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Bundesrat zum Asylverfahren
Kritik an neuen Asylregeln

Bundesrätin Karin Keller-Sutter (FDP) präsentiert die neue Verordnung für Asylverfahren im Zeichen der Corona-Krise.
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Der Bundesrat kommt Forderungen nach einer Sistierung der Asylverfahren nicht nach. Die Forderung aufgestellt hatte am Dienstag unter anderen die Organisation «Zivilgesellschaft in Asyl-Bundeszentren» (Ziab). In einem offenen Brief an Justizministerin Karin Keller-Sutter (FDP) und Innenminister Alain Berset (SP) kritisierte Ziab, aufgrund des Coronavirus seien zahlreiche Bereiche dem Notrecht unterstellt worden – nicht aber das Asylwesen. Die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) seien in den Bundesasylzentren professionell und konsequent umzusetzen, lautete die Forderung.

«Menschen, die auf den Schutz unseres Landes angewiesen sind, sollen diesen auch in der aktuellen Situation rasch erhalten.»

Karin Keller-Sutter, Bundesrätin

Bundesrätin Karin Keller-Sutter begründete den Entscheid, die Asylverfahren weiterzuführen, mit der Rechtsstaatlichkeit, die auch in Krisenzeiten zu gewährleisten sei. «Menschen, die auf den Schutz unseres Landes angewiesen sind, sollen diesen auch in der aktuellen Situation rasch erhalten», sagte Keller-Sutter. Eine Sistierung der Asylverfahren würde in kürzester Zeit zu Kapazitätsproblemen in den Bundesasylzentren führen, sagte sie. In diesem Falle könnten Hygiene-Empfehlungen und Verhaltensmassnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise in Asylunterkünften und -zentren nicht mehr umgesetzt werden.

Besondere Massnahmen

Damit das Asylsystem auch während der Corona-Krise aufrechterhalten werden kann, hat der Bundesrat neue Massnahmen getroffen. Diese basieren auf einer Verordnung und sind befristet.

  • Ab Montag soll bei der Befragung von Asylsuchenden die Zahl der im gleichen Raum anwesenden Personen reduziert werden. Rechtsvertretungen und andere Beteiligte können sich über Videokonferenz zuschalten.
  • Die Befragung von Asylsuchenden kann ausnahmsweise auch dann durchgeführt werden, wenn die Rechtsvertretung in bestimmten Regionen pandemiebedingt nicht teilnehmen kann. Zuletzt sei im Tessin aufgrund der Corona-Situation nicht immer gewährleistet gewesen, dass Befragungen von Asylbewerbern hätten durchgeführt werden können, sagte Bundesrätin Keller-Sutter. Letztlich liege der Entscheid bei den Rechtsvertretungen, ob sie an einer Befragung teilnehmen.
  • Im Gegenzug verlängert der Bundesrat die Frist für das Einreichen von Beschwerden gegen Asylentscheide in beschleunigten Verfahren von sieben auf dreissig Arbeitstage. Damit bleibe der Rechtsschutz in jedem Fall gewährt. Der zuständige Staatssekretär, Mario Gattiker, bezeichnete diese Lösung als «fair».

Der Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus habe höchste Priorität, sagte Keller-Sutter. Deshalb seien stillgelegte Zentren wieder aktiviert worden, um mehr Platz zu schaffen und die Abstandsregeln des BAG einhalten zu können. Derzeit seien 4300 Betten vorhanden, die etwa zur Hälfte belegt seien. Gefährdete würden separat untergebracht und Infizierte isoliert, sagte Keller-Sutter.

Schwierigkeiten beim Vollzug

Ziel des Bundesrates sei es, die Gesundheit aller an Asylverfahren Beteiligten zu schützen, ohne das Asylwesen auszusetzen. Nehme der Bund seine rechtsstaatliche Pflicht im Asylsystem nicht wahr, würde das Problem lediglich auf die Kantone abgewälzt, sagte Keller-Sutter.

Weil in viele Ländern Einreisen verboten sind und weil der Flugverkehr grösstenteils lahmgelegt ist, haben Bund und Kantone derzeit Probleme, Ausreisen von abgelehnten Bewerbern aus der Schweiz in Herkunftsländer durchzuführen. Deshalb hat der Bundesrat auch beim Wegweisungsvollzug neue Regeln erlassen.

Die heute geltenden Fristen für freiwillige Ausreisen weggewiesener Asylsuchender können neu auf dreissig Tage verlängert werden. Bei einer ausserordentlichen Lage, wie sie heute in der Schweiz besteht, bietet die neue Verordnung die Möglichkeit, bereits verlängerte Ausreisefristen zusätzlich zu verlängern.

Weil die Anzahl Asylsuchender derzeit weiter rückläufig ist, hat der Bund die Zuweisungen von Bewerberinnen und Bewerbern an die Kantone reduziert.

Kritik der Flüchtlingshilfe

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) begrüsst in einer Stellungnahme die Bemühungen des Bundesrats, alle Verfahrensbeteiligten so gut wie möglich vor dem Coronavirus zu schützen. Gar nicht einverstanden ist die Flüchtlingshilfe aber mit der Regelung, wonach Asylbefragungen ausnahmsweise ohne Rechtsvertretung durchgeführt werden können.

Die Rechtsvertretung sei derzeit akut gefährdet, sagt die SFH. Grundsätzlich soll es keine Anhörungen ohne Rechtsvertretende geben, fordert sie. Diese rechtsstaatliche Errungenschaft dürfe auch in einer Notsituation nicht preisgegeben werden. Die Verlängerung der Beschwerdefrist könne das Fehlen des Rechtsschutzes bei Anhörungen weder rechtfertigen noch diesen ersetzen.

Ähnlich tönt es bei der Schweizer Sektion von Amnesty International (AI). Sie bezeichnet diese Regelung als stossend. Amnesty seien die letzten Tage diverse anonyme Bilder zugespielt worden, die bedenkliche hygienische Zustände zeigten sowie Berichte über die mangelnde Umsetzung von gesundheitspolizeilichen Vorgaben. Die Anstrengungen des Bundes, die Belegungsdichte in den Unterkünften zu reduzieren, müssten deshalb verstärkt werden. Eine weitere Forderung von AI lautet, die geltende vertragliche Schweigepflicht für Angestellte in Asylzentren und das Verbot, in Asyleinrichtungen zu fotografieren, seien zu überdenken.