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Abgas-Skandal
Konsumentenschutz blitzt mit Beschwerde gegen Amag und VW ab

Weltweite Schlagzeilen vor fünf Jahren: Der Skandal über manipulierte Stickoxid-Messungen und getrickste CO2-Werte sorgte dafür, dass rund 175'000 VW-Fahrzeuge in der Schweiz umgerüstet werden mussten.
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Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) kam mit ihrer Schadenersatzklage gegen den Autoimporteur Amag und VW wegen dem Diesel-Skandal vor Bundesgericht nicht durch. Grund dafür seien «formelle Fragen», teilte die SKS am Freitag mit.

Das Bundesgericht habe die Prozessfähigkeit der SKS bei ihrer Schadenersatzklage für rund 6000 Autobesitzerinnen und Autobesitzer verneint, heisst es in einer Stellungnahme der SKS. Damit sei das Bestreben des SKS, «wenigstens einem Teil der durch die Abgasmanipulation Geschädigten eine Entschädigung zu erstreiten», gescheitert.

Die SKS hatte ihre Schadenersatzklage damit begründet, dass die Autos beim Verkauf als umweltfreundlich angepriesen worden seien, was sie eigentlich nicht waren. Darum seien sie von vornherein überteuert gewesen. Wegen der Manipulationen der Abgasvorrichtungen hätten die Wagen auf dem Occasionsmarkt zusätzlich an Wert verloren.

Kein Recht auf Sammelklagen

Im Dezember letzten Jahres sprach das Handelsgericht der SKS die Möglichkeit ab, solche Sammelklagen einzureichen. Zur Begründung hiess es, dass der Stiftungszweck der SKS, der in der Wahrung der Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten liegt, die Organisation nicht zu einer derartigen Klage legitimiere.

In der Folge zog der SKS die Beschwerde ans Bundesgericht weiter. Doch dieses folgte nun der Argumentation der Vorinstanz. Gemäss dem Urteil muss der SKS ausserdem die Gerichtskosten in Höhe von 50'000 Franken bezahlen und die beiden Angeklagten Amag und VW mit je 60'000 Franken entschädigen.

SKS will Gruppenklagen durchsetzen

Für SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder ist dieses Urteil «nicht nachvollziehbar». Über 170'000 Autobesitzer seien in der Schweiz vom VW-Abgasbetrug betroffen. Dass der SKS die Betrogenen aus formellen Gründen rechtlich nicht unterstützen könne, unterstreiche die Notwendigkeit, den kollektiven Rechtsschutz in der Schweiz zu stärken.

Dieser Schutz sei «sang- und klanglos» aus der laufenden Revision der Zivilprozessordnung herausgestrichen worden. Der SKS werde deshalb seine Anstrengungen intensivieren, damit Gruppenklageverfahren in der schweizerischen Rechtsordnung verankert werden können, hiess es.