehmen?

Ein Fitnessstudio verlangt von einer Instruktorin, dass sie ausserhalb der Arbeitszeit an Teamsitzungen teilnimmt. Das ist grundsätzlich nicht erlaubt.
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Darf die Arbeitgeberin eine Sitzungsteilnahme in der Freizeit verlangen?

Ich arbeite im Stundenlohn als Instruktorin für ein Fitnessstudio. Neuerdings verlangt das Studio von mir, dass ich jeweils am Samstagnachmittag für knapp zwei Stunden an einer Teamsitzung teilnehme. Und das ohne Bezahlung. Wenn ich nicht teilnehme, so muss ich das vorab schriftlich begründen. Darf die Arbeitgeberin eine Teilnahme an der Sitzung verlangen, ohne mir einen Lohn dafür zu bezahlen?

«Nein, das ist grundsätzlich nicht erlaubt. Denn jede Arbeitsleistung muss entgeltlich sein», sagt der St. Galler Rechtsprofessor Thomas Geiser. Bei einem Stundenlohn sei eine solche Sitzungsteilnahme wie die übrigen Arbeitseinsätze zu entlöhnen.

Geiser verweist aber auf Ausnahmen. So komme es beispielsweise bei Lehrpersonen vor, dass die Vorbereitung von Unterrichtslektionen oder gewisse administrative Arbeiten im Lohn eingerechnet seien. Dazu könne auch eine Notenkonferenz zählen, an der Lehrerinnen und Lehrer sich über die Leistungsbewertung austauschten.

«Um das zu berücksichtigen, wird aber bewusst ein relativ hoher Stundenansatz angerechnet», sagt Geiser. Zudem müsse das im Arbeitsvertrag explizit so vereinbart werden. Und bei Einzellektionen sei dies nicht üblich. Solche Regelungen gebe es eher bei einer grösseren Anzahl von Wochenlektionen.

Lift defekt: Muss der Vermieter Zügelkosten übernehmen

In unserer alten Liegenschaft ist der Lift seit 17 Wochen defekt. Ich wohne im vierten Obergeschoss und musste nun für meinen Umzug einen zusätzlichen Mann einsetzen. Muss ich für die zusätzlichen Kosten selber aufkommen?

Darauf läuft es hinaus. Ob der Vermieter für Ihren zusätzlichen Zügelaufwand schadenersatzpflichtig wird, hängt davon ab, wie gross sein Verschulden ist. Dieses wird zwar vermutet, doch es besteht Interpretationsspielraum. Zudem ist der Schaden, der Ihnen durch den zusätzlichen Aufwand entsteht, schwierig zu belegen. Die Erfolgsaussichten auf einen Schadenersatz sind deshalb gering.

Hingegen haben Sie Anspruch auf eine Mietzinsreduktion für die Zeit, während der Sie den Lift nicht benutzen konnten. Auch hier gibt es zwar einen individuellen Interpretationsspielraum. Gemäss einem Gerichtsentscheid in einem Fall, den der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband veröffentlicht hat, erhielten Betroffene im vierten Obergeschoss eine Reduktion von zehn Prozent.

Was bringt es, bei Arbeitslosigkeit AVH-Beiträge zu bezahlen?

Während meiner Arbeitslosigkeit vor der Pensionierung habe ich regelmässig Beiträge an die AHV einbezahlt. Trotzdem erhalte ich jetzt nicht die volle AHV-Rente. Was bringt es denn überhaupt, bei Arbeitslosigkeit weiterhin AHV-Beiträge zu bezahlen?

Im Grunde ist die Frage müssig, da Sie bei Arbeitslosigkeit ohnehin verpflichtet sind, AHV-Beiträge zu bezahlen. Selbst für eine nicht erwerbstätige Hausfrau oder einen nicht erwerbstätigen Hausmann gibt es eine Beitragspflicht.

Ob Sie die höchstmögliche Rente erhalten, hängt von zwei Faktoren ab. Erstens von der Anzahl Beitragsjahre und zweitens vom durchschnittlichen Einkommen. Für jedes fehlende Beitragsjahr sinkt die Rente um rund 2,5 Prozent. Bei einem tiefen Einkommen erreichen Sie die Maximalrente allerdings auch dann nicht, wenn kein Beitragsjahr fehlt.

Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass Sie unnötig Geld einbezahlt haben. Denn ohne diese Beiträge würde Ihre Rente tiefer ausfallen.