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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Mit der Machete wollte er seiner Beiständin Beine machen

Mitarbeitende von Amtsstellen wie der Fachstelle Erwachsenenschutz des Bezirks Meilen sehen sich oft Drohungen ausgesetzt.
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Ein unüberlegtes Telefonat kostet einen IV-Bezüger eine Menge Geld. In seiner Wut über seine Beiständin rief der 24-Jährige Ende März bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Bezirks Meilen an, um sich über seine Beiständin auszulassen. Worum es dabei im Detail ging, ist nicht bekannt.

Gemäss dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland, mit dem der Schweizer kürzlich verurteilt worden ist, sagte er dem Kesb-Mitarbeiter «mit aufgewühlter und lauter Stimme», er werde am Nachmittag mit einer Machete am Gürtel bei der Fachstelle Erwachsenenschutz des Bezirks Meilen (FES) vorbeigehen. So wolle er dafür sorgen, dass sich seine Beiständin endlich um ihn kümmere. Seiner Meinung nach sei sie untätig und ignoriere ihn. Der Kesb-Mitarbeiter wiederum ignorierte den Anruf nicht und schlug Alarm.

Die Staatsanwaltschaft hat den IV-Bezüger nun der versuchten Nötigung schuldig gesprochen, weil er die Beiständin mit einer Drohung zu einem bestimmten Verhalten zwingen wollte. Er erhält eine unbedingte Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu 30 Franken. Die Summe von 4200 Franken muss er also zahlen.

Drohungen dieser Art gegen Behörden und Amtsstellen kommen immer wieder vor – etwa 2019, als im Stäfner Gemeindehaus ein Mann ausrastete und Drohungen aussprach. Oder in Adliswil, wo ein Mann im vergangenen Jahr Mitarbeiter des Betreibungsamts bedrohte.

Wie ernst solche Drohungen zu nehmen sind, ist meistens nicht klar. Im aktuellsten Fall dürfte es den Kesb-Mitarbeitenden und der betroffenen Beiständin aber ziemlich mulmig gewesen sein. Immerhin stellte die Polizei bei dem IV-Bezüger zu Hause vier Dolche mit asymmetrischer Klinge sowie ein Stahlmesser sicher.