AboNeue Regeln für Ergänzungsleistungen Mehr Geld für die Miete, strengere Regeln beim Vermögen
Die neuen Bestimmungen über die Ergänzungsleistungen treten 2021 in Kraft. Wer bereits Unterstützungsbeiträge bezieht, bleibt vorerst von Kürzungen verschont.
Wer mit seiner Alters- oder Invalidenrente finanziell nicht über die Runden kommt, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Im Jahr 2019 waren rund 340’000 Rentnerinnen und Rentner auf EL angewiesen. Die Zahl ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. An dieser Entwicklung dürfte sich wegen der steigenden Lebenserwartung und des zunehmenden Pflegebedarfs in absehbarer Zeit kaum etwas ändern. Um das Kostenwachstum für die EL zu beschränken, hat das Parlament nebst wenigen Verbesserungen beschlossen, den Zugang zu den Ergänzungsleistungen einzuschränken. Dies soll Einsparungen von mehreren Hundert Millionen Franken bringen. Die Reform tritt Anfang 2021 in Kraft – das sind die wichtigsten Neuerungen.