Ermittlungen zu TötungsdeliktPolizist soll bei Schüssen in Morges VD in Notwehr gehandelt haben
Der Polizist, der 2021 am Bahnhof von Morges VD einen tödlichen Schuss auf einen Schwarzen abgegeben hatte, soll in Notwehr gehandelt haben.
Der Polizist, der 2021 am Bahnhof von Morges VD einen tödlichen Schuss auf einen Schwarzen abgegeben hatte, soll in Notwehr gehandelt haben. Auch könne weder diesem Beamten noch seinen drei Kollegen unterlassene Hilfeleistung angelastet werden.
Dies sind die Schlussfolgerungen der von der Waadtländer Staatsanwaltschaft durchgeführten Ermittlungen zu dem Tötungsdelikt. Sie will das Strafverfahren einstellen und keine Anklage gegen die Polizisten erheben, wie sie am Dienstag mitteilte.
Bei dem Einsatz am Bahnhof Morges hatte ein Polizist drei Schüsse auf einen mit einem Messer bewaffneten Mann abgegeben, weil er sich durch diesen bedroht gefühlt hatte. Eine Autopsie ergab, dass einer der Schüsse zu massiven Blutungen führte, die tödlich waren.
Die Staatsanwaltschaft kam aufgrund der Umstände zur Ansicht, dass der Polizist mit einem schweren Angriff konfrontiert war. Er «verfügte weder über die Zeit noch über andere zumutbare Mittel, um diesen Messerangriff auf andere Weise als durch den Einsatz seiner Schusswaffe abzuwehren», hielt die Justizbehörde fest.
Die Staatsanwaltschaft stellte ferner fest, dass der Beamte in Übereinstimmung mit der gelehrten Berufspraxis und dem von der Rechtsprechung vorgeschriebenen Grundsatz der Verhältnismässigkeit gehandelt habe. Somit sei Notwehr zu bejahen.
Keine Anzeichen von Blutungen
Unmittelbar nach den Schüssen teilten sich die Beamten laut Staatsanwaltschaft die Aufgaben auf, um die Sicherheit vor Ort zu gewährleisten und sich um den Verletzten zu kümmern. Dieser habe vor der durch einen am Tatort anwesenden Krankenpfleger durchgeführten Herzmassage «keine sichtbaren Blutungen» aufgewiesen.
Der Autopsiebericht stellte fest, dass die durch den dritten Schuss verursachten Verletzungen «zwangsläufig sehr schnell tödlich» waren, was die Todesursache erkläre. Aus diesen Gründen ist die Staatsanwaltschaft der Auffassung, dass unterlassene Hilfeleistung nicht gegeben ist.
Der Entscheid wurde den Verfahrensbeteiligten am Dienstag zugestellt und kann innerhalb von 10 Tagen bei der Strafbeschwerdekammer des Kantonsgerichts angefochten werden.
Rassismus angeprangert
Beim Opfer handelte es sich um einen 37-jährigen Zürcher südafrikanischer Herkunft. Den Ermittlungen zufolge litt der Mann unter psychischen Problemen.
Die Polizei hatte zunächst angegeben, dass sie dem Mann nach der Abgabe von drei Schüssen sofort geholfen habe. Die Ordnungskräfte revidierten diese Version später jedoch und erklärten, dass die ersten Wiederbelebungsmassnahmen von dem Krankenpfleger etwa vier Minuten nach dem letzten Schuss durchgeführt worden seien.
Nach diesem Todesfall im Jahr 2021 und dem Tod von drei schwarzen Männern zwischen 2016 und 2018 im Kanton Waadt kam es landesweit zu Protesten und Demonstrationen gegen Rassismus und Polizeigewalt.
SDA/sme
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