Mord an PortugieseMedienbericht: Messerstecher von Morges hat Tat gestanden
Das Westschweizer Radio und Fernsehen RTS berichtet, der 26-Jährige habe «Rache an der Schweiz» als Beweggrund für seine Tat angegeben. Der Mann wurde erst im Juli aus der Untersuchungshaft entlassen.

Der Messerstecher aus Morges VD hat offenbar seine Tat gestanden. Der 26-Jährige soll laut RTS aus «Rache gegenüber dem Staat Schweiz» gehandelt haben. Im Juli kam er aus der Untersuchungshaft frei. Die Behörden hatten ihn wegen dschihadistischer Umtriebe im Visier (wir berichteten).
Der schweizerisch-türkische Doppelbürger legte ein Geständnis ab, wie das Westschweizer Radio und Fernsehen RTS am Mittwoch berichtete. RTS berief sich auf eine den Ermittlern nahestehende Quelle.
Als Beweggrund für seine Tat soll er «Rache gegenüber dem Staat Schweiz» geltend gemacht haben, hiess es. Die Bundesanwaltschaft wollte den Bericht auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA weder bestätigen noch dementieren.
Der mutmassliche Täter erstach am vergangenen Samstag in einem Kebab-Stand in Morges einen 29-jährigen Portugiesen. Am Sonntag nahm ihn die Waadtländer Kantonspolizei in Renens fest.
Seit 2017 bekannt
Er war seit 2017 im Visier der Bundesbehörden. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) beobachtete ihn unter anderem wegen Konsums und Verbreitung dschihadistischer Propaganda, wie die Bundesanwaltschaft (BA) am Mittwoch schreibt. Im April 2019 wurde er im Kanton Waadt wegen des Verdachts auf Brandstiftung an einer Tankstelle in Prilly VD festgenommen und in Untersuchungshaft gesetzt.
Dabei stiessen die Ermittler auf einen möglichen dschihadistischen Hintergrund, was sich mit den Erkenntnissen des NDB deckte. Die für Terrorermittlungen zuständige BA übernahm im Oktober 2019 das Verfahren von der Waadtländer Staatsanwaltschaft.
Die BA erweiterte gleichzeitig die Anschuldigungen auf Verstösse gegen das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und Islamischer Staat sowie verbotene Gewaltdarstellung.
Im Juli freigelassen
Das Zwangsmassnahmengericht verlängerte die U-Haft gegen den Beschuldigten auf Antrag zunächst der Waadtländer Staatsanwaltschaft und später der BA. Im Juli entliess das Gericht den Mann auf Antrag der BA aus der Untersuchungshaft – unter Auflagen. Die BA stützte ihren Antrag insbesondere auf ein psychiatrisches Gutachten. Zu den verhängten Auflagen gehörte ein nächtliches Ausgangsverbot, ein Waffen-Trag-Verbot und eine Meldepflicht.
Bis zu dem Tötungsdelikt am vergangenen Samstag hielt sich der Beschuldigte an alle Auflagen. Weil dies der Fall war, habe es keinen Grund für eine erneute Inhaftierung gegeben, schrieb die BA.
Wegen des Tötungsdelikts erweiterte die BA ihr Strafverfahren nun um die Tatbestände der vorsätzlichen Tötung und des Mords. Ein terroristisches Motiv schliesst sie dabei weiterhin nicht aus. Die Hintergründe klärt die BA in Zusammenarbeit mit den Behörden der Waadt, dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) und dem NDB ab.
Wie sie weiter schreibt, macht sie derzeit keine weiteren Angaben. Sie werde sich zum gegebenen Zeitpunkt wieder äusseren.
SDA/step
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