Kolumne «Ertappt»Autofahrer gerät zwischen Bahnschranke, Zug muss Nothalt einleiten
Ein Autolenker war unachtsam und geriet unweit der Halbinsel Au zwischen die Bahnschranken. Jetzt wird er zur Kasse gebeten.
Einen Monat ist es her, dass sich unweit des Bahnhofs Horgen ein schwerer Unfall ereignet hat. Ein Päcklitransporter der Post geriet beim Ortsmuseum Sust zwischen die Bahnschranken und wurde von einer herannahenden S-Bahn erfasst. Wie durch ein Wunder wurde niemand verletzt.
Welche strafrechtlichen Konsequenzen das Verursachen einer Kollision zwischen Strassen- und Schienenfahrzeugen beziehungsweise schon die Behinderung Letzterer hat, zeigt ein Strafbefehl, den die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis kürzlich ausgesprochen hat. Sie verurteilte einen 62-jährigen Mann, der im April 2022 mit seinem Auto beim Bahnübergang Naglikon, der sich zwischen der Halbinsel Au und Horgen befindet, zwischen die Bahnschranken geriet.
Der Mann muss wohl abgelenkt gewesen sein. Oder vielleicht hat er gedacht, er könne noch schnell über die Gleise fahren. Denn als er diese befuhr, müssen die Wechselblinker schon geleuchtet haben, und auch die Barrieren begannen sich schon zu senken. Kurz darauf brauste auch schon der Zug heran.
Geistesgegenwärtig leitete der Zugchauffeur, der die Situation sofort erkannte, einen Nothalt ein und konnte so eine Kollision im letzten Moment verhindern. Anwesende Personen halfen dem Autofahrer in der Folge, die Bahnschranken hochzuheben, sodass er sein Auto rückwärts vom Bahnübergang lenken konnte.
Durch seine Unaufmerksamkeit hat der Autofahrer sich nicht nur selbst gefährdet, sondern auch die Fahrgäste des Zuges. Denn durch die Vollbremsung des Zuges hätten diese durch einen Sturz oder durch herumgeschleuderte Gegenstände verletzt werden können.
Der Mann hätte wissen müssen, dass durch seine mangelnde Aufmerksamkeit im Strassenverkehr andere Menschen gefährdet werden können, hält die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl fest. Wegen der Störung des Eisenbahnverkehrs wird der 62-Jährige mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 110 Franken bestraft. Dies unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. Bezahlen muss er zudem eine Busse von 400 Franken.
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